Hund beisst Einbrecher-Urteile


  • Ich hab das auch nicht böse aufgefasst aber das mit der Maske fand ich sehr interessant.... Ich gehe bei, in diesem Behandelten Beitrag davon aus, das ich mir nicht in meine Shorts mache da ich nicht zu Hause bin ;-) Sprich, der Hund ist alleine zuhause und es kommt jemand durchs Fenster..


    Sollte ich, wie in deinem Beispiel, tätlich angegriffen werden garantiere ich das es derjenige sicher sehr sehr bereuen würde... Aber selbst dann hätte ich zu fürchten das ich Sanktionen zu erwarten habe.. Wobei hier wahrscheinlich noch ein wenig unterschieden werden muss da ich einen SoKa habe..


    Ich weiß nicht wie es aussieht wenn man einen nicht SoKa hat..

  • Zitat


    Wie du schon richtig sagst, das dürfte Stimmungsabhängig sein.. Ich sehe das doch jeden Tag bei meiner, Menschen die total angstfrei an uns ran treten hat sie ziemlich schnell "akzeptiert" kommt jemand der schiss hat reagiert sie völlig anders..


    Ich denke eher das es damit zusammen hängt ob ein Hund grundsätzlich ein Problem mit Fremden hat oder nicht. Somit spielt es keine Rolle ob der Fremde durch Fenster oder die Tür kommt...


    Das einzige was hier greifen könnte, wäre, "das ist mein Revier, hier hast du nix verloren" Siehe z.B. Postbote den der eine Hund völlig anstandslos hinnimmt und der andere ihn am liebsten auffressen möchte... Und das ist kein Einbrecher...


    Mein Freund ist eines Nachts auf mein Fensterbrett geklettert (Hochparterre), weil er seinen Schlüssel vergessen hatte und meine Eltern nicht wachklingeln wollte. Aufgewacht bin ich, weil mein Hund Geräusche von sich gegeben hat wie ein wütender Bär. Er ist sogar auf den Schreibtisch, der vor´m Fenster steht, gesprungen (das erste und einzige Mal) und von der Körpersprache, der Mimik und der Akustik, die ich sonst noch nie bei ihm gesehen habe, bin ich mir ziemlich sicher, dass er meinem Freund auch in die Hand gebissen hätte, hätte der sie durch das angelehnte Fenster gestreckt. Und den kennt er von Welpentagen an.


    Mein Stinker ist nun nicht begeistert von den meisten fremden Menschen, aber auch nicht aggressiv. Ich kenne auch seinen Aufstand, den er beim Postboten macht. Aber das ist mit dem Verhalten aus dieser Nacht nicht zu vergleichen.


    Deswegen denke ich schon, dass ein Hund auch situativ erkennen kann, dass sowas nicht normal und gefährlich ist und dementsprechend ernst reagiert. An meiner Stimmung kann er es nicht abgelesen haben, denn ich habe geschlafen.


    Ob die Geschichten vom klagenden Einbrecher nun urbane Legenden sind oder sich wirklich ereignet haben, kann ich nicht beurteilen. Es klingt nach Blödsinn, aber das hat ja nichts zu heißen :roll:


    Liebe Grüße

  • Zitat

    Die Bratpfanne muss aber auch keine rechtlichen Maßnahmen fürchten. Warum dann der Hund?


    Wenn ich mit dem Auto jemanden anfahre/überfahre wird ja auch nicht das Auto bestraft...

  • Zitat

    Aktenzeichen kenne ich keine - aber einem Hundesportkollegen ist genau das vor ein paar Jahren passiert. Sein Hund war im Haus, er und seine Frau nicht daheim. Mann über offenes Fenster im ersten Stock ins Haus - wenn das kein Einbruch ist, was dann?
    Als Hausbesitzer und Frau zurückkamen stand Polizei davor - Nachbarn hätten wohl angerufen, weil sie Hilferufe im Haus gehört hätten.
    Hausbesitzer meinte noch "kann doch gar nicht sein, wir sind ja hier" ..... tja, aufgeschlossen, stand fremder Mann auf der Treppe und Hund davor! Hund hatte wohl schon mal zugepackt, als der Mann an ihm vorbei wollte - leichte Fleischwunden.
    Die Anzeige auf Körperverletzung mit Schadensersatz besagten "Nicht-Einbrechers, der nur rein zufällig durch das Fenster im ersten Stock gestolpert ist" ging durch. Zumindest in der ersten Instanz oder wie das heisst.


    Soviel dazu.


    Also, der Knackpunkt hier ist wohl das offene Fenster.


    Wenn ich mein Auto z.B. offen stehen lasse und es wird geklaut, zahlt keine Versicherung. Ich denke, es ist ein Unterschied, ob das Haus einbruchsicher und dicht ist und beschädigt werden muss, um einzubrechen, oder nicht und hat da wenig mit dem Hund zu tun. Das ist wohl vernachlässigte Sorgfaltspflicht, denke ich, und die steht zumindest als Teilschuld dem Einbruch gegenüber. Ist ja quasi ne Einladung ;) - für manche zumindest. :hust:


    Aber auch ich bin keine Juristin.

  • Zitat

    Hunde dürfen aber sich und ihrer Menschen verteidigen, wenn diese aktiv angegriffen werden und nur so dein/ihr Leben zu schützen ist.


    Ok, ich habe CS-Gas in der Tasche und verteigige mich damit wenn ich angegriffen werde... Schlimmstenfalls werde ich dafür bestraft wenn der angreifer mich wegen Körperverletzung anzeigt und verklagt...


