Unfall in der Pension --> Tierarztkosten?
-
-
Ganz ehrlich, ich kann deine Bauchschmerzen verstehen. Es ist - je nach Region - einfach unmöglich eine gute und bezahlbare Unterbringung zu finden.
ABER die drei zu trennen finde ich ja wohl einen - gelinde gesagt - etwas bescheidenen vorschlag.
Mir wäre ein vorschlag aller: Geben sie uns doch nochmal die Handynummern, und eine Bevollmächtigung das beim nächsten mal wirklich ein TA drüberschauen kann lieber!Ich mein Schila und Gucci hatten sooo oft Pfotenverletzungen, die haben das gepachtet, das passiert. Es soll halt einfach nur vernünftigt versorgt werden, nicht mehr und nicht weniger!
Ich finde es aber sehr gut das du die Sache noch mal angesprochen hast, und sehe es zumindest so, das der Chefin schon bewusst ist das sie da etwas bockmist gebaut haben.
-
- Vor einem Moment
- Neu
Hi
hast du hier Unfall in der Pension --> Tierarztkosten?* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
-
-
Zitat
Heut abend habe ich es mal pünktlich von der Arbeit geschafft und die Hunde selbst abgeholt (Emy und Tim) --> sonst holt mein Freund sie abends immer. Da konnte ich mit der Chefin sprechen und wir bekommen einen Tag Pension für alle drei Hunde erstattet. Das sind so 25 Euro ... naja ... ich habe auch keine Lust mich herum zu streiten oder so - für mich ist das Thema abgehakt.
Was ist denn nun mit etwaigen Versicherungen? Sind die vorhanden? Hast du überhaupt konkret danach gefragt? Geht nämlich leider aus deinem Beitrag nicht eindeutig hervor..
Und um noch Mal auf den eigentlichen Fall einzugehen..
Ey mal ohne scheiß, würdet ihr (alle) es akzeptieren, wenn ihr euer Auto zur Innen/Außenreinigung bringt, es abholen wollt und wegen nem platten Reifen nicht direkt nachhause fahren könnt ? Sondern euch erst mal darum kümmern müsst das der Reifen repariert oder ausgetauscht wird? Ich glaube kaum...
Ich bezweifel auch ganz stark das ihr einsehen würdet dafür zu bezahlen bzw. die Mühe auf euch nehmen wolltet dafür zu sorgen das ihr nach Hause kommt..
Und hier sprechen wir von einer tatsächlichen Sache/Gebrauchsgegenstand, bei einem Hund "zumindest" aus HH-Sicht Lebewesen/Freund/treuer Begleiter....
-
Das einzige was doof gelaufen ist, ist das die HuTa keinen Arzt hat kommen lassen.
Und ja ich würde es als Halterin selbst bezahlen, keine HuTa kann Unversehrtheit garantieren. Gerade bei einem Lebewesen nicht.Möchte ich abgesichert sein, suche ich nach einer HuTa die, die Kosten dann übernimmt oder ich schließe eine Krankenversicherung ab.
-
Zitat
Das einzige was doof gelaufen ist, ist das die HuTa keinen Arzt hat kommen lassen.
Und ja ich würde es als Halterin selbst bezahlen, keine HuTa kann Unversehrtheit garantieren. Gerade bei einem Lebewesen nicht.na ja, doof gelaufen ist das der arme Kerl sich verletzt hat!
ABER das man mich anflukert (um es mal nett zu formulieren) hat ja wohl nix mit "doof gelaufen" sondern mit eindeutigem Vertrauensbruch zu tun!
Genau DAS ist es was mich an dieser HuTa stören würde!! -
Zitat
na ja, doof gelaufen ist das der arme Kerl sich verletzt hat!
ABER das man mich anflukert (um es mal nett zu formulieren) hat ja wohl nix mit "doof gelaufen" sondern mit eindeutigem Vertrauensbruch zu tun!
Genau DAS ist es was mich an dieser HuTa stören würde!!Klar, so dar es niemals laufen!
-
-
Sind denn jetzt eindeutige Regelungen getroffen worden?
Und wie wurden die Lügen begründet (Tierarzt, Anrufversuche)???
Wer einen verletzten Hund nicht zum Tierarzt bringt weil er offensichtlich bloß Schiss hat auf den Kosten sitzen zu bleiben hat sich für mich als Hundebetreuung disqualifiziert!
Wo ist denn da die Grenze, das heißt ab welcher Verletzungsschwere wird der Hund tierärztlich versorgt obwohl man "keinen erreicht"?
