Hund angeschossen- wie sieht die Rechtslage aus?

  • Zitat

    Begründung: Hunde müssen im Einwirkungsbereich des HH sein (Grenze 50 m) und müssen sofort abrufbar sein bzw. bei Aufforderung eines Jagdbeauftragten/-pflegers sofort abgerufen werden


    Dann bin ich mit meinen 10 Metern Schleppleine und auf dem Weg bleiben (hoffentlich) auf der "sicheren Seite"

  • Vor 2 Jahren wurde im Nachbarort ein Hund auf einem Feld erschossen, der nachweislich nicht gejagt hat (keine Spuren von Wild im Schnee).


    Letztes Jahr wurde ein Rettungshund, nicht jagend, bei einer Übung von einem Jäger erschossen, obwohl er mit einer Kenndecke gekennzeichnet war.


    Wenn der Hund tot ist nützen die Gesetze, die in beiden Fällen gebrochen wurden, wenig.


    Grüße Bernd


  • Und letztes Jahr eine Frau erschossen, obwohl der Mörder sich nicht in Notwehr befand....Unrecht passiert überall und es gibt überall mehr als einen Spinner!


    Doch hier gehts um die Rechtslage und da befand sich der Jäger nicht im Recht! Wir haben die Gesetze nun mal um uns vor so was zu schützen, aber das hält leider nicht jeden ab so was zu tun. :/ Trotzdem finde ich es wichtig, dass der Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen wird! So wird ihm in dem Fall hier dann vielleicht der Jagdschein entzogen und das ganze passiert durch seine Hand keinem zweiten Hund!

  • Bin mal im Wald beim Reiten auf ein paar Jäger getroffen die im Auto untterwegs waren. Die kamen direkt auf mich zu und ich dachte, dass die mich jetzt bestimmt verwarnen, weil mein Hund im Unterholz rumgesprunge ist. Von wegen..
    Sie haeb ihre Bracke gesucht die ihnen ab ist und haben mich gebeten sie auf dem Handy anzurufen falls ich sie irgendwo unterwegs sehe. Die waren echt sehr nett und haben mir gesagt, dass es auch Jägern mal passiert, dass ihnen Hunde stiften gehen, vor allem junge Hunde und sie daher auc´h nicht schießen würden.


    Meine frühere Tierärztin hat mir auch mal erzählt, dass sie viele Hunde von Jägern in Behaldlung hat die öfter mal stiften gehen und sie sich deshalb nicht so riesig sorgt wenn ihr Hund mal abdüst, weil die keine Hunde schießen würden.
    Ich lasse meinen Jago trotzdem im Wald nicht laufen, weil ich weiß, dass ich ihn dort leider nicht immer kontrollieren kann.

  • Noch dazu gefunden:


    "Wildernde Hunde im Landesjagdgesetz
    Das LJG räumt dem Jagdschutzberechtigten in §25(4) die Möglichkeit ein, einen wildernden Hund abzuschießen. Als wildernd gelten Hunde, die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung ihres Führers Wild aufsuchen, verfolgen oder reißen. Allerdings muss der Abschuss die letzte aller Maßnahmen zum Schutz des Wildes vor konkreter Gefährdung sein. Dieses Recht gilt regelmäßig nicht gegenüber Hirten-, Jagd-, Blinden- und Polizeihunden. Außerdem muss der Schütze gegebenfalls den Beweis dafür antreten, dass tatsächlich alle Voraussetzungen für das Erschießen des Hundes vorlagen, da er mit dem Abschießen des Hundes massiv in die Eigentumsrechte des Hundehalters eingreift."

  • Hey,
    mir ist es vor Jahren mal passiert, dass ich mit meinem Jagdhund (Setter) auf einem asphaltierten Feldweg spazierenging. Der Hund lief 10m vor mir, blieb grundsätzlich auf dem Weg und war sicher abrufbar. Der Jagdpächter kam mir im Auto entgegen, schrie mich aus dem Autofenster an: "Leinen Sie sofort den Hund an, sonst Knall ich ihn ab!"
    Ich war erstaunlicherweise geistesgegenwärtig genug, ihm zu antworten:"Dann haben Sie die längste Zeit einen Jagdschein gehabt!"


