Unser Hund hat angeblich gebissen
-
-
Hallo ihr Lieben.
Wir haben eine Deutsche Dogge, die Dame ist 5 Jahre alt und wohnt bei uns seit ca. einem halben Jahr. Sie ist superlieb und geht auch mit den beiden Kindern klasse um, der Jüngste ist 2 Jahre alt.
Nun ist folgendes passiert: Wir haben einen Kleingarten in dem wir seit Ende Februar wieder jedes Wochenende sind. In unserem Garten lief bisher der Hund frei rum und es gab nie einen Vorfall, auch nicht, wenn andere Hunde vorbei kamen. Nun ist letzte Woche unsere Maus über den Zaun gesprungen, da sie mit einem anderen Hund spielen wollte, der vorbei kam. So weit, so schlimm. Wir haben unserem Hund noch hinterher geschrien steh und sie stand.
Leider fing die alte Dame mit ihrem Hund an zu kreischen, als ob sie persönlich abgeschlachtet würde. Ihr könnt euch das ca. so vorstellen: AHHHHH, AHHHHH, AHHHHHH, AHHHHHH. Naja und das minutenlang. Dann bekam ihr Hund Panik, das würde ich auch tun als Hund, wenn mein Frauchen so schreit, er wurde aggressiv und dann hat sie die Leine losgelassen von ihm. Da stand ich aber schon so gut wie neben ihr, um unseren Hund wieder mit zunehmen. Naja, das gab dann ein Knäuel, weil ihr Hund auf unsere Dogge los ist, unsere Dogge ging schon vor Unterwerfung in die Knie, die andere Besitzerin schrie immer noch ihr AHHH, AHHHH, AHHH und ich stand mehr oder weniger freiwillig mitten drin. Irgendwann hatte ich dann ihren Hund wieder an der Leine, mein Mann brachte unseren wieder in den Garten und ich habe mit der anderen geredet. Nichts ppassiert, außer dass ich einen blauen Fleck von ihrem Hund hatte, da mein Bein zwischen sein Maul gekommen war. Da die Frau doch sehr sehr übergwichtig war, fragte sie mich, ob ich ihren Hund anschauen könne, ob er gebissen wurde, weil sie sich nicht bücken kann.
Klar, kann ich machen, ich will ja auch nicht, das was passiert ist und im Notfall hätte ich ja auch zum Tierarzt fahren können. Ich schau mir also den Hund an, streiche ihm Hals, Beine, Bein-Innenseiten, Rücken etc ab, nichts zu entdecken. Dann rede ich weiter mit der Frau, schaue mir 5 Minuten später nochmal den Hund an, nichts zu sehen. Also alles gut. Doof, das unser Hund übern Zaun gegangen ist, aber leider nicht zu ändern. Fehler, kommt nicht wieder vor.Nun war die Dame letzte Woche bei uns wieder im Garten unnd überbrachte uns eine Tierarzt-Rechnung. Mit den Worten, als sie ihren Hund aus dem Maul unserer Dogge gerissen hat, hat unser Hund dabei ein Loch in ihren Hund gerissen (bitte hier daran erinnern, dass sie sich nicht einmal bücken konnte, die Leine losgelassen hat und sie AHHH, AHHHH, AHHH schrie). Das sei ihr aber erst am Samstag-Abend aufgefallen und zum Tierarzt konnte sie auch erst am Montag, da ja am Wochenende keine Tierärzte aufhaben. Inhalt der Rechnung: Allgemeine Untersuchung des Hundes mit Beratung, 2 Injektionen (nicht weiter benannt), Entleerung des Analbeutels und das Antibiotikum Clavaseptin. Von Wundversorgung oder ähnlichem kein Wort.
