evtl. Umzug nach Niedersachsen oder NRW

  • Dass der Sachkundenachweis kostet hat generell einen bitteren Beigeschmack, finde ich.
    Fairer wäre es wohl, wenn ihn alle machen müssten. Allerdings muss sich auch der Sinn erschließen und den sehe ich nicht. Für mich ist das ein Wisch, den ich halt brauche.
    Das ein großer Hund mehr Schaden anrichten kann, mag ja sein. Nur ob der SKN dazu beiträgt Schaden abzuwenden, zu vermeiden bezweifle ich.

  • Zitat

    Naja vllt. eben auch wenn man es anderweitig nachweisen kann z.B durch ein unterschriebenes Dokument beteiligter Personen. Aber ja wenn man genau sein würde, müsste es jeder machen. Was bringt mir wenn einer aus der Familie sachkundig ist, der andere der ebenso mit dem Hund geht aber nicht?!


    Von unterwegs...


    Dass du als zuständige Behörde diesen Hund wenigstens einem Halter zuordnen kannst, der gewisse Auflagen erfüllen musste.
    Über den Sinn lässt sich jetzt streiten, aber so ist der Plan. Denn wenn eine Person verantwortlich ist, dann sind gewisse Vorgaben erfüllt und vielleicht/hoffentlich/wahrscheinlich nimmt sie Einfluss auf die anderen, die sich auch um den Hund kümmern.

  • Wenn man in unserer Gemeinde einen Hund anmeldet. Dann läuft der nicht auf eine Person, es sei denn es lebt nur eine Person in dem Haushalt, sondern auf alle Personen die in dem Haushalt leben.


    Lg
    Sacco

  • Ich kann euch Folgendes dazu sagen:
    Der SKN hat überhaupt nichts damit zu tun, wie lange ihr einen Hund besitzt. Er muss gemacht werden, hier in NRW.
    Ich bin vor zirka 1 1/2 Jahren mit meiner Hündin (Berner Sennenhund, jetzt 3 Jahre alt) von Niedersachsen nach NRW gezogen, hatte vorher bereits einen Hund in der Größe und das spielte absolut keine Rolle.
    Ich habe den SKN bei meiner Tierärztin gemacht, war überhaupt kein Problem.
    Das diesen SKN nur Halter "Großer Hunde" machen müssen, finde ich persönlich auch absolut daneben, aber leider lässt sich da nichts machen.
    Ein weiterer Unterschied, den ich von Niedersachsen zu NRW feststellen konnte (wobei ich nicht weiß, ob das heute in Niedersachen noch ist) ist, dass du hier in NRW deinen Hund (sofern min. von besagter Größe) nicht nur bei der Stadt, sondern auch beim Ordnungsamt selbst anmelden musst.
    Kontrollen habe ich hier absolut nicht mehr gesehen, als in Niedersachsen. Fakt ist nur, dass gerade im Ruhrgebiet die Freilaufmöglichkeiten durch die enorme Dichte oft seeehr eingeschränkt sind.

  • Aber das Gesetz sagt doch, dass wenn man in den letzten 10 Jahren man einen Hund mind. 3 Jahre gehalten hat man die Sachkunde besitzt (auch ohne Test...)


    Von unterwegs...

  • Mir wurde von der Stadt etwas anderes erzählt. Das bezog sich hier wohl auf den sog. Hundeführerschein, nicht auf den SKN. Kann aber natürlich auch sein, dass die Blödsinn geredet haben.

  • Eine Freundin von uns musste auch in NRW einen Sachkundenachweis machen. Sie mussten aber nur den Test beim Ta machen ohne Hund.


    Wird da vielleicht unterschieden zwischen Sachkundenachweis und Hundeführerschein?


    Lg
    Sacco

  • "Als sachkundig zum Halten von Hunden gelten auch Personen, di vor On-Kraft treten des Gesetzes mehr als drei Jahre große Hunde gehalten haben, sofern es dabei zu keinen tierschutz- oder ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnissen gekommen ist, und die Behörde schriftlich versichert haben"

  • In NRW gibt es keinen Hundeführerschein, den die Ämter anerkennen. ;)


    Es gibt nur den Sachkundenachweis für große Hunde, den zugelassene Tierärzte abnehmen dürfen und den Nachweis für die Anlagehunde, den macht man beim Amtsveterinär. Unterschieden tun die sich allerdings nicht wirklich, das ist ein einfacher Ankreuztest.
    Und dann eben noch die Wesenstests für bestimmte Rassen, die entweder vom Gutachter oder vom Amtsveterinär abgenommen werden.


    Und natürlich muss man die Dinger bezahlen.
    Wenn ein Tierarzt sich Zeit nimmt, dann erbringt er eine Leistung und hat ein Recht auf Vergütung. Ein Hund wird schließlich auch nicht umsonst untersucht.
    Genauso kostet jede Leistung eines Amtes Geld. Den Fahrzeugschein oder die Versicherung an Eidesstatt sind auch nicht kostenfrei.


    Nett ist es nicht, weil es nicht viel bringt.
    Aber jetzt ist es seit Jahren eben so.


    Nicht jeder muss den Sachkundenachweis für große Hunde machen, aber das Gesetz ist in diesem Punkt eindeutig formuliert.

    Zitat

    Als sachkundig zum Halten von Hunden gelten auch Personen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes mehr als drei Jahre große Hunde gehalten haben, sofern es dabei zu keinen tierschutz- oder ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnissen gekommen ist, und die dies der zuständigen Behörde schriftlich versichert haben.


    Das Gesetz ist von 2002, also muss ein Nachweis für die 3 Jahre davor erbracht werden. Das wird so langsam schwierig. Aber wer aus einem anderen Bundesland zuzieht und es nachweisen kann, der muss auch heute noch keinen Test ablegen, sofern es sich um einen 20/40er Hund handelt.

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