Strafe bei fehlendem Adressanhänger?

  • Hallo Ihr Lieben,


    ich hab da mal ne Frage. In der Spätschicht habe ich mich heute mit einer Kollegin unterhalten, ihr Mann arbeitet bei Fre**napf. Sie meinte dort war eine Kundin die erzählt hat das man sogar Strafe zahlen muss wenn der Hund neben Steuermarke, Tollwut-Marke und evtl Tasso keinen Anhänger mit dem Namen und der Adresse trägt.


    Hab ich da ne Wissenslücke oder was falsch verstanden?


    Hier gehts ums Land Brandenburg - falls das noch wichtig ist ...


    Lg Jana und Kira

  • Also ich weiß das es in meiner Heimatstadt (Frankfurt/Main) so eine Pflicht gibt. Ob es eine Strafe gibt weiß ich aber nicht. Frag doch mal bei deiner Stadt nach wie es bei euch ist.

  • Mein Hund hat zwar eine Steuermarke, aber keine Tollwutmarke :|


    Dass das Pflicht bzw. Gesetz ist, weiß ich aber nicht... ich würde es verstehen, wenn nicht jeder seine vollständige Adresse angeben möchte, weil das ja dann jeder Idiot, der den Hund in die Hände bekommt, das herausfinden kann...

  • Die genauen Angaben Vorschriften zur Hundehaltung kannst du in der jeweiligen Hundeverodnung deines Landes nachlesen, evtl steht da auch dazu nix drin, dann ist es kommunal geregelt.
    In der Regel ist aber das Tragen eines Halsbandes und einer Adressmarke Pflicht, damit der Hund gesichert werden kann, falls Gefahr im Verzug ist und wieder an dich zurückgebracht werden kann. (Für den Polizisten/Passanten ist es einfacher die Adresse zu lesen als einen fremden Hund vorher beim Tierarzt vorzustellen damit dieser den Chip ausliest).


    Die HundeVO deines Landes kannst du hier rausfinden und dann den Gesetzestext über Tante Google ausfindig machen:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Hundegesetze

  • Hab grad gesehen, dass es der TE um das Land Brandenburg geht.
    Daher:


    §2
    ...
    (3) Außerhalb des befriedeten Besitztums müssen Hunde ein Halsband mit Namen und Adresse des Hundehalters tragen. Gefährliche Hunde, die im Land Brandenburg gehalten werden, haben darüber hinaus am Halsband eine Plakette deutlich sichtbar zu tragen. Diese Plakette ist rot, kreisrund, zeigt das Landeswappen und die Schrift erhaben in Prägung und hat einen Durchmesser von 40 Millimetern. Hunde im Sinne des § 8 Abs. 3, für die ein Negativzeugnis erteilt wurde, haben ebenfalls eine Plakette deutlich sichtbar am Halsband zu tragen. Diese Plakette ist grün, kreisrund, zeigt das Landeswappen und die Schrift erhaben in Prägung und hat einen Durchmesser von 40 Millimetern.
    ...


    und
    § 14
    (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
    ... 8. entgegen § 2 Abs. 3 oder 5 einem Hund das vorgeschriebene Halsband nicht anlegt,


    hier nachzulesen: http://www.bravors.brandenburg…_bb_bravors_01.c.15532.de



    Für Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder verhängt werden, also: Ja, es gibt eine Strafe für Hunde ohne ihre Plakette.

  • In Berlin ist es auf jeden Fall so, dass der Hund einen Adressanhänger oder -täschchen oder was auch immer an sich tragen muss, genauso wie seine Steuer- und Tollwutmarke. Diese blöden Kapseln drehen sich bloß immer auf und gehen dann verloren. Othello hat meine Handynummer und seinen Namen aufs Halsband gestickt und er trägt Steuer-, Tollwut-, Tasso- und Deutsches Haustierregister-Marke am Halsband. Ich will ungerne meine Adresse an ihn dran heften. Wenn er wegläuft und die Polizei ihn findet, bin ich ja durch seinen eingepflanzten Chip und die Registrierung bei Tasso/Haustierregister ausfindig zu machen, das sollte reichen. Find ich.

  • Ich habe keine Tollwutmarke, nur eine auf der steht das er geimpft ist. Reicht das auch??

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