Hund erschreckt Kind - Kind stirbt

  • Hallo,


    KEINE ANGST ES IST NICHTS PASSIERT! ;)


    Ich hätte mal eine Frage wie das ganze rechtlich aussehene würde.
    Ich hatte letztens eine Situation wo mir Angst und Bange wurde. Ein Kind läuft ganz normal an einem Gartenzaun entlang und plötzlich fängt eine Bordeauxdogge aus dem Nichts heraus an Theater am Zaun zu machen. Der Gehweg ist recht schmal. Das Kind (ca 7 Jahre) hat sich dermaßen erschrocken, dass es ohne zu schauen sofort auf die andere Straßenseite gerannt ist. Jetzt hab ich mich gefragt was denn los gewesen wäre, wäre ein Auto gekommen und hätte das Kind erfasst... :|


    Ich meine, dem Hund kann man ja nichts anhaben. Er hat instinktiv gehandelt und sein "Revier" verteidigt.
    Wie wäre die Lage denn rechtlich? Wer wäre schuld? Der Hundebesitzer? Der Autofahrer? Oder wird das Ganze gar als Unfall verzeichnet?


    Bin gespannt auf eure Antworten.


    lg Lisa

  • Ist zwar etwas anders gelagert aber auch wirklich geschehen ... Hundehalter geht mit Deutscher Dogge, lammfrom, Gassi... der Hund läuft ganz entspannt neben ihm, kein ziehen kein zerren .. .man geht einfach nur da lang ... eine ältere Dame erschreckt sich aufgrund der Größe des Hundes springt zur Seite in den Graben, bricht sich ein Bein.... der Hundehalter war schuld, obwohl er nix gemacht hat und die Haftpflicht hat zahlen dürfen.

  • Ich bin kein Rechtsanwalt, aber ich denke, dass wenn der Hund ausreichend gesichert war (Zaun hoch genug, dass man nicht befürchten muss, dass der Hund mit einem kleinen Hopser drüber kommt, Zaun dicht) man dem HUnd und dessen Besitzer nichts kann.
    Der Autofahrer hat nur dann Teilschuld, wenn es eine vernünftige Reaktionszeit für ihn gegeben hätte, bzw. er zu schnell oder für die Umgebung zu unaufmerksam/unangepasst gefahren ist.


    Ich denke dass es als äußerst tragischer Unfall gewertet würde und nur evtl. eine Teilschuld zugeschrieben werden könnte.

  • Das wäre wohl eher eine verletzte Aufsichtspflicht der Eltern. Bei einem Kind muss man nun mal damit rechnen, dass es zB einem Ball nachrennt oder ähnliches, also muss man das Kind an der Straße eben an die Hand nehmen oder an einem Geschirr anleinen.

  • Zitat

    Das wäre wohl eher eine verletzte Aufsichtspflicht der Eltern. Bei einem Kind muss man nun mal damit rechnen, dass es zB einem Ball nachrennt oder ähnliches, also muss man das Kind an der Straße eben an die Hand nehmen oder an einem Geschirr anleinen.


    Ein sieben Jahre altes Kind darf man sogar allein zur Schule gehen lassen, da ist nichts mehr mit Händchen halten...

  • Hmm, na das ist ja mal ne Frage... ich würd sagen das wäre ein tragischer Unfall solange der Hund das Kind nicht direkt angeht bzw. außerhalb des Grundstücks drauf losstürmt?! :ka:
    Wenn der Autofahrer nicht zu schnell war und auch sonst nicht fahrlässig gehandelt hat (z.B. mit dem Handy telefoniert, isst etc...) kann er ja nu nichts machen außer bremsen. Mir wär letztens auch fast ein Kind vors Auto gelaufen, als es zwischen zwei Parkenden Autos über die Straße gehen wollte und wohl vergessen hatte zu gucken...
    :fear:

  • wow, bei dem von fantasmita geschilderten fall möchte man doch einfach mit dem kopf voran gegen einen baum rennen.
    unsere rechtssprechung ist bisweilen nur noch bizarr.

  • Zitat

    Ist zwar etwas anders gelagert aber auch wirklich geschehen ... Hundehalter geht mit Deutscher Dogge, lammfrom, Gassi... der Hund läuft ganz entspannt neben ihm, kein ziehen kein zerren .. .man geht einfach nur da lang ... eine ältere Dame erschreckt sich aufgrund der Größe des Hundes springt zur Seite in den Graben, bricht sich ein Bein.... der Hundehalter war schuld, obwohl er nix gemacht hat und die Haftpflicht hat zahlen dürfen.


    Ich bin geschockt, was war denn der Grund ? Weil die Dogge so groß ist, müssen die Leute zahlen oder weil der Hund keine Kuhglocke umhatte um zu warnen "Hier komm ich!" :xface:

  • Ok, dass das Kind schon 7 war habe ich übersehen. In dem Alter sollte ein Kind aber auch nicht mehr kopflos auf die Straße rennen, egal ob es sich erschreckt oder sonstwas ist.

  • Zitat

    Ok, dass das Kind schon 7 war habe ich übersehen. In dem Alter sollte ein Kind aber auch nicht mehr kopflos auf die Straße rennen, egal ob es sich erschreckt oder sonstwas ist.


    Kann immer mal passieren, und daher denke ich es wäre ein tragischer Unfall.

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