Nachbar beschwert sich grundlos

  • Hallo,


    neben den schon genannten Maßnahmen (Unterschriftensammlung und ärztliches Attest) solltest Du Dir den Mietvertrag schnappen und Dich vom Anwalt beraten lassen!


    Denn Hundehaltung muss nicht explizit erlaubt werden - eine stillschweigende Duldung (über mind. 6 Monate) gilt auch als Erlaubnis! Beachte aber bitte, dass ich kein Anwalt bin ;) aber wenn man Google mit "Hundehaltung stillschweigende Duldung" füttert, bekommt man Ergebnisse wie dieses: http://www.kanzlei-hecker.de/artikel.html


    Der Anwalt kann Dir dann auch verraten, ob Du den Nachbarn wegen "übler Nachrede" drankriegen kannst :smile:


    So leicht bekommt man Mieter nicht raus - zumindest nicht, wenn sie etwas dagegen haben und den Rechtsweg beschreiten. Meine Schwiegereltern können da ein Liedchen von singen :hust:

  • ich weiss nicht inwiefern es dir moeglich waere (auch wegen deiner Behinderung) aber bestaende evtl. die Moeglichkeit, dass du mit deinem Hund eine Begleithundepruefung machst/ darauf hin arbeitest?
    Ich koennte mir vorstellen, dass es sich, sollte sich der Mann bei der Wohngesellschaft beschweren, gut machen wuerde, wenn du denen halt so ein Blaettchen vorzeigen koenntest, und das dann auch noch die "medizinische Notwendigkeit" deines Hundes verdeutlichen wuerde...


    kenne mich damit allerdings nicht derartig aus, kam mir nur so in den Sinn...

  • Hab ich grad gelesen :???: Auf keinen Fall versuchen den noch wegen üblernachrede anzuschwärzen ....Davon kann ich dir nur abraten sammle deine unterschriften und wenn du es bekommst dein Attest ..
    Sollte deine Hundehaltung geduldet werden fang aufkeinen fall wegen üblernachrede einen Streit an da musst du dann drüber stehen ..Das mit der BH ist eine super Idee :gut:

  • Zitat

    Das Problem bei diesen Wohnungsgesellschaften besteht ja nun da drin,das wenn der Vermieter dem einen Mieter nen Hund erlaubt,der andere benachteiligt ist.


    Dennoch ist der Vermieter in keinster Weise verpflichtet jedem Mieter die Haltung zu erlauben nur weil er einmal eine Erlaubnis ausgesprochen hat.



    Ich würde den "Motzer" auch nicht noch provozieren in dem ich ihn anschwärze wegen übler nachrede. Das kann nur noch mehr Beschwerden nach sich ziehen. Ich denke wirklich unterschriften und Atest bereithalten ist das einzige was du tun kannst und natürlich dennoch ein Auge auf Wohnungen halten auch wenn es schwer werden wird (nicht nur die Suche sondern auch die umgewöhnung). Ich drücke dir auf jeden Fall die Daumen das dieser Typ sich ganz schnell eine neue Beschäftigung aneignet, es gibt ja leider Leute die sonst keine Hobbies haben außer andern das Leben schwer zu machen. :dead:

  • Aus solchen Gründen werden viele Hunde nur an Halter mit schriftlicher Erlaubnis des Vermieters vermittelt. ;)

  • Zitat

    Ich werde da nächsten Monat erstmal mit meinem Arzt drüber sprechen und dann weitersehen.


    Ich mach mich jetzt wohl unbeliebt, aber ich finde es ziemlich arm erst bewusst gegen ein Verbot zu verstoßen und dann mit dem Behindertenausweis zu wedeln... Zumal du diese Entscheidung ja im Vorfeld absolut bewusst getroffen hast, da würde ich mir sowohl als Vermieter als auch als Nachbar ganz schön für blöd verkauft vorkommen!
    Und zum Thema "die anderen machen es ja auch": Die anderen hätten auch ganz offensichtlich nicht so massive Probleme auszuziehen - das jetzt noch als "Hund muss bleiben, weil ich ihn weder weggeben noch ausziehen kann"-Argument anzuführen, ähm naja...
    Hilft dir nicht, ist aber meine Meinung zu diesem Verhalten allgemein.

  • Zitat

    Ich mach mich jetzt wohl unbeliebt, aber ich finde es ziemlich arm erst bewusst gegen ein Verbot zu verstoßen und dann mit dem Behindertenausweis zu wedeln... Zumal du diese Entscheidung ja im Vorfeld absolut bewusst getroffen hast, da würde ich mir sowohl als Vermieter als auch als Nachbar ganz schön für blöd verkauft vorkommen!
    Und zum Thema "die anderen machen es ja auch": Die anderen hätten auch ganz offensichtlich nicht so massive Probleme auszuziehen - das jetzt noch als "Hund muss bleiben, weil ich ihn weder weggeben noch ausziehen kann"-Argument anzuführen, ähm naja...
    Hilft dir nicht, ist aber meine Meinung zu diesem Verhalten allgemein.



    meine Meinung :gut:
    aber sowas will sie hier nicht hören xD hatte ich vorhin auch schon versucht anzusprechen

  • Hier mal eine Übersicht von Urteilen in die Richtung.
    http://www.haus-und-grund-itze…oblaetter/tierhaltung.pdf


    Im Übrigen finde ich es nicht arm, wenn ich krank bin und mir so eine Besserung erhoffe, mir der potentiellen Konsequenzen bewusst bin und nciht zuletzt, wenn bisher die Tierhaltung geduldet wurde, da kann ich es nachvollziehen, wie sich die TE entschieden hat.


    Allerdings würde ich trotzdem schonmal die Augen auf dem Wohnungsmarkt offen halten.
    Und Kuchen ist vielleicht keine gar so schlechte Idee. Jeder mag Kuchen. ;-)

  • Bei einer so hundeunfreundlichen Nachbarschaft würde ich wohl freiwillig umziehen. Es gibt Vermieter, die selbst Hunde haben oder einfach mit Hundehaltern sympathisieren. Vielleicht schaust du dich einfach mal um, manchmal hat man so ein Glück ja. Ich denke, dass dir das mehr Stress und Ärger spart als dich in der jetzigen Wohnung darum kümmern dass der Hund bleiben kann.


    Viel Glück!

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