Hund abgeben


  • Welche Befugnisse, wenn jemand bei Bewusstsein und geistig voll da ist und es keinerlei richterlichen Beschluss gibt?

    • Neu

    Hi


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    • Zitat


      Finde ich auch, aber das scheinen ja einige hier in Ordnung zu finden. :mute: .


      Wo hast du das denn gelesen, davon hat hier keiner was geschrieben.
      Du solltest dir mal Kopf darüber machen, wie hier von vielen Usern über eine Frau geurteilt wird, deren Absichten keiner von uns kennt und die hier nicht die Möglichkeit hat, dazu Stellung zunehmen. Das ist in meinen Augen einfach nur Blödzeitungs- Niveau.

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      Du solltest dir mal Kopf darüber machen, wie hier von vielen Usern über eine Frau geurteilt wird, deren Absichten keiner von uns kennt und die hier nicht die Möglichkeit hat, dazu Stellung zunehmen. Das ist in meinen Augen einfach nur Blödzeitungs- Niveau.


      Es reicht mir schon, wenn ich lese, dass die Tochter über den Kopf ihrer Mutter hinweg, ohne vorher mit ihr darüber gesprochen zu haben, den Hund wegholen will, obwohl sie inzwischen weiss, dass der Hund in Absprache mit ihrer Mutter bei der TS untergebracht ist. Das ist unterstes Niveau, die Besitzerin ist doch bei klarem Verstand, sowas geht einfach nicht. So eine Aktion ist das letzte, da braucht sie gar Stellung dazu zu nehmen. :mute:

    • Also, die Frau war noch nicht da. Sollte sie kommen und den Hund wollen werde ich mit ihr zum Krankenhaus fahren und mir das OK persönlich geben lassen, obwohl ich davon nicht begeistert bin.


      Ich habe den Hund noch nicht betreut es ist das erste mal.




      2. es für die Dame besser wäre sie würde den Hund behalten, weil sie auch mit ihm Gassi gehen müsse und ich sorge habe das sie ohne Hund nicht vor die Tür kommt.
      3. ich einen Wechsel für das Dackelchen nicht gut heißen kann.


      Diese 2 Punkte habe ich im Gespräch mit der Tochter genannt und meine Meinung vertrete ich. Ich wollte der Dame und dem Dackelchen damit helfen.


    • Genauso würde ich es auch machen, dann bist du, auch rechtlich, auf der sicheren Seite.

    • Zitat

      Also, die Frau war noch nicht da. Sollte sie kommen und den Hund wollen werde ich mit ihr zum Krankenhaus fahren und mir das OK persönlich geben lassen, obwohl ich davon nicht begeistert bin.


      So würde ich es auch machen, aber vielleicht haben Mutter und Tochter es ja inzwischen geklärt und die Tochter kommt nicht nochmal. :gott:

    • Zitat

      Welche Befugnisse, wenn jemand bei Bewusstsein und geistig voll da ist und es keinerlei richterlichen Beschluss gibt?



      Woher weisst du nochmal das die Frau geistig voll da ist?

    • bordy

      Zitat

      Also die Frau ist Geistig voll da, nur körperlich nicht immer sie leidet an Drehschwindel. Aber ich finde es bedenklich ihr den Hund wegzunehmen, nicht auszumalen was passiert wenn sie nach Hause kommt und der Hund ist fort.


      WIR können das natürlich nicht beurteilen aber die TS wird wohl wissen, was sie schreibt.

    • Zitat

      Woher weisst du nochmal das die Frau geistig voll da ist?


      Ich bin mir sehr sicher, dass angenommen wird, dass sie entscheidungsfähig/"voll da"/wieauchimmermanesnennenmag ist, solange ein Richter das nicht anders entschieden hat. Das Recht, über Besitz/medizinische Massnahmen/usw zu entscheiden, geht nicht automatisch an jemand anderen über, darüber muss ein Richter entscheiden. Egal wie eng die Verwandtschaft mit der anderen Person ist.


      Gruss, jente

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