Hund beisst Einbrecher-Urteile

  • hmmm ich hab auch immer die Geschichten hier von wegen Einbrecher klagt auf Schmerzensgeld und Schadenersatz für wahre Bohne gehalten und gedacht am Ende ist der HH halt immer Schuld :ka: Es steht vielleicht außer Frage, dass Einbrecher mit findigen RAe solche Gegenanzeigen starten, aber ob sie damit durchkommen konnte bisher wieder mal keiner belegen. Alles Hörensagen...


    Bin gespannt ob noch was mit Aktenzeichen oder so kommt!

  • Hier wird einem sicher geholfen, seine Anspruche auf Schmerzensgeld in seiner Eigenschaft als gebissener Einbrecher geltend zu machen: Drück mich, ich bin ein Link


    Meine Jule würde jeden Einbrecher attackieren. Schmerzensgeld kann der jedoch nicht einklagen, da dieses 1,8 kg- Geschoss ihm allenfalls die Hosenbeine ablutschen würde. Bambi liesse ihn nicht mehr raus - so hätten Terry und Bibi jemanden, der viel mit ihnen Bällchen spielt, bis ich zuhause eintrudel.

  • Sollte mal jemand so bescheuert sein bei uns einzusteigen, sind meine Hunde sein kleinstes Problem...
    Wenn ich mit so einem fertig bin, kann der Drecksack froh sein, wenn er noch an einem Stück vom Grundstück getragen werden kann! :stick1: :barb: :crutches:

  • So bescheuerte Leute gibt es! Weiß ich aus eigener Erfahrung.


    http://www.express.de/koeln/ti…brecher,2856,4709768.html


    Das waren wir *g Beide Autos standen in der Einfahrt und am Tor ist ein Dobermannwarnschild.
    Das war ne Aufregung. Meine größte Sorge im Nachinein war, neben etwaigem Schadensersatz durch das Zupacken, dass mein Hund nun als gefährlicher Hund eingestuft würde, was der Dobermann hier in NRW ja nun mal nicht ist.


    Die Landeshundeverordnung NRW sagt dazu:


    § 3 Gefährliche Hunde


    (1) Gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes sind Hunde, deren Gefährlichkeit nach Absatz 2 vermutet wird oder nach Absatz 3 im Einzelfall festgestellt worden ist.


    (2) Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Kreuzungen nach Satz 1 sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer der dort genannten Rassen deutlich hervortritt. In Zweifelsfällen hat die Halterin oder der Halter nachzuweisen, dass eine Kreuzung nach Satz 1 nicht vorliegt.


    (3) Im Einzelfall gefährliche Hunde sind


    Hunde, die entgegen § 2 Abs. 3 mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität ausgebildet, gezüchtet oder gekreuzt worden sind,
    Hunde, mit denen eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder auf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen worden ist,
    Hunde, die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah,
    Hunde, die einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen haben,
    Hunde, die einen anderen Hund durch Biss verletzt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben,
    Hunde, die gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere hetzen, beißen oder reißen.


    Die Feststellung der Gefährlichkeit nach Satz 1 erfolgt durch die zuständige Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt.


    Das hat mich dann schon mal beruhigt. Auch wenn ich mir bei meinem Dobertier keine Gedanken um Wesenstest, etc. gemacht hätte.
    Die Polizei (waren auch Diensthundeführer dabei) haben Felix megadoll gelobt. Die bekommen ja auch nicht alle Tage nen Einbrecher "frei Haus" geliefert.


    BTW: Dieses oft belächelte Boulevardblatt hat das Geschehen so wiedergegeben, wie wir es berichtet haben. "Seriösere" Zeitungen haben das nicht so ganz geschafft.

  • ein urteil, dass ich grad vorhin als ich was anderes suchte, gefunden hab. bringt vielleicht ein bisschen licht ins dunkle der paragraphen.


    da sieht man sehr schön, dass es nicht reicht, zu glauben, dass eine ausreichende sicherung bereits ein schild und das verwahren der hunde in der wohnung ist.


    da hätte wohl jeder gesagt, dass der mann, der einfach in die wohnung ging, selber schuld ist. karlsruhe sah das aber anders.



    quelle: http://toelt-und-hund.de/urtei…ehalterhaftung/index.php#


    wäre der mann ein einbrecher gewesen, wäre es vielleicht anders ausgegangen. wer weiss.

  • Zitat

    ein urteil, dass ich grad vorhin als ich was anderes suchte, gefunden hab. bringt vielleicht ein bisschen licht ins dunkle der paragraphen.


    da sieht man sehr schön, dass es nicht reicht, zu glauben, dass eine ausreichende sicherung bereits ein schild und das verwahren der hunde in der wohnung ist.


    da hätte wohl jeder gesagt, dass der mann, der einfach in die wohnung ging, selber schuld ist. karlsruhe sah das aber anders.


    In diesem Fall wussten die Beklagten allerdings, dass der Gesschädigte kommt, um seine Frau abzuholen. Dieser kannte den Reiterhof und die Hunde. Sschließlich hielt er sich nicht unbefugt auf dem Grundstück auf und durfte auch die Türe öffnen. Die Hunde sind dann rausgerannt und haben ihn verletzt. Das ist eine völlig andere Situation.

  • Blöd. daass die Editierzeit so kurz ist ^^ :


    Zudem ist diese Urteilsbegründung mMn rechtlich nicht wirklich überzeugend. Wie der Fall letztlich nach der Zurückverweisung des BGH ausging, weiß ich leider nicht.

  • die urteilsbegründung in allen ehren - allerdings: die gefährdungshaftung als solche hat es schlicht in sich.


    das o.g. beispiel ist nur genau das: ein beispiel.


    MIR schmeckt die gefährdungshaftung und das gedöns drumrum genauso wenig wie allen anderen.


    und mir ist es im prinzip auch völlig wurscht, ob ich einen "einbrecher" selber beisse, mit der bratpfanne ausser gefecht setze oder ob er von meinen jungs schachmatt gesetzt wird.


    mir gehts um was ganz anderes: ich lese und sehe und höre immer wieder, dass es völlig reicht, irgendwo ein "vorsicht bissiger hund" schild hinzuhängen und ein zäunchen ums grundstück zu bauen und dann wäre man ja schon "auf der sicheren seite".


    und nein, das ist man eben nicht. letztendlich müssen immer die hunde in irgendeiner form "büßen" für die wurschtigkeit mancher hundehalter.


    ich persönlich weiss, was ich verantworten kann und was nicht. bin aber wohl bei dem thema etwas sensibel, da ich hier nen herdi hab - und da insofern auch die volle verantwortung trage, dass niemandem ohne "grund" was passiert. genau aus der thematik raus - "och, ich hab ein grosses grundstück soll doch der kangal mal drauf aufpassen" ect. warn ich gern, dass das eben nicht immer das gelbe vom ei ist und unter umständen ziemlich blöd ausgehen kann. für hund und auch für den hundehalter.


    die gefährdungshaftung und die verhältnismäßigkeit sind juristische klippen, die nicht jeder versteht. damit befassen tun sich die meisten erst, wenn was passiert ist. egal obs bei der verhältnismäßigkeit um die "bratpfanne" geht oder bei der gefährdungshaftung um den hund.


    gefallen muss mir das alles nicht - aber wissen sollte ichs.

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