evtl. Umzug nach Niedersachsen oder NRW
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Liebe Hundefreunde,
ich brauch mal eure Hilfe bzw. eure Informationen zu den Landesgesetzen von Niedersachsen und NRW, da ich evtl in näherer Zukunft mit meinen zwei bald drei Hunden umziehen könnte. Habe mich zwar selbst schon mal versucht durch die Texte zu lesen, aber schlauer als vorher bin ich irgendwie auch nicht. Vielleicht können mich hier, die in den genannten Bundesländern wohnenden, Hundehalter aufklären, was auf mich zu kommen könnte. Hundesteuer ist klar, dass kommt drauf an wo ich genau hinziehen könnte. Aber diese speziellen Verordnungen, da blickt keiner mehr durch.
Ich selber besitze einen vom Verband (SGSV) ausgestellten Sachkundenachweis für Hundehalter und auch für Ausbilder (Trainerschein).
Meine Hunde sind der 9,5 Jahre alte DSH und der 5 Jahre alte dt. Pinscher, sowie ab Herbst ein Groenendael.
DANKE euch schonmal!
:wink:
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Hi
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ich bereits in niedersachsen gewohnt und zurzeit in nrw und würde dir nrw wirklich nicht empfehlen, die verbote dort sind wirklich sehr verschärft, überall in parks um die ecke besteht leinenzwang und es wird vielerorts stark kontrolliert.auch wird die hundesteuer nicht dort umgesetzt wo sie umgesetzt werden sollte.
niedersachsen fande ich da immer entspannter, es gibt dort auch leinenzwang der wurde aber meiner erfahrung nach nie so scharf kontrolliert oder auch nicht geandet.
ach ja in nrw du brauchst einen sachkundenachweis für sog. 20/40 hunde (gewicht/schulterhöhe) diese hunde müssen zudem gechippt sein und müssen haftpflicht versichert werden.soka stehen auf der roten liste und bedürfen bestimmte befreiungen und herdenschutzhunde stehen auch auf der roten list! -
Hier in Nds ist es genial, da keine Liste.
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Was meinst du denn jetzt genau ?
Also bei uns in Niedersachsen gibt es schon 'mal keine"Rasseliste".
Neue Hundeverordnung suche ich dir mal eben raus... -
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Also muss ich auch in Niedersachsen die Sachkunde ablegen? Wer muss die alles ablegen, nur der Besitzer oder auch mein Partner? Die Sachkunde meines Hundesportverbandes wird da wahrscheinlich nicht akzeptiert, oder?
Wie würde das ablaufen (auch in NRW), da ich ja dann 3 "20/40-Hunde" hätte? Brauch ich nur den SKN oder müssen meine Jungs und Mädel auch praktisch ran?
In dem Link steht auch drin, dass wer nachweislich 10 Jahre einen Hund gehalten hat für eine juristische Person..... Das heißt, es ist egal wie lang ich schon Hundehalter bin, als Privatperson?
Gechippt und versichert sind sie ja alle, dass gehört sich als Hundehalter m. M. nach so Ihr meint also, selbst wenn ich die Sachkunde nochmal ablege und sonst gut erzogene und hundesportlich geführte Hunde habe, werde ich in NRW nicht so relaxt durch die Gegend ziehen können wie in Niedersachen. Wir wollten ja eh eher aufs ländliche ziehen, aber Bundesland ist halt Bundesland egal ob Stadt oder Ländlich :/
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Huhu,
ich wohne im (ach so pöhsen ) NRW und ganz so schlimm ist es hier garnicht;zumindest nicht in den ländlichen Gebieten
Ich musste nur einmal einen Sachkundenachweis machen und das war für meinen Standart Bullterrier, gleich als die Landeshundeverordnung raus kam. Als dann der Hovi kam brauchte ich das net mehr. Auch für den nächsten Hund, wenn nicht Jahre dazwischen liegen muss man nicht nochmal ne Sachkunde haben.
Ansonsten gilt hier in allen Ortschaften leinenpflicht, hält sich hier aber niemand dran und kontrolliert auch keiner, überall sonst, gibt es hier bei uns viel Feld, wiesen und Wald da darfst deine Hunde laufen lassen.
Aber wie gesagt, hier ist alles sehr ländlich
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In Niedersachsen müssen alle "Neu-Hundehalter", also alle die in den letzten 10 Jahren nicht mind. 2 Jahre einen Hund (angemeldet) hatten, den Sachkundenachweis vorlegen...
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Ich wohn in NRW. Leinenpflicht in größeren Städten, hier, ländlich, ists nicht so streng.
Im Wald oder Feldern nur bei Schonzeit , is ja auch klar, Leinenpflicht.
Ich hab auch 2 20/40 Hunde. SKN brauch ich nicht, da ich langjähriger HH bin, gilt auch für Privatpersonen.
Die Steuer ist von Stadt zu Stadt stark unterschiedlich, mußte nachfragen. -
Zitat
In Niedersachsen müssen alle "Neu-Hundehalter", also alle die in den letzten 10 Jahren nicht mind. 2 Jahre einen Hund (angemeldet) hatten, den Sachkundenachweis vorlegen...
das heißt also ich müsste keinen machen, da ich ja bereits Hunde mitbringe oder gilt das auch für neuzuziehende?
Sorry wenn ich so nerve, aber wenn das alles zu kompliziert ist mit großen Hunden, müsste ich wahrscheinlich hier bleiben und mir hier was besseres Suchen um im Job voran zukommen
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