Impfen wir unsere Hunde krank ?
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Ich habe jetzt nochmal eine Frage bezüglich der Eintragung in den Impfpass.
Wie muss der TA die Impfungen eintragen
Das Tollwut zumindest alle 3 Jahre geimpft werden sollte (weil ich jedes Jahr ins Ausland fahre) ist nun klar. Da werde ich jetzt schauen das er mir den nächsten Impftermin auf zwei weitere Jahre verlängert!
Aber wie sieht es mit den restlichen Impfungen aus?
"Mein" TA hat bislang ja immer reingeschrieben, das nach einem Jahr erneut geimpft werden muss. An sich würde aber doch die Grundimunisierung ausreichen, zumal Jimmy bislang jedes Jahr diese "Jahresimpfung" bekommen hat.
Theoretisch dürfte er doch dann garkeinen Termin in den Pass schreiben oder?Gibt es da auch irgendwelche Links zu?
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Natürlich muß der TA eintragen, wie lange die Impfung gültig ist. Der kann nicht einfach impfen und nicnhts eintragen. Und zum eintragen in den Paß gehört eben auch ein Datum bei 'gültig bis' (oder wie auch immer das im Paß bezeichnet wird).
Das heißt nicht, dass man an Tag X impfen muß. Nur das danach kein Impfschutz (laut Hersteller des Impfstoffes) mehr gegeben ist..
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Hm ich hoffe ich habe dich richtig verstanden :
Da es keine Impfpflicht in D gibt muss er bzgl der anderen Impfungen gar nichts. Kontrolliert ja eigtl auch keiner, ausser vll Hundepensionen,-schulen oder auf Ausstellungen, wobei da auch jeder sein eigenes Süppchen kocht und es egal ist was der Ta einträgt. Verlangen die jährliche Impfungen und willst du teilnehmen gibt es rechtlich keine Möglichkeit für dich, das durchzusetzen.
Soweit ich weiß gibt es kein Gesetz an die der TA sich bezüglich des Eintragens halten muss, geht wohl nach eigenem Ermessen.
Wünschenswert wäre ,wenn er sich an die Beipackzettel des jeweiligen Impfstoffs hält. -
Odett - als ehemalige Zuchthündin ist jedes Jahr geimpft worden - sie kam als 8jährige zu mir - ich habe sie da noch einmal impfen lassen - weil sie über den Jahreswechsel in die TP ging - seitdem habe ich sie nicht mehr impfen lassen und werde es auch nicht mehr tun.
Luna -hat ab und an Krampfanfälle -scheint eine leichte Art der Epilepsie zu sein - sie wurde als junger Hund durchgeimpft und als ich sie als 2jährige übernahm - habe ich sie auch noch mal impfen lassen - seitdem aber nicht mehr - sie ist jetzt fast 8 Jahre.
Lilly - kam auch als 8jährige zu mir - war bei der Vorbesitzerin auch jedes Jahre geimpft worden - seit sie bei mir ist, ist sie nicht mehr geimpft worden und wird es auch nicht mehr.
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Wo liegt denn das Problem in dem Datum, wann die nächste Impfung erfolgen soll bzw. bis wann die Impfung gültig ist? Es gibt keine Impfpflicht, das stimmt. Aber es muß meines Wissens nach sehr wohl eingetragen werden, wie lange ein Impfschutz laut Hersteller gegeben ist, wenn geimpft wurde.
Nur weil da steht, dass man am 05.07.2012 wieder impfen sollte, muß man es doch noch lange nicht! Somit verstehe ich nicht, was einen an dem Datm stört? Abgesehen von TW kann einem niemand was, wenn das Datum verstrichen ist und nicht neu geimpft wurde. Schwerer wird der Paß durch die paar Buchstaben auch nicht und dem Hund ist eh es wumpe. Wo liegt also das Problem, wenn ein TA nach der Impfung nicht nur das Impfdatum, sondern auch das Datum bei 'gültig bis' einträgt.
