Hundehaltung mündlich erlaubt, nun schriftlich verboten?

  • Zitat


    Wir wohnen nun seit Juni 2011 in dieser Wohnung (54 m²) und haben bei Einzug mehrmals den für uns zuständigen Verwalter (und Leiter!) der Hausverwaltung gefragt, ob Hundehaltung erlaubt sei, was stets bejaht wurde (solange es kein Kampfhund oder besonders großer Hund ist). Damals sagte uns der Herr, dass wir dann einfach noch "der Form halber" schriftlich Bescheid geben sollten.
    Das haben wir nun Anfang März auch gemacht und in dem Schreiben auch nochmal gesagt, dass der Hund am 3. Mai einzieht. Jetzt erst, am 18. April (ob die lange Verzögerung wohl Absicht ist...?) bekamen wir plötzlich ein Schreiben von denen, dass die Hundehaltung leider nicht erlaubt werden kann da der Hund "vom Eigentümer nicht erwünscht" ist.


    Wie kann es dann sein, dass der Verwalter das bejaht hat, wenn der Eigentümer es nicht erlauben will????
    Ist das eine Eigentümergemeinschaft? Ich würde auf jeden Fall nochmal mit dem Eigentümer selbst sprechen und diesen dann auch drauf hinweisen, dass es lt. Aussage des Verwalters kein Problem sei, denn solche widersprüchlichen Aussagen das geht gar nicht. :mute:
    Aber es stimmt schon, ihr hättet die Zusage von Anfang an schriftlich einfordern sollen. :???: Blöde Situation.

  • Zitat


    Das war sicher ein Fehler des Verwalters und er ist sicher schadenerstzpflichtig, sofern ein Schaden entstanden ist (z. B. Kaufpreis des Hundes) und man ihm die Fehlinformation nachweisen kann. Letzteres wird sicher nicht gelingen.

  • würd auch das persönliche Gespräch mit dem Vermieter suchen und ihr solltet auf das Gespräch vorbereitet sein. Also Richtung Betreuung des Hundes, Stubenreinheit, Bellen, Alleine lassen. Kommt sicherlich nicht gut, wenn man auf solche Nachfragen dann keine passende Antwort hat. Weitere Möglichkeit um das Gespräch positiv zu gestalten - geht durch euer Haus und sammelt Unterschriften von allen Bewohnern, dass sie keine Probleme mit einem Welpen im Haus haben.


    Aber wirklich viel kann man nicht machen. Wenn es hart auf hart kommt, steht wahrscheinlich Aussage gegen Aussage? Vor Gericht zählen nicht mal Faxe, weil nicht nachgewiesen werden kann, dass der Empfänger sie wirklich bekommen hat. Also wenn alles schriftlich und direkt abgeben bzw direkt eine Unterschrift abholen oder per Einschreiben/Bote..

  • Wir hatten so einen ähnlichen Fall!!!


    Uns wurde schriftlich zugesagt, das Hund kein Problem währe! Im Mietvertrag selber steht, Haustierhaltung nach Absprache!
    Bei uns war alles auch kein Problem.
    Wir sind jetzt aus dieser Wohnung ausgezogen und es haben sich Leute die Wohnung angeschaut! Die Familie, die jetzt da einziehen will oder wollte, hat wegen Ihrem Hund erst gar nicht nachgefragt, da Sie dachten, wir hatten ja auch Hund in der Wohnung also kein Problem.


    Nun haben sich aber andere Parteien (alles Eigentümer) im Haus beschwert, über die erneute Hundehaltung. Daraufhin, hat die Vermieterin, den neuen Mietern mitgeteilt, dass Sie keine weitere Hundehaltung gestattet!


    Das Ende vom Lied ist, daß bereits der Mietvertrag unterschrieben war, die alte Wohnung gekündigt wurde usw...


    Die neuen Mieter sind dann zum Anwalt, es ging vor Gericht und die Vermieterin bekam Recht, da eben im Mietvertrag nach Absprache drin steht und die neuen Mieter keine Absprache getroffen haben!!!


    Leider können bei solchen Klausel, die Vermieter nach belieben entscheiden! Und was die Hausverwaltung mündlich zusagt oder nicht, spielt nicht die geringste Rolle, da diese sich, eigentlich erst mit dem Vermieter in Verbindung setzen hätten sollen.

  • Zitat

    was steht denn im Mietvertrag? Hundehaltung verboten, erlaubt, gar nichts?


    Hat sie doch geschrieben: bedarf der Zustimmung des Eigentümers

  • Zitat

    Hat sie doch geschrieben: bedarf der Zustimmung des Eigentümers


    Und die hatte Sie nicht! Also keine Chance, es sei denn man kann nochmal mit dem Vermieter reden! Ansonsten sieht es wirklich schlecht aus! Absprachen mit dem Verwalter zählen nicht, wenn der Vermieter davon nichts weiß!!!
    Blöde Sache!

  • Zitat

    Und die hatte Sie nicht! Also keine Chance, es sei denn man kann nochmal mit dem Vermieter reden! Ansonsten sieht es wirklich schlecht aus! Absprachen mit dem Verwalter zählen nicht, wenn der Vermieter davon nichts weiß!!!
    Blöde Sache!


    Ich dachte, das hatten wir schon geklärt.

  • Also, der Herr, mit dem wir das besprochen haben, war quasi der Vermieter. Sprich die Firma, der wir die Miete überwiesen haben, war die, bei der er gearbeitet hat. Nach einem Telefonat heute kam nun heraus: der Eigentümer der Wohnungen ist seit August ein anderer (darüber wurden wir auch in Kenntnis gesetzt), und dieser jetzige Eigentümer wünscht nunmal keine Hunde. Dennoch: wir haben keinen neuen Mietvertrag bekommen und es wohnen nach wie vor eben noch mind. 2 andere Hunde im Haus! Es gab sogar vor kurzem eine Mieterinformation, in der der Vermieter bittet, dass die Mieter den hundekot immer entfernen, den ihre Hunde hinterlassen (das lustige dabei: die Mieter mit hund habe ich noch nie ihre Hunde auf das Grundstück machen lassen sehen, dafür aber häufig hausfremde, da der grünteil direkt am Gehweg angrenzt und auch nicht als privat gekennzeichnet ist). Diese Mieterinformation deutet ja wohl darauf hin, dass der Vermieter von den anderen Hunden im haus weiß und diese billigt.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!