Was soll ich denn jetzt machen? Sie verbreitet gerade überall, dass unser Hund ihren regelrecht zerrissen hat, diese Bestie, die. Und da waren keine Bisswunden an dem Hund, nirgendwo. Und wenn ein Hund so schwere Verletzungen hat, warum gehe ich dann nicht zum Notdienst, sondern erst zwei Tage später zu einem Arzt? Und warum steht auf der Tierarztrechnung nur Untersuchung und Beratung, aber nichts von einer Bisswunde? Das zahlt mir doch keine Versichrung dieser Welt? Und ehrlich gesagt, bin ich auch nicht gewillt, es selber zu bezahlen, weil es eher so scheint, als ob sich ihr Hund entweder zwischen Sammstag-Nachmittag und Montag noch verletzt hat oder sie mir ihre allgemeine Rechnung aufdrücken will. Und Zeugen gibt es in einem Kleingartenverein bestimmt mindestens hundert, die alle ihre Schreie gehört haben, da muss unser Hund ja ein Blutbad angerichtet haben....
Irgendjemand einen Ratschlag?
-
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
Huhu
ich würde erstmal meine Versicherung anrufen und den Fall schildern.
Die setzen sich dann in der Regel mit dem TA etc. in Verbindung.Wenn der andere Hund frei war,was er ja durch die losgelassene Leine war
besteht sowieso eine Teilschuld des anderen Besitzers.Dann würde ich mich noch mit den anderen Leuten unterhalten
die den Vorfall gesehen haben und als Zeugen benennen.Der Dame würde ich nett und höflich erklären das sie
vorsichtig mit ihren Äußerungen sein sollte.
Verleumdung und üble Nachrede ist strafbarViel Glück und liebe Grüße
-
Hi!
Schildere den Sachverhalt doch genau so deiner Hundehalterhaftpflichtversicherung!
-
Zitat
Huhu
ich würde erstmal meine Versicherung anrufen und den Fall schildern.
Die setzen sich dann in der Regel mit dem TA etc. in Verbindung.Wenn der andere Hund frei war,was er ja durch die losgelassene Leine war
besteht sowieso eine Teilschuld des anderen Besitzers.
Kommt aber auch auf die Größe des anderen Hundes an, bei Dogge vs. Dogge würde wahrscheinlich 50% bei ihr bleiben.
Wenn der andere allerdings ein Chi war wird dich wahrscheinlich alles treffen!
Wobei du dann immer noch anzweifeln kannst ob es überhaupt zum Biss kam!Dann würde ich mich noch mit den anderen Leuten unterhalten
die den Vorfall gesehen haben und als Zeugen benennen.Der Dame würde ich nett und höflich erklären das sie
vorsichtig mit ihren Äußerungen sein sollte.
Verleumdung und üble Nachrede ist strafbarViel Glück und liebe Grüße
-
Ich würde mit der Rechnung zu dem betreffenden Tierarzt fahren, ihm den Vorfall schildern und nachfragen, ob er eine Bissverletzung bei dem Hund behandelt hat. Wäre dieses nicht der Fall, sehe die Halterin von mir keinen Cent!
-
-
Also, bei dem anderen Hund handelte es sich um einen Spanischen Straßenhund, vermittelt über Tierschutz, Größe ca. kurz unter Knie. Also schon kleiner. Aber der ist so auf unsere los, als er 'frei' war, das sie in der typischen Doggen-Art (die meisten sind ja dann doch eher kleine Angsthasen) sich auf den Rücken zu werfen.
Und wirf mal nem ganzen Kleingarten-Verein Verleumdung vor... Und das in dieser Kleinstadt hier, wo Deutsche Doggen ja von jedermann als Kampfhund bezichtigt werden. Wir hatten ja schon das Jugendamt zu Hause wegen dem Hund, weil es annyme Anzeigen gabe. Eine, weil ich wegen Berufstätigkeit meine Kinder vernachlässige und einmal, weil ich mit Kindern mir einen 'Kampfhund' angeschafft habe. Das zur 'Intelligenz' der Stadt-Bewohner hier...
Ich hoffe ja darauf, dass die Versicherung den TA befragt, aber wer sagt denn, das sich der Hund zwischen Samstag und Montag nicht woanders verletzt hat? Und wie beweise ich das? Als Großhundbesitzer bin ich doch immer der Buhmann...
