Mit Amstaff durch Deutschland
-
-
Hallo Ihr Lieben,
eine Bekannte fährt mit ein paar Amstaffs demnächst von Finnland duch Deutschland nach Österreich zur Hundeaustellung und die fragt mich jetzt ob es in DE irgendwelche Regeln gibt.
Hat da irgendeiner eine Idee, wie das in diesem Fall gehandhabt wird? Also die fahren wirklich nur durch, keine Übernachtung oder so.
Danke
Christina -
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
Ich glaube zwar kaum dass sie angehalten werden, aber haben die Hunde denn Papiere? Dann sollte das kein Problem sein, keine Einfuhr o.ä. liegt vor.
-
Je nach Bundesland werden sie beim spazierengehen unterwegs an der Leine bleiben und Maulkorb tragen müssen.
Ansonsten dürfte es keine Probleme geben da sie ja nicht eingeführt werden sondern auf Urlaub sind. Im EU Ausweiss muss die Adresse des Halters eingetragen sein (sollte sie ja eh) damit ersichtlich ist wo der Hund gemeldet ist. -
Ja, die haben Papiere. MK und Leine dachte ich auch schon, ist ja nicht das Riesending.
-
Gilt denn das auch für Besuchshunde?
-
-
Zitat
Gilt denn das auch für Besuchshunde?
Natürlich, man unterliegt doch immer den Gesetzen des Landes in dem man sich gerade aufhält und nicht seines Herkunftlandes. Würde auch sonst ziemliches Chaos geben.
Lediglich die sonstigen Auflagen (Wesenstest, Versicherungspflicht, Führungszeugnis ect.) gelten für Besuchshunde nicht.
-
Ich hatte mich mal für eine Bekannte aus Slowenien informiert, die hier in D Urlaub machen wollte.
Aussage des Ordnungsamtes:Urlaub, Durchreise, Ausstellungen & Co sind kein Problem. Entscheidend ist für die Behörden,wenn man denn aufgehalten wird
a) der Wohnort der Halter
b) der Haustier- bzw. ImpfausweisDamals wurde mir halt nahegelegt, den Hund angeleint zu lassen und ggf. einen Maulkorb mitzuführen.
Hier mal ein Zitat: (Quelle: http://www.polizei.bayern.de/news/recht/index.html/18614)
ZitatBei einem nur vorübergehenden Aufenthalt in Bayern, wie es z.B. bei einem Urlaub von nur wenigen Wochen der Fall ist, entsteht wegen der Haltung eines Kampfhundes keine Erlaubnispflicht.
Unabhängig von den Kampfhunderegelungen können die Gemeinden zur Haltung von Hunden Verordnungen oder Anordnungen erlassen, die das freie Umherlaufen dieser Tiere betreffen. Beispielsweise haben viele bayerischen Gemeinden für bestimmte Bereiche Ihres Gemeindegebietes Anleinpflichten für Kampfhunde und große Hunde festgelegt, die auch die Besucher beachten müssen. Wir bitten Sie daher, sich unmittelbar an die Gemeinde zu wenden, die Sie besuchen möchten, um dort Näheres in Erfahrung zu bringen. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Hund in Bayern in der Öffentlichkeit anzuleinen und gegebenenfalls mit einem Maulkorb zu versehen, wodurch Unannehmlichkeiten für Sie und andere Personen von vornherein vermieden werden können. -
Huhu,
Wohnort? schon die ganze adresse mit name oder?
also meine kröte muss ein anhänger mit meiner adresse tragen, das gilt gesetzlich genauso wie die leinenpflicht für uns... -
ich könnte mir vorstellen, dass man vielleicht noch die Versicherung für den Hund vorlegen muss, oder?
-
Zitat
ich könnte mir vorstellen, dass man vielleicht noch die Versicherung für den Hund vorlegen muss, oder?
Nein, das ist nicht vorgeschrieben. Auch eine evtl. Haltungsgenehmigung aus dem jeweiligen Herkunftsland ist nicht notwendig.Du mußt als Halter belegen können, daß du nicht in D (oder in diesem Bundesland) lebst, daß du hier Urlaub machst, oder auch Durchreise bist und dies mußt du halt belegen mit Ausweiss, Heimtierpass usw.
Ob du im Heimatland Steuern zahlst, oder für den Hund ne Versicherung hast.... interessiert hier eigentlich niemanden.
-
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!