Hundehaltung mündlich erlaubt, nun schriftlich verboten?

  • Hallihallo,
    im Mai soll bei uns ein 9 Wochen alter Australian Shepherd einziehen. Wir wohnen nun seit Juni 2011 in dieser Wohnung (54 m²) und haben bei Einzug mehrmals den für uns zuständigen Verwalter (und Leiter!) der Hausverwaltung gefragt, ob Hundehaltung erlaubt sei, was stets bejaht wurde (solange es kein Kampfhund oder besonders großer Hund ist). Damals sagte uns der Herr, dass wir dann einfach noch "der Form halber" schriftlich Bescheid geben sollten.
    Das haben wir nun Anfang März auch gemacht und in dem Schreiben auch nochmal gesagt, dass der Hund am 3. Mai einzieht. Jetzt erst, am 18. April (ob die lange Verzögerung wohl Absicht ist...?) bekamen wir plötzlich ein Schreiben von denen, dass die Hundehaltung leider nicht erlaubt werden kann da der Hund "vom Eigentümer nicht erwünscht" ist.


    Das kann doch nicht rechtens sein, oder? "Nicht erwünscht" stinkt ja geradzu nach willkürlicher Entscheidung, mündlich wurde uns die Hundehaltung schon zweimal erlaubt und wir wären hier nicht eingezogen, wenn es nicht erlaubt gewesen wäre, einen Hund zu halten! PLUS im Haus wohnen auf jeden Fall zwei andere Hunde, ein Beagle (der über uns wohnt und den wir jeden Abend mal jammern hören, wahrsch. weil er aufs Klo muss und Herrchen nicht geht) und einen Labrador / Mix in der Größe.


    Achja, im Mietvertrag steht, dass die Haltung eines Hundes nach Zustimmung des Vermieters erlaubt ist.

  • Da hat dein Vermieter leider das Recht auf seiner Seite. wenn er dir keine Zustimmung zur Hundehaltung gibt dann ist das so, egal was mündlich zuvor abgesprochen wurde. Tut mir sehr leid.


    Vielleicht sucht ihr ja mal das persönliche Gespräch!?

  • Ich fürchte auch, daß Du da nicht viel machen kannst.
    Der Hausverwalter kann keine Einzelfallentscheidungen treffen, sondern hat sich mit Sicherheit auf die generelle Hausordnung bezogen, die die Hundehaltung nicht untersagt. Wie es dann für die Wohnungen im Einzelnen aussieht, ist vom jeweiligen Vermieter abhängig. Sollte es jedoch der gleiche sein, der bei den anderen Mietern die Hunde duldet, stehen eure Chancen nicht schlecht.
    Ansonsten hat Lockenwolf natürlich vollkommen recht: sucht das persönliche Gespräch.

  • Wir hatten vor einigen Monaten ein ähnliches Problem, Hundehaltung war mündlich erlaubt, schriftlich hatten wir die Erlaubnis nicht, und so wurden wir vom Vermieter irgendwann vor die Wahl gestellt: entweder Hunde weg oder ausziehen...wir haben uns dann für "ausziehen" entschieden, weil wir unsere schon vorhandenen Hunde natürlich erst recht nicht abgeben wollten....im neuen Mietvertrag haben wir darauf geachtet, dass die Haltung der schon vorhandenen Hunde explizit erlaubt ist ;-)
    Hintergrund der Geschichte war, dass unsere Nachbarin von oben sich wohl massiv über unsere Hunde beschwert hatte (obwohl sie selbst einen Hund hat, der dauernd alleine war, nur im Flur gehalten wurde und der deshalb ständig nur bellte), allerdings haben wir nach unserem Auszug rausgefunden, dass sie dann in unsere alte Wohnung gezogen ist, also ist ja wohl klar, warum sie sich so beschwert hat und uns regelrecht rausgemobbt hat ;-)


    LG

  • Normalerweise sind mündlich geschlossene Verträge auch als rechtskräftig anzusehen. Wenn dir die Wohnung sehr wichtig ist, würde ich mich von einem Anwalt beraten lassen.

  • Zitat

    Normalerweise sind mündlich geschlossene Verträge auch als rechtskräftig anzusehen. Wenn dir die Wohnung sehr wichtig ist, würde ich mich von einem Anwalt beraten lassen.


    Aber nur, falls der Verwalter die Berechtigung hatte, diese Aussage zu treffen für die einzelnen Vermieter und sich nicht nur generell auf die Hausordnung bezogen hat, oder irre ich mich da?
    Ich wohn zB in einem Mehrfamilienhaus, wo die Hausordnung nichts gegen Hundehaltung äußert, aber dennoch im Einzelfall die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden muss, da kann der Hausverwalter sagen, was er will. Das liegt aber auch daran, daß es sich hier um eine Eigentümergemeinschaft mit vielen Einzelpersonen handelt und nicht um zB eine Immobiliengesellschaft, die das für die ganze Immobilie einheitlich regelt. In letzterem Fall wäre es kein Problem, da Hundehaltung bereits bei anderen geduldet würde.
    Anstelle vom Anwalt könntest Du auch Mitglied beim Mieterschutzbund werden und Dich dort beraten lassen.

  • Zitat

    Normalerweise sind mündlich geschlossene Verträge auch als rechtskräftig anzusehen. Wenn dir die Wohnung sehr wichtig ist, würde ich mich von einem Anwalt beraten lassen.



    Vorallem, was wäre gewesen wäre der Hund direkt mit eingezogen? :???: Hätte der dann wieder ausziehen müssen?

  • Sorry, bin wohl noch nicht ganz wach, was ich eben noch schreiben wollte in meinem Beitrag: ich hatte mich damals auch bei einem Schiedsmann erkundigt und der meinte, da könnte man nicht viel machen, das A und O wäre die schriftliche Genehmigung vom Vermieter.....


    LG

  • Zitat

    Aber nur, falls der Verwalter die Berechtigung hatte, diese Aussage zu treffen für die einzelnen Vermieter und sich nicht nur generell auf die Hausordnung bezogen hat, oder irre ich mich da?


    Auch nicht ganz richtig. Mietverträge mit einer Laufzeit von über einem Jahr müssen nach § 550 BGB schriftlich abgeschlossen werden. Ich gehe mal davon aus, es handelt sich um eine Eigentümergemeinschaft. Der Mietvertrag kommt zwischen dem Mieter und dem Eigentümer zustande und letzterer hat sich die Zustimmung zur Hundehaltung vorbehalten. Das ist Bestandteil des Mietvertrages, sodass es völlig egal ist, was der Leiter der Verwaltung so von sich gibt.


    Natürlich wird auch die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrages. Eine Klausel über ein generelles Hundeverbot ist aber ausgeschlossen.

  • Den Fehler den ihr gemacht habt ist, dass ihr nicht den Vermieter direkt gefragt habt.
    Solang der keine Zustimmung gibt, habt ihr leider Pech gehabt.


    Deshalb lasse ich mir solche Regelungen IMMER schriftlich geben.

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