-
MUSST DU es denn beweisen? SIE stellt doch die Behauptung auf, also müsste sie doch letztendlich den Beweis erbringen, dass dein Hund es gewesen ist, oder? Und das kann sie nicht. Und wie lang ist die Frist eigentlich, bis man eine Wunde einem Vorfall nicht mehr zuordnen kann? Denn eine Wunde die fast 2 Tage unversorgt wurde sieht doch sicher anders aus, als eine Wunde die vielleicht am Tag der Versorgung zugefügt wurde, oder liege ich da falsch?
Ich würde mich auch mit der Hundehaftpflichtversicherung in Verbindung setzen.
-
Na ja, grundsätzlich kann es schon sein dass es eine Verletzung gab, die man bei der ersten (und nach 5 Minuten dann noch einer 2.) Betrachtung des Hundes nicht gleich sieht. Es könnte sich z.B. um ein kleines (dem Auge entgehendes und nicht stark blutendes) Loch gehandelt haben. Das Problem damit ist, dass die tief sein können und die Wunde anaerob ist (d.h. es kommt kein Sauerstoff dran). Damit muss man unbedingt zum TA und sicherheitshalber ein Antibiotikum geben lassen, das gegen Anaerober wirkt. Sonst kann es zu ausgedehnten Nekrosen des Fettgwerbes kommen, an denen ein Hund sogar versterben kann wenn sie nicht rechtzeitig entdeckt und großflächig operativ entfernt werden.
Es könnte also -- theoretisch durchaus sein -- dass sie abends zuhause nur eine kleine Wunde gesehen hat und es deshalb auch aus ihrer Sicht nicht nötig war am WE zum TA zu gehen und sie erst am Montag hat mal draufschauen lassen. Eine Wundversorgung würde in so einem Fall nicht stattfinden (da muss man nichts nähen und das wäre wegen der Anaerober auch nicht gut). Clavaseptin ist ein AB das auch gegen Anerobier wirksam ist. Die Sache mit dem Analbeutel kann einfach mit gemacht worden sein und deshalb auf der Rechnung stehen.Ob es so war, kann der TA aufklären.
Zum anderen: nun, ist doof gelaufen -- dein Hund ist halt über den Zaun. Du hast dich insofern verantwortungsbewusst verhalten, dass du schnell reagiert hast und der Dame deine Hilfe angeboten hast. Dennoch: wenn dein Hund den Schaden angerichtet hat (also wenn sich das bestätigt), dann bist du haftbar.
Dabei spielt es - im Gegensatz zu dem was Merle schreibt -- keine Rolle, ob der andere Hund angeleint oder frei laufend war. Es spielt auch keine Rolle, ob die andere HH sich so erschrocken hat, dass sie hysterisch wurde. Fakt ist, die Gefährdungshaftung besagt, dass du für jeden Schaden, den Dein Hund anrichtet,, haftbar bist -- die "Schuldfrage" ist hier irrelevant. Sei froh, dass die Frau in ihrer Panik nicht noch gestürzt ist und sich was gebrochen hat. Denn auch dafür wärest du haftbar. Wie man das findet, ist übrigens egal und darüber zu jammern ist überflüssig wie ein Kropf -- so ist nun mal die Rechtslage.Das einzige, was zu klären ist, ist ob der Hund am Montag tatsächlich wegen einer Bissverletzung behandelt wurde und wie die aussah, und ob sie etwa 2 -3 tage alt gewesen sein kann. Das muss der TA beantworten.
Die Theorie, dass der Hund am WE evtl. von einem anderen Hund gebissen wurde und sie es jetzt dir anhängen will, halte ich eher für abwegig. Wenn es so wäre, würde sie sicher gegen einen anderen Halter vorgehen.
