Hund abgehauen-Strafe?
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Hallo,
Jetzt hab ich auch mal eine Frage.
Und zwar von meinem Bekannten ist der der Hund weggelaufen. Er wurde dann von einem Passanten aufgegriffen und dieser verstädigte die Gemeinde, die Polizei und das Tierheim wo er dann von dem Herrn hingebracht wurde. Meine Bekannter konnte also seinen Hund abends im Tierheim abholen.
Nun zu meiner Frage, kommen da irgendwelche Kosten auf ihn zu? Strafe oder ähnliches?
Und außerdem fehlt seit dem Abend die Hundemarke, die wie der Besitzer des Hundes sagt aber noch dran als er ihm aus dem Tierheim holte.
Bin jetzt etwas iritiert weil wer geht in den Garten und klaut eine Hundemarke vom Halsband ( Hund lebt nur im Garten)??
Wird die Marke einbehalten?
Mir ist das zum Glück noch nicht passiert weil meine Melba mit in der Wohnung leben darf.
Liebe Grüße -
- Vor einem Moment
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Hallo,
meine Erfahrungswerte mit einem solchen Fall:
Meinen Hund hat unser örtlicher Tierschutz mal 2 Meter von der Grundstücksgrenze "wegverhaftet". Angeblich wegen "Herumstreunen".
Der Hund lag allerdings nur auf dem Bürgersteig vor der Hofeinfahrt.
Der Tierschutz hat ihn dann aufgesammelt und ist mit dem Hund auf unser Grundstück, um zu fragen wer sich um das Tier kümmert. Da ich aber selber nicht zuhause war, haben die den Hund vom Grundstück aus in ihr Auto verladen und ins TH gebracht.
Nach 2 Stunden kam ich dann dort an um ihn abzuholen. Ich sollte dann 50 Euro für einen Tag "Hundeknast" bezahlen. Ich machte geltend, das der Tierschutz mir den Hund praktisch vom Grundstück gestohlen habe.
Zeugen dafür gab es einige.
Ein Anruf bei der Polizei ergab, das der Tierschutz so ziemlich alles machen dürfe. Mein Anwalt meinte leider das Gleiche.
Sein Halsband war auch verschwunden.
Seit der Zeit spende ich nichts mehr an das örtliche TH. -
Das finde ich allerdings hart das der Tierschutz sich rausnehmen kann was er will. Da sieht man mal wieder was hier in Deutschland teilweise für eine blöde Gesetzeslage herrscht. Versuch doch mal die Leute vom Tierschutz wegen Hausfriedensbruch dran zu kriegen. Waren ja auf deinem Grundstück. *gg*
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@ felina
Also würde einer meiner Hunde weglaufen und ein netter Herr würde ihn ins TH oder Polizei bringen wäre ich äuserst dankbar :flehan: und würde GERNE für meinen Hund was auch immer bezahlen - es hätte auch anders ausgehen können.....mitgenommen, gestohlen, vom Jäger erschossen, Unfall.... :shock:@Rex Dieter
Bei dir sieht die Sache schon anders aus, es ist nicht in Ordnung, wenn man deinen Hund von deinem Grundstück "wegverhaftet", aber warum lässt du denn Hund alleine auf dem Bürgersteig und fährst dann weg?
Auch bei dir hätte schlimmeres passieren könnenUnverständliche Grüße
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Zitat
@Rex Dieter
Bei dir sieht die Sache schon anders aus, es ist nicht in Ordnung, wenn man deinen Hund von deinem Grundstück "wegverhaftet", aber warum lässt du denn Hund alleine auf dem Bürgersteig und fährst dann weg?
Auch bei dir hätte schlimmeres passieren könnenUnverständliche Grüße
Warum sollte er nicht, es soll ja auch Hunde geben die ihre Grundstücksgrenze kennen. Das gibt noch lange niemandem, und erst recht nicht dem Tierschutz das Recht Hausfriedensbruch zu begehen.
Klar hätte schlimmeres passieren können.
