Kann Hund beschlagnahmt werden bei Hundesteuerhinterziehung?

  • "Gepfändet" wird ein Hund bestimmt nicht; der bringt ja kein Geld ein.
    "Beschlagnahmung" hingegen kann ich mir sehr wohl vorstellen, und das wird dann unter Garantie mit einem Hunde-Haltungsverbot verbunden.

  • Zitat

    "Gepfändet" wird ein Hund bestimmt nicht; der bringt ja kein Geld ein.
    "Beschlagnahmung" hingegen kann ich mir sehr wohl vorstellen, und das wird dann unter Garantie mit einem Hunde-Haltungsverbot verbunden.


    Warum sollten Rassehunde nicht gepfändet werden?


    Die dürfen böse gesagt bis auf Brille und Prothese dir fast alles unterm Arsch wegpfänden! Eben alles was Geld bringt... Und ich denke wertvolle Rassehunde gehören wohl dazu...

  • Wir hatten mal das OA vor der Tür stehen und die wollten alles sehen ... Haftpflicht, Sachkunde, Steuermarke etc..
    Als ich den gefragt habe, was passieren würde, wenn ich mich weigere oder nicht' s dergleichen vorzuweisen hätte, kam die Antwort: "Dann können wir ihnen hier und jetzt den Hund entziehen."
    Mit anderen Worten ... ja, es ist möglich, dass Hunde solange beschlagnahmt werden, bis die Steuerschuld beglichen ist.

  • Königscobra


    Aber das Oa hat in dem Fall nichts mit der Steuerschuld zu tun oder waren die wegen nicht gezahlter Steuer bei dir? Klar nimmt dir das OA den Hund weg, wenn es nen Soka ist und du keine Haltergenehmigung hast.


    Das kann man aber nicht mit nicht gezahlter Steuer vergleichen!

  • Zitat

    Wir hatten mal das OA vor der Tür stehen und die wollten alles sehen ... Haftpflicht, Sachkunde, Steuermarke etc..
    Als ich den gefragt habe, was passieren würde, wenn ich mich weigere oder nicht' s dergleichen vorzuweisen hätte, kam die Antwort: "Dann können wir ihnen hier und jetzt den Hund entziehen."
    Mit anderen Worten ... ja, es ist möglich, dass Hunde solange beschlagnahmt werden, bis die Steuerschuld beglichen ist.


    Nicht nur bis du die ausstehenden Schulden bezahlt hast, es kommt auch noch dazu das du die Unterbringungskosten deines Hundes ebenfalls bezahlen musst. Leider ist das so, und auch kleine oder Mischlingshunde sind nicht ausgenommen. Aber wie gesagt bis es so weit kommt ist schon viel vorher passiert!!!!

  • Zitat

    Königscobra


    Aber das Oa hat in dem Fall nichts mit der Steuerschuld zu tun oder waren die wegen nicht gezahlter Steuer bei dir? Klar nimmt dir das OA den Hund weg, wenn es nen Soka ist und du keine Haltergenehmigung hast.


    Das kann man aber nicht mit nicht gezahlter Steuer vergleichen!


    Nein ... es gab 'ne Anzeige von irgendwelchen Nachbarn wegen Verdacht auf *nicht angemeldeten Hund*.
    Darauf hin hat die Steuerbehörde das OA zur kompletten Überprüfung vorbeigeschickt.
    Und doch ... das OA arbeitet mit der Steuerbehörde zusammen.
    Ist quasi dann u. a. der *verlängerte* Arm der Steuer.
    Egal, ob der Hund nun gross oder klein ist.

  • Zitat

    ... es kommt auch noch dazu das du die Unterbringungskosten deines Hundes ebenfalls bezahlen musst. Leider ist das so, und auch kleine oder Mischlingshunde sind nicht ausgenommen. Aber wie gesagt bis es so weit kommt ist schon viel vorher passiert!!!!


    Das ist doch selbstredend und muss nicht noch explizit aufgelistet werden ... und nein, es muss nicht viel passiert sein ... oder, wie in unserem Fall gar nicht' s.
    Bei Weigerung der Behörde ( egal welcher ) die notwendigen Unterlagen vorzulegen, sind die berechtigt ( bis zur Klärung ) den Hund einzuziehen.
    Ich rede hier vom BL NRW.

  • Zitat


    Ich weigere mich auch seit 10 Jahren GEZ Gebühren zu bezahlen, dennoch hat mir noch niemand meinen Fernseher beschlagnahmt.


    Scheinst schon Erfahrungen gesammelt zu haben. :D


    Der Fernseher darf auch nicht gepfändet werden.

  • Also in der ZPO (Zivilprozessordnung) steht folgendes drin:


    [...] § 811 c Unpfändbarkeit von Haustieren


    (1) Tiere, die im häuslichen Bereich und nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden, sind der Pfändung nicht unterworfen.


    (2) Auf Antrag des Gläubigers lässt das Vollstreckungsgericht eine Pfändung wegen des hohen Wertes des Tieres zu, wenn die Unpfändbarkeit für den Gläubiger eine Härte bedeuten würden, die auch unter Würdigung der Belange des Tierschutzes und der berechtigten Interessen des Schuldners nicht zu rechtfertigen ist. [...]



    Also theoretisch könnte man einen Rassehund pfänden. Und quasi "verwerten", aber das würde kaum einer machen weil das viiiiieeeel zu lange dauern würde.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!