    Wenn ich nen "merkwürdigen" Richter habe muss ich Schadensersatz bezahlen....


    Genau so sieht es aus wenn ich sehe das da gerade ne Frau vergewaltigt wird und ich dem Typen die Nase oder sontiges breche, was ich ohne weitere machen würde ohne groß drüber nachzudenken, und schlimmeres verhindere.. Wenn es dumm läuft darf ich zahlen... unabhängig davon was der Typen erwartet...

  • Ich denke das es hier keine gesetzlich geregelte Sichtweise gibt sondern das das immer Einzelfallentscheidungen sind. Es hängt also immer von den Umständen, den Richtern und den Rechtsanwälten ab was dabei raus kommt.


    Ich kann aber auch beide Seiten verstehen (wenn auch nicht aktzeptieren).


    Wenn mein Sohn in einem pubertärem Jungestreich auf einem Schrottplatz Einbrechen würde und dort würde ein extra abgerichteter Rottweiler aufpassen und meinen Sohn zerfleischen dann würde ich auch den Schrottplatzbesitzer verklagen....


    Wenn in meinem Haus mit "Familienhund" jemand Einbrechen würde und unser Hund würde dem in die Wade beißen dann würde ich dem Einbrecher sagen das er selber Schuld ist....


    Immer eine Frage der Sichtweise!


    Aber auch in Juraforen wird sowas sehr zwiespältig Diskutiert:


    http://www.123recht.net/Sowas-…Deutschland-__f58550.html


  • Wo wir endlich wieder beim Thema wären ;-)


    Gibt es Urteile bei denen derartige Fälle nahezu Glasklar geregelt wurden????


    P.S: Ich befürchte jedoch das es Fall/Hund abhängig ist... Habe ich ein SoKa oder einen Labrador? dementsprechend würde sicher auch das Urteil ausfallen... Trauriges Deutschland.....

  • Nur auf die Schnelle gefunden:



    LG Memmingen AZ: 1 S 2081/93
    http://www.dackelfamilie.de/html/gerichtsurteile.html



    OLG München, Az.: 14 U 1010/99
    http://geraldgroos.de/downloads/hundebiss.pdf




    Landgericht Gießen, Az.: 1 S 347/95
    http://www.hf-stahringen.de/pdf/gerichtsurteile.pdf




    hier findest ggf. was http://www.hf-stahringen.de/pdf/gerichtsurteile.pdf und http://geraldgroos.de/downloads/hundebiss.pdf

  • Zitat

    Die Bratpfanne muss aber auch keine rechtlichen Maßnahmen fürchten. Warum dann der Hund?



    die bratpfanne nicht, nein, aber derjenige, der sie dem anderen übern schädel zieht.


    ihr vermischt äpfel mit birnen.


    beisst ein hund einen tatsächlichen einbrecher - quasi inflagranti - gibt es mehrere möglichkeiten, wie im falle eines zivilen rechtstreites entschieden werden kann.


    mal angenommen, der einbrecher hat nen fixen RA und er klagt auf schadensersatz und ggf schmerzensgeld:


    die haftpflicht liegt dann bein hundehalter, DER muss unter umständen dann eben den schadensersatz leisten (oder seine versicherung). ob dann der hund noch dazu auflagen bekommt, ist unterschiedlich.


    es könnte sogar zu einem strafrechtlichen prozess kommen, wenn der hundehalter seinen hund vorsätzlich auf den vermeidlichen einbrecher "hetzt".


    da kann man sich dann ganz verschiedene konstellationen ausdenken, wie das dann ablaufen könnte.


    eigentlich ist es ganz einfach: das mittel zur verhinderung einer straftat (hier einbruch) muss verhältnismäßig sein. wenn ich den einbrecher schlicht mit einem "buh" vertreiben könnte - dann darf ich ihm keine bratpfanne übern schädel ziehen - oder eben den hund loslassen. ich darf ihn auch nicht einfach erschiessen oder ihm, weil ich sauer bin, die fussnägel einzeln mit glühenden zangen rausziehen.....usw.


    diese verhältnismäßigkeit ist ein weites feld - da streiten sogar juristen drum.


    diese verhältnismäßigkeit und dazu der zusatz des BGB § 833 Haftung des Tierhalters - macht die sache in deutschland recht kompliziert.


    ich kann nur im zweifelsfalle allen raten, dafür zu sorgen, dass der eigene hund niemals einen menschen beisst.

  • Zitat

    Wenn ich mein Auto z.B. offen stehen lasse und es wird geklaut, zahlt keine Versicherung. Ich denke, es ist ein Unterschied, ob das Haus einbruchsicher und dicht ist und beschädigt werden muss, um einzubrechen, oder nicht und hat da wenig mit dem Hund zu tun. Das ist wohl vernachlässigte Sorgfaltspflicht, denke ich, und die steht zumindest als Teilschuld dem Einbruch gegenüber. Ist ja quasi ne Einladung ;) - für manche zumindest. :hust:


    Wer lesen kann ....


    Es ging nicht darum, ob die Versicherung zahlt oder nicht.





    Morrigan
    ich habe zwar damals die diversen Schriftstücke gesehen, aber logischerweise kann ich mich nicht an irgendwelche Aktenzeichen erinnern. Und nachfragen kann ich auch nicht, da der Mann im vergangenen Herbst gestorben ist und seine Frau kenne ich nicht.

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