Kann Hund beschlagnahmt werden bei Hundesteuerhinterziehung?
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Da hast du Recht, aber das eine ist freiwillig, das andere eher nicht
Stimmt, am Thema sind wir schon lange vorbei Wobei mich da auch wirklich mal interessiert ob jemand im Bekanntenkreis schon mal die Erfahrung gemacht hat, was genau passiert wenn man jetzt keine Hundesteuer zahlt... wobei auch das von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein wird.
Hm, Erfahrung hab ich nicht wirklich.Nur ich habe dafür keine Einzugsermächtigung für den Verein gegeben.Ein Jahr kam eine Hundesteuererhöhung von 12 Euro.Ich hatte die bis dahin geltende Steuer schon überwiesen nur die 12 Glocken noch nicht(hatte sich wohl überschnitten).Ich bekam promt ein Schreiben vom Finanzcontrolling der Stadt,OB usw. mit der "netten" Androhung das sie eine Lohnpfändung, Kontopfändung und irgendwas noch,glaube war Gerichtsvollzieher mit 20 Euro Kosten veranlassen wenn nicht bis Termin und blabla. Hab mich zwar tierisch aufgeregt, aber schit drauf und bezahlt, natürlich wie sollte es anders sein ..Plus 3,50 Mahngebühren.
Diesmal werde ich mich allerdings quer stellen.Mein Wuff wurde am 3.2.eingeschläfert und die wollen promt für den ganzen Monat bezahlt haben,fällig am 1.7. Die sind immer soooo korrekt und ich werde es auch sein und einen Euro überweisen.Ich sehe absolut nicht ein, einen ganzen Monat für meinen Hund zu zahlen der schon 26 Tage nicht mehr bei mir war den Monat (mit 29 Tagen). Auf meinen eingelegten Widerspruch hab ich bis heute keine Antwort, da scheint man es wohl nicht so eilig zu haben dann. -
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Hi
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Hoppla, das sollte eine PN werden.
Denn hier wird es doch etwas zu OT. -
Erdel:
Und wenn man nun z.B. den Hund eines verstorbenen Familienmitglieds aufnimmt und erstmal abklären muss, ob man den Hund behält oder abgibt, soll man dann deiner Meinung nach den Hund gleich sofort abgeben? Bzw. was macht man, wenn das Tierheim aktuell gar keinen Platz hat? Dann ist man ja gezwungen den Hund erstmal zu behalten. Oder darf man sich erst gar keinen Hund zulegen, wenn das Bürgerbüro nur morgens von 9-12 Uhr geöffnet ist, man zu der Zeit aber fast immer arbeiten muss?
Ich ziehe immer ganz plötzlich um. Solche Menschen gibt es also auch. -
Och arbeiten ist keine Ausrede.. Es gibt da etwas, das nennt sich Telefon. Also ruft man, erklärt die Situation und bittet den Menschen am anderen Ende der Telefonleitung einem den Antrag zu schicken. Den füllt man aus und schickt ihn zurück. Oder man macht es per Internet (das ist bei uns z.B. möglich).
Übernehme ich für kurze Zeit den Hundes eines toten Freundes/Verwandten, dann kann ich die Steuer trotzdem zahlen. Zieht der Hund aus, bekomme ich alles zurück, bis auf den Betrag für die Zeit, in der der Hund bei mir lebte. Das wird einfach umgerechnet und die Stadt gibt einem das Geld zurück.
Das gleiche bei einem Umzug.Das habe ich alles schon mitgemacht, sind also keine 'ich denke, es wäre so'-Geschichten
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TuttiFrutti:
Betragen die Anmeldefristen nicht 14 Tage ... oder sogar 4 Wochen ?
Wäre also genug Zeit, sich Gedanken zu machen.
Und Mo, Di und Do haben die BB' s am Nachmittag auch geöffnet. -
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Das ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
Bei uns muß innerhalb eines Monats gemeldet werden, wenn der Hund über 3 Monate alt ist. -
Zitat
Das ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
Bei uns muß innerhalb eines Monats gemeldet werden, wenn der Hund über 3 Monate alt ist.
Innerhalb eines Monats sind auch 4 Wochen .
Und bei 'nem Welpen hat man noch mehr Zeit.
Von daher ist auf jeden Fall genug Zeit sich im Notfall Gedanken zu machen.
Man muss ja nicht sofort und gleich losstürzen, um den Hund anzumelden.
Diese Ausrede von Tutti gilt also schon mal nicht . -
Das weiß ich auch Aber jede Gemeinde entscheidet selber. Ich kenne z.B. Gemeinden, da muß am Tag des Einzuges gemeldet werden
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Das weiß ich auch Aber jede Gemeinde entscheidet selber. Ich kenne z.B. Gemeinden, da muß am Tag des Einzuges gemeldet werden
Ok ... das kenne ich jetzt so nicht. -
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Innerhalb eines Monats sind auch 4 WochenNein, vier Wochen sind nicht gleich ein Monat. ^^
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