Hund beisst Einbrecher-Urteile

  • Hey,
    ein konkretes Urteil weiß ich auch nicht. Aber es ist doch so, dass Urteile immer auf der Basis eines Gesetzes gefällt werden.
    Also wäre für mich die Frage an die Gesetzeskundigen, welches Gesetz hier greifen würde. Das müsste ein Oberlandesrichter doch eigentlich wissen (oder in Erfahrung bringen können).
    Was hat denn dein Nachbar dazu gesagt?
    Interessiert mich auch sehr, ich hab einen Hovi und wohne ziemlich einsam!
    LG

  • Zitat

    Ohne deine Frage nach Aktenzeichen zu beantworten, möchte ich kurz einwerfen, dass man mit rechtlichen Weisheiten imm Dogforum ganz vorsichtig sein sollte. Ich mag das Forum wirklich und hab hier schon viel gelernt, aber ich habe noch nirgends so viel rechtlichen Unsinn gelesen wie hier ;-)



    Oooohja :gut: Frei nach dem Motto "Ich kannte mal einen, der einen kannte, der wiederum einen kannte und dessen Bekannte waren mit dem bekannt der diesen bekannten Fall fabriziert hat." ;)


    Trotzdem finde ich das Thema sehr spannend. Ich meine, was kann ich dafür wenn jemand in mein Haus einbricht und Hasso ihn zerfleischt :???: Habe ich nicht schon genug "Vorsichtsmaßnahmen" geleistet, in dem ich Hasso im Haus habe schlafen lassen.
    Oder bin ich jetzt die Blöde, weil mein Haus nicht richtig gesichert ist ?

  • Zitat

    Oooohja :gut: Frei nach dem Motto "Ich kannte mal einen, der einen kannte, der wiederum einen kannte und dessen Bekannte waren mit dem bekannt der diesen bekannten Fall fabriziert hat." ;)


    Trotzdem finde ich das Thema sehr spannend. Ich meine, was kann ich dafür wenn jemand in mein Haus einbricht und Hasso ihn zerfleischt :???: Habe ich nicht schon genug "Vorsichtsmaßnahmen" geleistet, in dem ich Hasso im Haus habe schlafen lassen.
    Oder bin ich jetzt die Blöde, weil mein Haus nicht richtig gesichert ist ?


    so war in allen Beiträgen der Tenor und ich hab das einfach als gegeben hingenommen.


    Nachbar sagt, dem wäre nicht so, es gibt kein Gesetz in dem konkreten Fall, was den Hundehalter als Dummen darstellt.

  • Also, ich verstehe trotz der Ironie der ganzen Sache, dass ein Hund einen Maulkorb tragen muss, wenn er einen Einbrecher beißt.
    Letztlich kann man da ja argumentieren, dass ein Hund NIEMALS beißen darf, und wenn es noch so gefährlich für den Hundebesitzer wird. Den Teil finde ich von juristischer Sicht also durchaus legitim. Aber dass der Hundehalter dann Schmerzensgeld zahlen soll, weil sein "Gegenstand" dem Einbrecher Schaden zugefügt hat, finde ich unsinnig. Man hat ja sogar das Recht, sich mit Haushaltsgegenständen zu verteidigen in so einem Fall (Stichwort Notwehr), da sehe ich nicht, wo der Unterschied sein soll zwischen "Mein Küchenmesser hat den Einbrecher verletzt" und "Mein Hund hat den Einbrecher verletzt". :???:

  • ...außer natürlich der generellen "Tiergefahr", dh ein Tier ist zunächst einmal grundsätzlich eine Gefahr, da nicht berechenbar. Deshalb haben wir ja alle eine Haftpflicht. Die frage ist für mich, ob diese "Tiergefahr"'auch greift, wenn jemand mutwillig sich dieser aussetzt - der Einbrecher eben.
    Diese beliebten Schilder "Hier Wache ich!" usw haben jedenfalls keinerlei rechtliche Wirkung!
    LG

  • Muss aber auch schon ein dämlicher Einbrecher sein, der in ein Haus einbricht in dem Hunde wohnen.


    Der Hund muss dem ja nicht direkt angreifen, es reicht ja "anschlagen" und Herrchen wird wach und schnappt sich den Baseballschläger :D

  • also ich habe es vor vielen Jahren erlebt, ich wohnte in einem Haus mit Grundstück - am Tor war eine Klingel und das Hinweisschild auf unsere damals noch drei Hunde.