Wegen der Behauptung, dein Hund hätte ihren fast zerfezt -- nun, da kannst du natürlich was unternehmen, wenn du willst. Anwalt, üble Nachrede und falsche Beschuldigung. Ein Brief des Anwaltes sollte bei solchen Leuten, die leicht hysterisch werden, reichen. Wenn nicht, kann man -- wenn es einem die Sache wirklich wert ist -- natürlich auch Anzeige erstatten. Der gute Ruf geniesst im deutschen Rechtssystem einen gewissen Schutz.
Ich würde zwar nicht hysterisch werden -- aber wenn mir deine Dogge über den Zaun entgegen gesprungen käme wenn ich da mit meinem (sozialverträglichen) kleinen Hund vorbeigehe, würdest du von mir eine ganz klare Ansage kriegen. Und spätestens beim zweiten oder dritten Mal gäbe es auch richtig Ärger für dich.
-
Ich will ich ja auch nicht um einen Schaden drücken, der von mir kam, wenn Schaden von unserem Hund da, dann wird der auch beglichen, keine Frage, Wäre der Hund an diesem Samstag 'zerfetzt' worden, hätte ich ihn in mein Auto gelegt, wäre zum nächsten TA gefahren und hätte meine EC-Karte gezückt. Ob, wie und was ich davon durch eine Versicherung erstattet bekommen würde, wäre ganz klar mein Problem.
Mir stößt es nur ganz böse auf, dass sie jetzt sagt sie hätte ihren Hund aus dem Maul meines Hundes gerissen und dabei wäre er verletzt gewesen, während sie tatsächlich die Leine loslies, und daraufhin die Situation so verschlimmerte, weil ihr, laut deinen Aussagen 'sozialverträglicheren' kleineren Hund dann auf unseren losging. Und wenn jemand so hysterisch wird, dass der eigene Hund ausrastet und man diesen dann auch noch loslässt, um dann nachher erzählt, man hätte todesmutig den eigenen Hund aus dem Maul der Bestie gerissen, obwohl diese nichht einmal mehr anwesend war. Das ist etwas zuviel des Guten.
Es geht hier auch nicht um die Schuldzuweisung, dass der Hund über den Zaun ging, das hat er einfach nicht zu tun, da gibt es auch nichts zu diskutieren. Und da gibt es auch kein zweites oder drittes Mal, da ist jetzt einfach Leinenzwang und zwar für immer. Wir haben sozusagen einen 'gebrauchten' Hund, mit dem wurde es probiert, es ging lange gut, so dass ich ihm so vertraute, dass er frei in einem abgezäunten Gebiet laufen durfte, aber eine hundert prozentige Sicherheit gibt es eben nie, bei keinem Hund, auch nicht bei einem, den man ab Welpenalter hatte. Und ich muss sagen, dass es schon wieder ein bisschen typisch ist, dass hier von einem zweiten und dritten Mal geredet wird und das es da ärger geben würde. Erstens, unser hat niemanden angefallen, sondern wollte spielen, das hatte er in dieser Situation nicht zu tun, aber mehr Vorwürfe müsste man da eigentlich nicht machen. ich sage ja auch nicht, dass mindestens 60% der Kleinhundehalter, zummindest in meiner Stadt, ihre Hunnde nicht im Griff haben und es sogar noch süß finden, wenn ihr Kleiner so niedlich bellt und den Großen angeht...
Aber ein gerissenes Loch nicht zu entdecken, das angeblich von einer Deutschen Dogge kommt, nicht von einem Zwergpinscher, ist eigentlich fast unmöglich.
Naja, warten wir es ab, aber immerhin gibt es auch ein paar ermutigende Aussagen dazu.
-
Zitat
Ich würde mit der Rechnung zu dem betreffenden Tierarzt fahren, ihm den Vorfall schildern und nachfragen, ob er eine Bissverletzung bei dem Hund behandelt hat. Wäre dieses nicht der Fall, sehe die Halterin von mir keinen Cent!
Das würde ich auch tun. Ich würde diese Rechnung auch nicht bezahlen bzw. die Versicherung wird es nicht tun. -
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!