Hund angeschossen- wie sieht die Rechtslage aus?
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Hallo,
durch eine Serie im Fernsehn (HundKatzeMaus) bin ich wieder auf dieses Thema gestoßen und würde einfach mal gerne wissen unter welchen Voraussetzungen darf ein Jäger denn auf meinen Hund schießen?
Durch die Serie kam es mir so rüber das der Hund kein Geschirr/Halsband an haben muss aber wenn er eins an hat nicht? Aber dann kann er doch genauso wildern....
Wo darf der Jäger auf Hunde schießen? Nur im Wald oder auch auf den Feldern?
Was wenn ich relativ in der Nähe bin? Dann besteht doch auch die Gefahr dass er sein Ziel verfehlt und mich trifft.
Wie weit muss ich entfernt sein?
Mit welchem "Wildtier" könnte man denn einen schwarz-weißen Boder Collie verwechseln?
Und mal zu einer eigentlich doofen Frage: Was wenn ein Jäger tatsächlich meinen Hund schießt und es unrechtmäßig war, auf was könnte ich ihn verklagen? Sicher ist eine Klage nichts was den Hund zurückbringt aber ich Frage auch nur aus Interesse. -
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Hi
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So weit ich weiß darf ein Jäger nur dann schießen wenn kein Mensch in unmittelbarer Nähe des Ziels ist und somit nicht in Gefahr ist. Ein Jäger darf wildernde Hunde und Katzen erschießen, so habe ich es jedenfalls von einem Bekannten in Erinnerung (auch Jäger).
100% sicher bin ich mir aber nicht mehr, aber würde mich auch interessieren wenn es jemand genau weiß.
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Zitat
Wo darf der Jäger auf Hunde schießen? Nur im Wald oder auch auf den Feldern
In beidenZitatWas wenn ich relativ in der Nähe bin? Dann besteht doch auch die Gefahr dass er sein Ziel verfehlt und mich trifft.
Ein Jäger der in unmittelbarer Umgebung eines Menschen einen Schuss abgibt... kann auch gleich seinen Schein abgeben, denn das zählt unter Fahrlässigkeit. Jäger haben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten und sie dürfen zu keinem Zeitpunkt Unbeteiligte gefährden.ZitatWas wenn ein Jäger tatsächlich meinen Hund schießt
Ich kann nur von den Aussagen eines befreundeten Jägers berichten:
Ein Jäger darf nicht einfach so einen Hund schießen, ob nun angeleint, oder nicht. Selbst in Wildtierruhezonen muss der den HH auf Leinenpflicht aufmerksam machen. Einfach so rumballern.... ist nicht.Er MUSS Hund oder Katze beim Wildern erwischen. Rein aus Vermutung heraus ist es eine Straftat.
Auch darf er einen Hund in Reichweite eines Menschen nicht schießen, selbst wenn dieser während der BuS ohne Leine läuft. Der Tatbestand des Wilderns muß immer gegeben sein. -
Simone, was heißt den genau "wildern"? Also ist das irgendwie definiert?
Reicht es schon, wenn der Hund einer Spur folgt oder muss er dem Wild schon am Hintern kleben?Habe den Bericht am Samstag bei Hundkatzemaus auch gesehen und finde das Thema sehr interessant!
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Zitat
Simone, was heißt den genau "wildern"? Also ist das irgendwie definiert
Wildern (laut Jäger) ist, wenn der Hund einem Tier nachstellt. Also es hetzt, oder in seltenen Fällen reisst.ZitatReicht es schon, wenn der Hund einer Spur folgt oder muss er dem Wild schon am Hintern kleben
Genau so ist es. Wenn der Hund nur einer Spur folgt, ohne das Wild gehetzt wird, würde dieser Jäger jetzt nicht schiessen. Würde er jedoch ein Tier reissen, dann .... könnte es möglich sein, daß er den Hund schießt bzw. versucht den Halter ausfindig zu machen und diesen zur Rechenschaft zieht. -
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Prinzipiell würde es hier reichen, wenn der Hund allein einer Spur folgt, ja.
Aber in der Praxis sieht's dann glücklicherweise manchmal anders aus: von einem Jäger hier weiß ich, daß der nie auf einen Hund schießen würde, weil er's einfach nicht könnte. Er droht zwar renitenten Hundehaltern damit, aber er tut's nicht. Der andere hat mir erzählt, daß es beim einzigen Hunde-Abschuß in den letzten Jahren um zwei Ridgebacks ging, die aus einen Zwinger ausgerissen waren und frühmorgens in einem Waldstück gerade das zweite Reh am Wickel hatten, das so schrie, daß die Anwohner aus dem Bett fuhren & den Jagdpächter alarmierten. Der kriegte die Hunde nicht zum Ablassen und erschoß schließlich einen. Der andere lief weg & wurde später mitten auf einer großen Straßenkreuzung eingesammelt, wo er fast einen Unfall verursacht hätte. Daß der Besitzer da geklagt hat, glaube ich irgendwie nicht....
Letztlich kommt es wohl darauf an, wie der jeweilige Jäger die Lage einschätzt, und wenn dein Hund da an den Falschen gerät, dürftest du wenig Chancne haben - theoretisch geben die Gesetze einen Abschuß meist her.
