Hund hat zugebissen - Gesetzeslage?

  • Hey


    hier mal die Geschichte:
    jeden Tag in der Früh geht meine Mum mit Charly spazieren - an der Flexi (Schlepp ist ihr zu unhandlich, und da trainier ich abends damit). Seit etwa 4 Wochen fährt ab und zu in der Früh ein Mann mit Fahrrad und Hund (unangeleint) die gleiche Strecke. Dieser Mann ist bekannt dadurch, dass er alles und jeden anzeigt, tut hier aber nichts zur Sache. Charly ist aber leider ein Leinenpöbler und ziemlich frustriert, wenn er nicht zu einem anderen Hund darf (wir arbeiten daran). Charly kann den Hund des o.g. Herrn seit Anfang an überhaupt nicht ausstehen und regt sich immer fürchterlich auf, wenn wir ihm begegnen. Er ist dann gar nicht mehr ansprechbar.
    Es gibt aber noch einen Feldweg, welcher 1 Feld über diesem liegt und sonst die gleiche Strecke beinhaltet. Selbst wenn der Mann uns früh genug sieht, und mittlerweile weiß wie Charly reagiert, fährt er nen Meter an uns vorbei :verzweifelt: der andere Weg wäre wirklich kein Umweg.


    Heute früh sind meine Mum und ne Bekannte mit den 2 Hunden spazieren gegangen auf dem unteren Feldweg, auf dem oberen haben sie dann den Mann mit Hund entdeckt und sich gefreut, dass wenn sie den oberen erreichen, der Mann am unteren zurück fahren würde. (Das ganze ergibt ne große Runde).
    Die 2 haben aber nihct aufgepasst und der Mann kam am selben Weg zurück. Irgendwie war Charly nicht mehr zu halten und die Bekannte hat vorgeschlagen ihn einfach schnüffeln zu lassen (danach ist immer alles gut).
    Plötzlich hat er sich in den Rüden verbissen und diesen eventuell auch verletzt (der Mann ist schnell mit Fahrrad und Hund weg gefahren, der Hund humpelte angeblich aber)


    Ein Bekannter meinte daraufhin, dass wir keine Angst haben müssen, weil Charly an der Leine war und der andere nicht.


    Hier der Gesetzestext dazu:
    Leinen- ODER Maulkorbzwang:
    An öffentlichen Orten im Ortsbereich, sowie in baulich oder funktional zusammenhängenden Teilen eines Siedlungsgebietes oder in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern müssen Hunde an der Leine ODER mit Beißkorb geführt werden.
    Maulkorb- UND Leinenzwang:
    Hunde, die als gefährlich amtsbekannt sind, sind an den oben genannten Orten, sowie in Hundeauslaufzonen immer mit Leine UND Beißkorb zu führen.


    Charly ist versichert und alles. Kann ein Hundeführerschein auf uns zukommen?? Das wäre alles kein Problem, fragen wollte ich trotzdem


    Viel mehr Angst habe ich, dass die Fortschritte der Leinenpöbelei dadurch total im A..... sind und er vielleicht ein Problem mit Rüden bekommt?? Er verträgt sich eigentlich mit jedem


    Dadurch muss man sagen, dass letzte Woche in fremder Hund über einen blickdichten Zaun gesprungen ist und ihn angegriffen hat. Der Besitzer war sofort da und hat den Hund weg gezogen und sich 1000x entschuldigt, passiert ist nix.


    Ach mensch, schön ist das nich :verzweifelt:

  • Bei uns gibt es ja keinen Hundeführerscheon o.ä., aber hier zählt ganz klar 'Der Hund darf keinen anderen Hund (oder Menschen, andere Tiere) schädigen'. Ob mein Hund unangeleint einen anderen Hund beißt oder wenn er angeleint ist, ist hier egal. Wenn er den anderen Hund verletzt und das bekannt wird, gibt es hier bei uns Ärger.

  • Okay.
    Meine Trainerin gibt hauptsächlich Einzelunterricht, deswegen hab ich mich gleich mal in ner Hundeschule angemeldet für nen Grundkurs. Der Trainer hat gesagt der Kurs zum Hundeführerschein bringt nicht so viel, weils nur 6 Stunden sind und die meisten Hunde schon alles können und es nur noch festigen.

  • Es ist ja nicht so, dass der andere Hund unkontrolliert auf euren zugerannt ist und dabei gebissen wurde. Er war kontrolliert bei seinem Besitzer. Es hätte nichts an der Situation geändert, wenn er angeleint gewesen wär.


    Ich würde Kontakt mit dem anderen Hundehalter aufnehmen und anbieten mögliche TA-Kosten zu übernehmen (Versciherung ist ja da). Wenn er keine Anzeige erstattet, kommt in der Regel nichts auf euch zu. Drum wär ich freundlich und zuvorkommend, dann stehen die Chancen gut, dass man mit einer TA Rechnung davon kommt und beim nächsten Mal besser aufpasst.

  • Würde ich auch sagen, sofort Kontakt aufnehmen und TA Kosten erstatten. FAll dann eurer Versicherung melden (vorischt, die meisten wollen das innerhalb einer Woche haben, sonst erstatten sie nicht) und auf kleinem Weg klären.

  • Huhu, danke für euer Interesse :smile:


    ich hab angerufen und gefragt, ob wir irgendwelche TA-Kosten übernehmen sollen bzw. obs dem Hund gut geht, aber es ist alles in Ordnung.
    Heute ist er schon wieder mit Rad+Hund die Strecke gefahren, wir aber natürlich wo anders gegangen :smile:
    Ich hab dann gesagt, falls noch irgendetwas sein sollte soll er sich bitte melden, weil wir anfallende Kosten natürlich übernehmen.


    In die Hundeschule werden wir trotzdem ab Dienstag gehen, bis jetzt hatten wir nur Einzelunterricht

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