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Zitat
Ich habe jetzt nochmal eine Frage bezüglich der Eintragung in den Impfpass.
Wie muss der TA die Impfungen eintragen
Das Tollwut zumindest alle 3 Jahre geimpft werden sollte (weil ich jedes Jahr ins Ausland fahre) ist nun klar. Da werde ich jetzt schauen das er mir den nächsten Impftermin auf zwei weitere Jahre verlängert!
Aber wie sieht es mit den restlichen Impfungen aus?
"Mein" TA hat bislang ja immer reingeschrieben, das nach einem Jahr erneut geimpft werden muss. An sich würde aber doch die Grundimunisierung ausreichen, zumal Jimmy bislang jedes Jahr diese "Jahresimpfung" bekommen hat.
Theoretisch dürfte er doch dann garkeinen Termin in den Pass schreiben oder?Gibt es da auch irgendwelche Links zu?
Doch, wenn der TA impft muss er ein Termin reinschreiben.
Ich glaube es hapert hier wirklich an der Aufklärung allgemein !!
Es gibt "KEINE" Impfpflicht in Deutschland, weder beim Hund noch beim Kind/ Erwachsenen!
Was mann impfen "möchte" legt jeder selber fest und auch die Abstände oder eben nur die Grundimmunisierung (bei "mir" mit einzelnen Präperaten und in der Zeit die "ich" für sinnvoll heiße)Fahre ich ins Ausland "muss" der Hund eine gültige Tollwutimpfung haben und die Gültigkeit
geben die Herrsteller an. Es interessiert im Ausland (jetzt nenne ich mal die EU) nicht, ob der Hund andere Impfungen hat.Viele HH sind verunsichert wenn dann die Einladung vom TA kommt, oder das eingetragene Datum naht und denken sie "müssen" wieder impfen, weil ja das Datum es vorgibt. Nein, so ist es nicht und man darf es gerne ignorieren und auch so lange wie man eben möchte.
Auch die TW Impfung muss man nicht stichtaggenau nachimpfen lassen, denn fahre ich 5 Jahre nicht ins Ausland und die Impfung ist längst abgelaufen, dann brauche ich die Impfung erst 4 Wochen vor meinem nächsten Auslandaufenthalt machen lassen. In Deutschland brauche ich sie nicht, da tollwutfrei !
LG Sabine
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Zitat
Die Frage ist halt, was ist "besser"?
Die eventuellen Impfschäden? Oder die Krankheit/die Folgen der Krankheit.Nehmen wir Tetanus beim Menschen - ist es besser, eventuell daran zu sterben oder risikiert man die eventuellen Impfschäden? Möchte man eine Katze mit FIP haben und die daran sterben sehen, oder riskiert man die eventuellen Impfschäden?......
Jo - aber dabei sollten wir nicht vergessen, daß der Hund nicht an allen Krankheiten, gegen die geimpft wird, sterben müßte (außer Tollwut natürlich)! Die sind bei einem ansonsten gesunden, robusten Hund z.T. mit Antibiotika gut behandelbar. Die Alternative zur Impfung heißt also nicht notwendigerweise "sterbender Hund"!
Alternativ können ja auch die Haltungsbedingungen angepaßt werden. Habe ich keine Zucht mit -zig Hunden, wo am besten noch dauernd Neue dazukommen, ist die Wahrscheinlichkeit, mir z.B. Zwingerhusten zu holen, relativ gering. In großen Beständen oder bei hoher Fluktuation (Hunde-Tagesstätten!) gibt es einfach nen höheren Infektionsdruck, das kann man nicht wegleugnen, und früher, als diese kurzen Impf-Intervalle festgelegt worden waren, gab es auch wohl noch nicht so effektive Medikamente gegen diese Krankheiten. Das ist heute alles anders.