In den USA ist das übrigens total anders: da ist es in vielen Staaten die streng verbotene jägerische "Todsünde", auf ein Haustier anzulegen. Der Sohn einer Freundin, der sie hier schon mehrere Katzen von eigenen Land (!) weggeschossen haben, war dann in Iowa total verblüfft.
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Danke für die Antwort Simone! So hatte ich das auch noch im Kopf.
Habe auch gerade meinen Kollegen gefragt, der jagd schon jahrelang. Ihm ist hier in der Gegend noch kein Fall bekannt, dass ein Hund getötet wurde. Laut Jagdgesetz ist es auch so, wie du es beschrieben hast.
Aber wenn man dem Bericht von Samstag glauben kann, gibt es doch erheblich viele Fälle in Deutschland, bei denen ein Hund erschossen wurde. Ob diese Hunde wirklich alle richtig gewildert oder sogar gerissen haben, wage ich mal zu bezweifeln... -
Gesetzt den Fall - dass... Willst du dann hingehen und zum JÄger sagen: Oh du böser Jäger, das hättest du aber nicht tun dürfen.
Letzten Endes isses doch egal, ob der Jäger das darf oder nicht darf. Wenn der Hund tot ist nützt mir das nix. Und der Hund ist ja immer noch eine Sache.
Zum Glück gibt es aber bei den Jägern viel mehr Exemplare, die die HH auf die Leinenpflicht hinweisen als die, die einfach so schießen.
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Klar, meinen Hund bringt mir das nicht mehr zurück, aber mit einer Anzeige kann ich immerhin dafür sorgen, dass dem Jäger sein Jagdschein entzogen wird! Und damit habe ich vielleicht einem anderen Hund das Leben gerettet. Denn wenn ein Jäger einmal keinen Skrupel hat, einen Hund zu erschießen, wird er den beim zweiten mal auch nicht haben.
Natürlich muss man da aber jeden Fall einzeln betrachten, wie an dem o.g. Beispiel der Ridgebacks. Diesem Jäger würde ich keinen Vorwurf machen. -
Ich kann natürlich nur von Bayern sprechen, aber soviel nochmal in schriftlicher Form.
ZitatQuelle: http://www.landkreis-guenzburg.de
Nach den jagdgesetzlichen Bestimmungen (Art.56 Abs.2 Nr.9
Bayer. Jagdgesetz) dürfen Hunde in einem Jagdrevier nicht
unbeaufsichtigt frei laufen. Der Hund muss sich im
tatsächlichen Einwirkungsbereich des Hundehalters bzw. der
Aufsichtsperson befinden.
Wenn sich Hunde außerhalb des Einwirkungsbereiches ihres
Halters befinden, ist der Jagdschutzberechtigte (Jäger) befugt den Hund zu töten, wenn der Hund wildert.
Ein Hund wildert dann, wenn er erkennbar dem Wild nachstellt und dieses gefährden könnteQuelle: http://www.tierschutz-bayern.de
Während es früher für den Abschuss ausreichte, dass ein Hund im Revier umherstreifte und sich von seinem Besitzer entfernt hatte, ist eine Tötungsbefugnis nach der neuen Rechtslage seit 1. Juli 1996 nur dann gegeben, wenn ein Hund tatsächlich erkennbar einem Wild nachstellt und aufgrund seiner Rasse und Größe auch eine konkrete Gefährdung gegeben ist.Katzen gelten dann als wildernd und dürfen geschossen werden, wenn sie im Jagdrevier in einer Entfernung von mehr als 300 Metern vom nächsten bewohnten Gebäude angetroffen werden.
Leider gibt es immer auch andere Jäger, die es mit den Vorschriften und dem ermessen nicht so genau nehmen.
Der Jäger an meinem zukünftigen Wohnort war sogar recht überrascht, daß meine Hunde nur 10 Meter Schleppleine zur Verfügung haben. Hat mir aber empfohlen eine Sicherungs- bzw. Markierungshalsung zu besorgen. Vor allem für "mein Wildschwein" (Akasha)
ZitatOb diese Hunde wirklich alle richtig gewildert oder sogar gerissen haben, wage ich mal zu bezweifeln
Das wage ich auch zu bezweifeln.
ZitatGesetzt den Fall - dass... Willst du dann hingehen und zum JÄger sagen: Oh du böser Jäger, das hättest du aber nicht tun dürfen.
Letzten Endes isses doch egal, ob der Jäger das darf oder nicht darf. Wenn der Hund tot ist nützt mir das nix. Und der Hund ist ja immer noch eine Sache.
Zum Glück gibt es aber bei den Jägern viel mehr Exemplare, die die HH auf die Leinenpflicht hinweisen als die, die einfach so schießen.
Da hast du schon Recht, aber allein das Wissen darum das ein Jäger nicht hemmungslos um sich ballern kann und darf... beruhigt doch. Als HH sollte man schon darauf bedacht sein, daß der Hund in Reichweite bleibt und das selbstverständlich nicht jagt. Aber leider gibt es genug andere HH denen das sch... egal ist und leider gibt es auch Jäger die einen Hund abknallen würden, obwohl er sich auf dem Weg befindet und erkennbar durch Schleppleine gesichert ist. Und für mich ist es nicht egal, ob er das darf oder nicht. Sollte es im Wald einen Menschen geben der ganz offiziell mit einer Waffe rumläuft und einfach so aus Lust und Laune heraus um sich schießt... dann bin ich schon dafür, daß dieser Mensch sofort und auf der Stelle von seinem Posten enthoben wird. -
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