    Er war allgemein für seinen Jähzorn bekannt, aber seitdem hat er mich in Ruhe gelassen. Allerdings war auch bekannt, dass mein Hund nicht gewildert hat.
    LG

  • Aber jetzt auch wieder das hier gefunden:


    "Der Hund außerhalb des Einflussbereichs des Hundeführers darf getötet werden, weil er sich laut Rechtssprechung jederzeit auf Wild oder eine Fährte treffen könnte, und diese dann verfolgen und das Wild gefährden würden.
    (Jäger sind Hundehalter und töten nur Hunde wenn es nicht mehr anders möglich ist!!!)


    Vorraussetzungen:


    Der Hund muss natürlich hierzu in der Lage sein = nicht gegeben z. B. Zwergpudel oder Pinscher
    Es besteht auch kein Grund mehr, wenn der Hund z. B. erkennbar das Revier verlassen will und nach Hause läuft.
    Die Beweislast über eine evtl. Widerrechtlichkeit einer Tötung liegt beim Hundebesitzer.


    Ausnahmen:


    Blindenhunde, Jagdhunde, Hirtenhunde usw. werden und dürfen nicht geschossen werden."



    Hmm...denke mal das ist wieder typisch Jura und man kann das ganze auf zig Arten auslegen :(

  • Zitat

    Hey,
    mir ist es vor Jahren mal passiert, dass ich mit meinem Jagdhund (Setter) auf einem asphaltierten Feldweg spazierenging. Der Hund lief 10m vor mir, blieb grundsätzlich auf dem Weg und war sicher abrufbar. Der Jagdpächter kam mir im Auto entgegen, schrie mich aus dem Autofenster an: "Leinen Sie sofort den Hund an, sonst Knall ich ihn ab!"
    Ich war erstaunlicherweise geistesgegenwärtig genug, ihm zu antworten:"Dann haben Sie die längste Zeit einen Jagdschein gehabt!"


    Er war allgemein für seinen Jähzorn bekannt, aber seitdem hat er mich in Ruhe gelassen. Allerdings war auch bekannt, dass mein Hund nicht gewildert hat.
    LG


    Kenne auch so einen Jäger..aus dem Fenster schreien (damit man seine Alkoholfahne nicht so riecht)
    unsre beiden gingen an der Seite von meinem Mann...Mein Mann geht hin um sich vorzustellen..will ihm die Hand durch den Fensterspalt geben, Jager zuckt zurück..ect.pp..Da unsre Hunde bei ihm an der Seite gingen, hat sich mein Mann nicht irritieren lassen und Kontra gegeben.


    In den letzten 10 Jahren wurden 2 Hunde erschossen, willkürlich, der Jäger musste seinen Jagdschein abgeben.


    Dieser Jäger ist Alkohliker was wir erfahren haben...wer garantiert mir, das der nicht einfach so schiesst.
    Leider war das immer ein schöner Weg zum spazieren gehn, aber bei solch einem Jäger meiden wir die Gegend.
    Meide sowieso den Wald, weil garantieren kann ich nie, das sie immer abrufbar sind.
    Oder sie kommen an die Leine..


    Wir haben so einige Jäger die agressiv sind....hab ich von vielen HH schon gehört...

  • Schwarze Schafe gibt es sicherlich überall... Dennoch, man sollte sich schon klar machen, dass Wald und Feld Heimat des Wildes sind und nicht Spielplatz für unsere Hunde!


    Ich traf neulich mal wieder den Förster hier, habe aus aktuellem Anlass noch mal gefragt und es ist so, dass die Hunde generell auf den Wegen zu bleiben haben, ob mit oder ohne Leine liegt im Ermessen des HH bzw. der Abrufbarkeit der Hunde.


    Es ist eben genau das, Hunde ballern tobend übers Feld, Rehe kriegen Angst, rennen weg, auf die Straße, Unfall. Felder sind ja im übrigen auch Privateigentum und dürfen ohnehin nicht betreten werden.

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