Und selbst wenn ein Hundehalter sich aufregt, weil man seiner Meinung einmal zu viel beim Tierarzt, dann wäre doch das Schlimmste, dass man es als Pension bezahlen muss (was ich persönlich ja eh richtig finde), und dafür sollte man versichert sein.Mir ist klar, dass es nicht leicht ist was anderes zu finden, aber ich würde es trotzdem versuchen.
Hier im DF wird immer so ein Buhei um den Hund als Familienmitglied gemacht, ich würde weder meinen Hund, noch mein Kind solchen Leuten anvertrauen. -
Ohne jetzt alles durchgelesen zu haben.
In der Betriebshaftpflicht - sofern vorhanden - kann ich mir nicht vorstellen das das Risiko Tätigkeits- u. Obhutsschäden abgesichert ist. Mir ist jetzt tatsächlich auch kein Versicherer auf Anhieb bekannt der dieses Risko sichert (Hundepension) - es besteht aber die Möglichkeit dies mit dem BHV Versicherer zu klären - Sonderregelungen / Sonderabsprachen sind ja sehr oft möglich.
Tätigkeits- u. Obhutsschäden werden im Bereich der Pferdepensionshaltung - je nach Wunsch des Pensionsgebers - gegen Beitrag mit eingeschlossen. Wir sprechen hier von Kosten pro Pferd u. p.a. ab 30 € (abhänig vom Selbstbehalt, Schadenvolumen, max. Leistung).
Wenn ich davon ausgehe - was nun eine Tierkrankenversicherung (anderer Leistungsumfang) kostet könnte dies vielleicht eine Alternative darstellen -sofern hier der vorhandene BHV Versicherer das Riskio absichern möchte.
Grüße die Drei
-
Zitat
Ey mal ohne scheiß, würdet ihr (alle) es akzeptieren, wenn ihr euer Auto zur Innen/Außenreinigung bringt, es abholen wollt und wegen nem platten Reifen nicht direkt nachhause fahren könnt ? Sondern euch erst mal darum kümmern müsst das der Reifen repariert oder ausgetauscht wird? Ich glaube kaum...
Ich bezweifel auch ganz stark das ihr einsehen würdet dafür zu bezahlen bzw. die Mühe auf euch nehmen wolltet dafür zu sorgen das ihr nach Hause kommt..
tut mir leid, hier vergleichst du äpfel mit birnen.
es ist etwas komplett anderes, ob ich einen gegenstand, der sich nicht bewegt, in einer werkstatt abgebe oder einen hund, der sich bewegt oder sogar mit artgenossen interagiert, in einer pension abgebe.
wenn mein auto eine innenreinigung bekommt, entsteht hier nicht das risiko, dass der reifen kaputt geht, weil sich das auto nicht in gefahr begibt.
wenn ein hund herumläuft und mit artgenossen agiert enstehen verschiedene risiken:
1. es gibt eine verletzungsgefahr (unfälle, beißattacken, spielverletzungen, verletzungen durch umwelteinflüsse)
2. es gibt die gefahr einer ansteckung an krankheiten
3. und bei gassigängern gibt es ebenso das risiko, dass der hund sich erschreckt und sogar wegläuft. das sollte nicht passieren, aber es kann passieren.
4. bei ausführdiensten gibt es auch das risiko, dass irgendwelche hundehasser mal eben giftköder im auslaufgebiet verteilt haben (ist bei uns in berlin zur zeit so). hier sollte ein verantwortungsbewusster ausführdienst aufklären und notfalls mit maulkörben laufen. denn die aufnahme eines giftköders kann bei zehn hunden kaum verhindert werden...die meisten menschen schaffen das noch nicht einmal bei einem, obwohl sie fitte und gute hundehalter sind :/
doch wenn sich ein hundehalter weigert seinem hund einen mk aufzusetzen bzw. wenn ich als gassigänger nicht weiß, dass in dem gebiet giftköder verteilt werden...soll der betreuer ernsthaft dafür haften?
hunde sind lebewesen und genau hier liegt der unterschied zum auto, das in einer werkstatt rumsteht.
sie leben und gehen damit risiken ein. sie bewegen sich in ihrer umwelt und sind damit gefahren ausgesetzt.
ich gehe als hundehalter bewusst ein solches risiko ein, es sei denn, der hund wird einzeln und in einem sterilen umfeld betreut.