Ich arbeite z.B. in einer Rettungshundestaffel, da sind oft etliche Hunde gemeinsam unterwegs in den Arbeitspausen zum kurzen Gassi, diese haben wiederum mit anderen Hunden privat Kontakt. Wenn da einer was Ansteckendes hat, stecken sich die anderen schnell an. Daher gibt´s da bei uns wie bei allen Hilfs-Organisationen nen "Impfzwang": ohne Impfung keine Prüfungszulassung. Obwohl gesetzlich keine Impfpflicht für alles außer Tollwut existiert! Aber: keine Impfung-keine Prüfung..... Schade eigentlich. Ich würde außer Tollwut sonst nicht mehr impfen (hab ich auch wenigstens bei den beiden, die nicht in der Staffel sind, so gehalten), aber jetzt hab ich das maximal Mögliche für mich rausgeholt: nur SHP sowie TL gemäß Vorschrift der Orga, aber alles für 3 Jahre Gültigkeit bescheinigt (außer Lepto, die ist nur 1 Jahr gültig, aber damit kann ich leben). Das Dumme ist ja, irgendwo in der Prüfungsordnung steht, es ist gem. den örtlich geltenden Vorschriften und Gesetzen zu impfen - da steht ja nur Tollwut drin. Und dann wird in den Ausführungsbestimmungen all das andere Zeugs mit aufgezählt...... ;-(
Meine Tierklinik hat mir auch gesagt, daß die Tollwutimpfung 3 Jahre gültig ist, die bei Bossi im Heimtierausweis (nicht EU-Paß) drinsteht, auch wenn keine Gültigkeit angegeben ist. Einfach, weil dieser Wirkstoff bekanntermaßen 3 Jahre Gültigkeit hat. Daher hab ich den noch nicht wieder impfen lassen.
Abgesehen davon haben wir Trainingsgebiete mit der Rettungshundestaffel, wo Du ohne aktuelle Impfung gar nicht reinkommst - und das wird kontrolliert.
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Zitat
Kannst du mir dafür eine Quelle geben, dass nicht nur Tollwut 3 Jahre gilt sondern auch die anderen Impfungen? Also muss der Ta das nachtragen?
Da gibts ne Empfehlung der Ständigen Impfkommission:
http://www.smile-tierliebe.de/…empfehlung_Hund_08-09.pdfNachtrag kannst Dir offenbar sparen, siehe mein Kommentar etwas weiter oben für Bossis Tollwutimpfung. Aber kannst den Doc nochmal drauf ansprechen.
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Natürlich muß der TA eintragen, wie lange die Impfung gültig ist. Der kann nicht einfach impfen und nicnhts eintragen. Und zum eintragen in den Paß gehört eben auch ein Datum bei 'gültig bis' (oder wie auch immer das im Paß bezeichnet wird).
Das heißt nicht, dass man an Tag X impfen muß. Nur das danach kein Impfschutz (laut Hersteller des Impfstoffes) mehr gegeben ist..
Jein... im alten Heimtierausweis ist gsar keine Spalte für die Gültigkeit drin.... Da braucht auch nichts eingetragen zu werden, sagte meine TK neulich erst. Gilt trotzdem die Höchstdauer von 3 Jahren.
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Auch die TW Impfung muss man nicht stichtaggenau nachimpfen lassen, denn fahre ich 5 Jahre nicht ins Ausland und die Impfung ist längst abgelaufen, dann brauche ich die Impfung erst 4 Wochen vor meinem nächsten Auslandaufenthalt machen lassen. In Deutschland brauche ich sie nicht, da tollwutfrei !....Dachte ich auch - meine TK neulich hat mich eines Besseren belehrt, es gibt schon Tollwut in einzelnen Bezirken.
Außerdem: wenn Dien Hund sich auffällig verhält nach Kontakt mit Fuchs o.ä., darf, nein muß er von Gesetzes wegen eingeschläfert werden, wenn er nicht aktuell gegen TW geimpft ist..... Ist also schon hilfreich, wenn die TW-Impfung immer aktuell ist.Achtung: in Sachen Ausland immer prüfen, gerade außerhalb der EU kann es sein, daß die TW-Impfung nicht in 3-Jahres-Abständen akzeptiert wirdm sondern mindestens x und höchstens y Tage alt sein darf.
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