Schade: warum hat der Hund bloß die Tierschützer nicht gebissen??ZitatAlso würde einer meiner Hunde weglaufen und ein netter Herr würde ihn ins TH oder Polizei bringen wäre ich äuserst dankbar fleh an und würde GERNE für meinen Hund was auch immer bezahlen - es hätte auch anders ausgehen können.....mitgenommen, gestohlen, vom Jäger erschossen, Unfall.... shock
Der Hund ist aber nicht davongelaufen. Dann wäre es ja ok. gewesen. Aber so nicht.
Noch unverständlichere Grüße
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Nee sorry, Hund
kann ich nicht nachvollziehen - klar gibt es Hunde die ihre
Grundstücksgrenzen kennen - gar kein Problem -
aber dann fahre ich als Hundebesitzer nicht einfach
weg und lass den Hund unbeaufsichtigt -
man hat ja gesehen wohin sowas führt.....
Ausserdem habe ich geschrieben, das es vom
Tierschutz nicht in Ordnung war....wer lesen kann, ist klar im Vorteil Hund!
Deine Aussage Schade: warum hat der Hund bloß die Tierschützer nicht gebissen??
ist wirklich äusserst dumm, dann hätte Rex Dieter noch mehr Probleme bekommen als er so schon hatte! -
also mein hund liegt auch immer vor unserem grundstück auf der strasse, allerdings würde er sich nieeeemals mitnehmen lassen, und sich auch nicht anfassen lassen.
wenn das jmd. versucht rennt er wieder in den garten und wenn der jenige dann hinterher kommt, hat er ein echtes problem.zu der eigentlichen frage,
also das mit der marke kann ich mir nicht erklären... der TS hätte ja keine verwendung, oder kann man über die Steuermarke den besi. herausfinden ?
vielleicht kommen TH-gebühren aber für polizei ezc. denke ich wird nix berechnet, die sind ja nicht eingeschritten,... -
Zitat
@Rex Dieter
Bei dir sieht die Sache schon anders aus, es ist nicht in Ordnung, wenn man deinen Hund von deinem Grundstück "wegverhaftet", aber warum lässt du denn Hund alleine auf dem Bürgersteig und fährst dann weg?
Auch bei dir hätte schlimmeres passieren könnenUnverständliche Grüße
Der Hund ist am Tage immer draußen im Garten. Irgendein Besucher des Hauses hat wohl versäumt hinter sich wieder zuzumachen. Der Hund läuft ja nicht weg oder gar auf die Straße. Es hätte auf alle Fälle die Möglichkeit bestanden ihn im Hausflur einzusperren.
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Zitat
also mein hund liegt auch immer vor unserem grundstück auf der strasse, allerdings würde er sich nieeeemals mitnehmen lassen, und sich auch nicht anfassen lassen.
wenn das jmd. versucht rennt er wieder in den garten und wenn der jenige dann hinterher kommt, hat er ein echtes problem.ZitatDeine Aussage Schade: warum hat der Hund bloß die Tierschützer nicht gebissen??
ist wirklich äusserst dumm, dann hätte Rex Dieter noch mehr Probleme bekommen als er so schon hatte!Aber der "Tierschützer" hätte noch mehr bekommen.
Wenn der Hund im Grundstück beißt, bekommt er noch eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch. Genaus als wenn er mein Auto aufbrechen würde um meinen Hund "zu retten".Rex-Dieter:
Hoffe du hast Erfolg mit deiner Aktion.Schönen Tag noch
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leider ist die sachlage im guten bürokraten deutschland so, dass wenn ein einbrecher vom hund gebissen wird, der hundebesitzer schmerzensgeld abdrücken darf. *kopfschüttel*
so einen fall hatten wir hier im dorf mal, ein (mutmaßlicher) einbrecher geht !nachts! auf das grundstück einer familie und wird vom hund gebissen, der besi. des hundes durfte schmerzensgeld zahlen.
klar hat der (immernoch mutmaßliche) einbrecher, auch eine strafe bekommen, da er sein "werkzeug" dabei hatte, aber der hundebesi. war angeschi*** -
- Vor einem Moment
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