    Mein Ex war Polizist und seine Kollegen sind einfach auf´s Grundstück gekommen - GsD waren die Hunde im Haus, denn auf die Frage : was hätten sie gemacht, wenn die Hunde draussen gewesen wären? OT:


    Wir hätten geschossen, wenn sie uns angegriffen hätten :shocked: :irre: Ich hatte ja einen RS - Briardmix, sowie auch Schäfermix, also alles Rassen, die schon einen extremen Schutztrieb haben. Sie hätten auch nicht gebissen, aber gestellt und keinen Millimeter mehr weiter aufs Grundstück gelassen. Und dann wäre es Auslegungssache - wenn man sich bedroht fühlt, dann darf man oder man schaltet das Hirn ein und benutzt die Klingel, denn dafür ist sie eigentlich gemacht :headbash:


    Ich war damals so perplex, ich sagte dann nur noch - das hätten sie nicht überlebt, dafür gibt es eine Klingel und die Schilder sind für jedermann lesbar - ob es rechtlich richtig ist oder war, hab ich eine Ahnung, aber es war für mich doch sehr zweifelhaft, zumal ich davon ausgehe, dass sich die Herren mit Gesetzen auskennen. Allerdings liest/ hört man auch ab und an, dass sich die Polizei einiges herausnimmt, was rechtlich kein Hand und Fuss hat.


    LG Susanne und Xena

  • ist zwar kein richtiges Einbrecherurteil, aber immerhin..


    Zitat

    Betritt ein Fremder ein Haus durch die unversperrte Haustür, weil -was er wusste- die Klingel nicht funktioniert und erhält er auf sein Klopfen vor der Wohnzimmertür keine Antwort, weil dort der Staubsauger läuft, dann liegt eine grob fahrlässige Selbstgefährdung vor, wenn diese Person die Wohnzimmertür öffnet, obwohl die dort befindlichen Hunde laut bellen, und von einem der im Wohnzimmer befindlichen Hund im Bereich des Knies gebissen wird. In einem solchen Fall hat der Geschädigte keinen Anspruch auf Schmerzensgeld vom Hundehalter. Der Verletzte hat selbst schuldhaft gehandelt, weil er die Sorgfalt ausser acht gelassen hat.
    (OLG München, Az. 14 U 1010/99)


    Punkt: Handeln auf eigene Gefahr


    http://toelt-und-hund.de/urtei…dehalterhaftung/index.php


    sind noch mehr interessante Urteile auf der Seite, die nichts mit dem Thema zu tun haben..

  • Das ist wirklich eine interessante Frage. :???: Wir, also mein Göga und ich haben da auch schon öfter mal drüber gesprochen, was wohl passiert, wenn hier jemand unbefugt auf´s Grundstück kommt und tatsächlich gebissen wird oder sich sooooo erschreckt, wenn der Hund auf einmal vor ihm steht, dass er stürzt und sich verletzt. Wir waren eigentlich auch immer der Meinung, dass man dann die A*sch-Karte hat und trotzdem zahlen muss, weil es oft heißt, dass man für seinen eigenen Grund und Boden verantwortlich ist und somit für alles was darauf geschieht ...egal, ob der Geschädigte fahrlässig gehandelt hat. Ich kann mich auch noch erinnern, als wir hier gebaut haben, mussten wir extra eine Bauherren-Haftpflichtversicherung abschließen, weil selbst ein Schild "Betreten der Baustelle verboten" oder "Privatgelände" nicht von der Haftung entbindet, falls doch jemand draufgeht und zu Schaden kommt. Sprich ...Warnschilder sind Schall und Rauch!
    Und was ich mir noch vorstellen könnte, dass, selbst wenn der "Einbrecher" kein Schmerzensgeld zugesprochen bekommt, dass man dann vielleicht trotzdem die Behandlungskosten zahlen muss, falls ein Arzt nötig war. Die Krankenkassen versuchen ja bei Fremdverschulden immer, die Kosten vom Verursacher zurück zu holen. Aber wie gesagt, ich weiß es nicht :ka: Wär aber schon mal gut, das zu wissen, gerade als Grundstücksbesitzer mit ´nem recht großen Hund. Ach, da fällt mir gerade noch was ein ...vor etwa 2 Jahren hatten wir mal den Fall, dass die Nachbarskinder bei uns mehrmals über den Zaun geklettert sind, weil der Ball rübergeflogen ist. Wir haben es nicht mitbekommen, erst als der Steppke es uns irgenwann mal erzählt hat ganz freudestrahlend :hust: Was wäre denn gewesen, wenn der Hund gebissen hätte ? Muss ich dem auf meinem privaten Grundstück einen Maulkorb anlegen, nur weil evtl. jemand über den Zaun klettert ? Ach so, mein Hund ist nicht bissig, im Gegenteil, der freut sich über jeden Besuch, egal ob erwünscht oder nicht und unser voriger Hund war auch lieb. Trotzdem kann man ja nie die Hand dafür ins Feuer legen :/

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!