da ich als hh dieses risiko bewusst eingehe, kann ich die verantwortung nicht einfach mal eben an die pension/den gassigänger abschieben, wenn solche verletzungen/krankheiten etc. entstehen.
es sei denn, der betreuer handelt grob fahrlässig, indem er z.b. zwei unverträgliche hunde unabgesichert aufeinander loslässt oder eine sozial eher schwierige gruppe alleine lässt, nicht aufpasst, giftköder sieht und die hunde fröhlich dahinlaufen lässt und vermeidbare risiken eingeht.
in solchen fällen ist der betreuer und seine versicherung für schadensfälle heran zu ziehen.
und da der vergleich zu kitas kam: kinder verletzen sich auch in kitas, nur müssen diese verletzungen seltener in der form ärztlich behandelt werden. das liegt allerdings vornehmlich daran, dass das schmerzempfinden in erregungssituationen bei hunden extrem verringert ist und bei verletzungen durch kämpfe, hunde, im gegensatz zu kindern, mit einem messerscharfen gebiss und einer enormen kraft bzw. einem ganz anderen kampfeswillen ausgestattet sind, als kinder.
wenn ein kind nem anderen die schippe auf den kopp haut, kann man immernoch schnell eingreifen, ohne, dass ein schaden entstanden ist.
obwohl es auch hier grenzen gibt. wer schon einmal mit beißenden kindern zu tun hatte, weiß wie schwierig die betreuung eines solchen kindes sein kann.wenn aber ein hund nen anderen beißt, ist der schaden schon entstanden, auch wenn man sofort eingreift und man muss das "opfer" ärztlich versorgen.
gewisse risiken sind also schon einkalkuliert.
unfälle können passieren, aber die vorgehensweise im falle eines falles sollte vorher vertraglich geregelt sein.
einen verletzten hund nicht dem ta vorzustellen und dann auch noch falschaussagen zu machen, würde diese tierpension für mich persönlich disqualifizieren.
ich finde nicht, dass es ein fehler der pension ist, dass sich der hund an der pfote verletzt hat. ich finde auch nicht, dass eine pension finanziell für solche eventualitäten aufkommen muss.
aber ich finde definitiv, dass die pension nicht richtig mit der situation umgegangen ist.
die vorstellung beim tierarzt hätte sofort erfolgen müssen und wäre, meiner meinung nach, vom hh zu tragen. das sollte man vertraglich regeln. wäre der hund gleich richtig behandelt worden, wären die folgekosten auch nicht so enorm.
ich würde in den hund in zukunft woanders betreuen lassen.
-
es sei denn, der betreuer handelt grob fahrlässig, indem er z.b. zwei unverträgliche hunde unabgesichert aufeinander loslässt oder eine sozial eher schwierige gruppe alleine lässt, nicht aufpasst, giftköder sieht und die hunde fröhlich dahinlaufen lässt und vermeidbare risiken eingeht.
in solchen fällen ist der betreuer und seine versicherung für schadensfälle heran zu zieh
Nur leider zahlen viele Versicherer bei grober Fahrlässigkeit nicht (Ausschluss - Versicherungsbedingungen).
-
Zitat
Ohne jetzt alles durchgelesen zu haben.
In der Betriebshaftpflicht - sofern vorhanden - kann ich mir nicht vorstellen das das Risiko Tätigkeits- u. Obhutsschäden abgesichert ist. Mir ist jetzt tatsächlich auch kein Versicherer auf Anhieb bekannt der dieses Risko sichert (Hundepension) - es besteht aber die Möglichkeit dies mit dem BHV Versicherer zu klären - Sonderregelungen / Sonderabsprachen sind ja sehr oft möglich.
Tätigkeits- u. Obhutsschäden werden im Bereich der Pferdepensionshaltung - je nach Wunsch des Pensionsgebers - gegen Beitrag mit eingeschlossen. Wir sprechen hier von Kosten pro Pferd u. p.a. ab 30 € (abhänig vom Selbstbehalt, Schadenvolumen, max. Leistung).
Wenn ich davon ausgehe - was nun eine Tierkrankenversicherung (anderer Leistungsumfang) kostet könnte dies vielleicht eine Alternative darstellen -sofern hier der vorhandene BHV Versicherer das Riskio absichern möchte.
Grüße die Drei
Eine entsprechende Versicherung setzte ich voraus...:
http://www.tierhalterclub.de/versicherungskonzepte
http://www.tierversicherung.bi…g/haftpflicht-tierpension
-
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!