versuche Hund aus schlechter Haltung zu befreien
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Ah danke, noch besser.
Könntest Du mir das auch per Mail schicken, sowas speichere ich gerne für den Fall der Fälle -
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Hi
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das klingt doch schon mal ganz gut *mitfreu*..
mit der Verzichtserklärung würde ich dann auch ganz zum Schluss erst ankommen, wenn alles soweit abgesprochen ist.. ich drücke euch weiterhin die Daumen, dass alles klappt..
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Zitat
das klingt doch schon mal ganz gut *mitfreu*..
mit der Verzichtserklärung würde ich dann auch ganz zum Schluss erst ankommen, wenn alles soweit abgesprochen ist.. ich drücke euch weiterhin die Daumen, dass alles klappt..
am besten fährt man damit dass man den exbesitzern erklärt dass das wegen der hundesteuer iss!hab ich so gemacht.minas exbesitzer haben sie übrigens 7stunden nach der übergabe zurück gefordert, hab denen dann erstmal gesagt sie sollen sich den wisch mal durchlesen den sie unterschrieben haben und danach war auch ruhe!ZitatAh danke, noch besser.
Könntest Du mir das auch per Mail schicken, sowas speichere ich gerne für den Fall der Fälle
ja gerne, schick mir deine mail mal als pn -
Glaube ich nicht, das sie das mit einem Schutzvertrag könnte... den Hund zurückfordern. Im allgemeinen wechseln zwei Dinge den Besitzer, Geld und der Hund, und damit ist es im Grunde ein Kauf. Und damit gehen sämtliche Rechte auf den neuen Besitzer über.
Es wäre schön, wenn die Klauseln tatsächlich so ziehen würden, wie sie in den Schutzverträgen stehen... würden sie es tun, dann gäbe es nicht so dermaßen viele Tiere, die einfach so weitervermittelt werden, ohne das der Vorbesitzer/Züchter/wer auch immer, weiß, wohin die Tiere kommen.
Ich finde eine Verzichtserklärung, oder auch eine Übernahmeerklärung allerdings besser, als einen Schutzvertrag, zumindest in diesem Fall, einfach um unnötigen Trubel von vorneweg zu vermeiden.
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Zitat
Glaube ich nicht, das sie das mit einem Schutzvertrag könnte... den Hund zurückfordern. Im allgemeinen wechseln zwei Dinge den Besitzer, Geld und der Hund, und damit ist es im Grunde ein Kauf. Und damit gehen sämtliche Rechte auf den neuen Besitzer über.
doch kann man leider, mit nem schutzvertrag ist man nicht der rechtmäßige "eigentümer" des tieres sondern "nur" jemand der das tier in seine obhut nimmt, demnach könnte der vorbesitzer wenn ihm etwas nicht in den kram passt das tier zurück fordern und wäre vom gesetz her im "recht" weil er immernoch der rechtmäßig eigentümer ist.
mit ner verzichtserklärung ist man der rechtmäßig eigentümer des tieres und alle besitzansprüche oder rückgaberechte tritt man beim unterschreiben auf den neuen besitzer ab
Es wäre schön, wenn die Klauseln tatsächlich so ziehen würden, wie sie in den Schutzverträgen stehen... würden sie es tun, dann gäbe es nicht so dermaßen viele Tiere, die einfach so weitervermittelt werden, ohne das der Vorbesitzer/Züchter/wer auch immer, weiß, wohin die Tiere kommen.Ich finde eine Verzichtserklärung, oder auch eine Übernahmeerklärung allerdings besser, als einen Schutzvertrag, zumindest in diesem Fall, einfach um unnötigen Trubel von vorneweg zu vermeiden.
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Bei Pferden ist es so, das eventuelle Besitzansprüche die Vertraglich geregelt sind, verfallen, sobald auch nur ein Euro fliest. Ab dann ist es ein Verkauf und wird vor Gericht auch als solcher Behandelt.
Vorteil: Ist das Tier krank, haftet man als Verkäufer/Vermittler auf gar keinen Fall dafür
Nachteil: jegliche Besitzansprüche sind nichtig.Hat sich das in den letzten 5 Jahren tatsächlich geändert? o.O
Wenn ich das so nehme, wie du das schreibst, dann bleibt der Vermittler der Eigentümer, und derjenige der den Hund nimmt ist nicht mehr als nen Hundesitter.... in dem Fall müsste aber der Eigentümer auch für die Kosten des Hundes aufkommen, das heißt jemand der den Hund nimmt, könnte sich die Tierarztkosten erstatten lassen, weil, ganz salop gesagt 'ist ja nicht mein Hund, ich passe nur auf ihn auf'...?
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Zitat
Bei Pferden ist es so, das eventuelle Besitzansprüche die Vertraglich geregelt sind, verfallen, sobald auch nur ein Euro fliest. Ab dann ist es ein Verkauf und wird vor Gericht auch als solcher Behandelt.
Vorteil: Ist das Tier krank, haftet man als Verkäufer/Vermittler auf gar keinen Fall dafür
Nachteil: jegliche Besitzansprüche sind nichtig.Hat sich das in den letzten 5 Jahren tatsächlich geändert? o.O
Wenn ich das so nehme, wie du das schreibst, dann bleibt der Vermittler der Eigentümer, und derjenige der den Hund nimmt ist nicht mehr als nen Hundesitter.... in dem Fall müsste aber der Eigentümer auch für die Kosten des Hundes aufkommen, das heißt jemand der den Hund nimmt, könnte sich die Tierarztkosten erstatten lassen, weil, ganz salop gesagt 'ist ja nicht mein Hund, ich passe nur auf ihn auf'...?
nein ich denke dann ist es so dass wenn man den hund in seine obhut nimmt sich verpflichtet diesen angemessen gesundheitlich versorgt.
wenn dies nicht geschiet sollte der rechtmäßige eigentümer den hund dort rausholen bzw wäre auch im recht diesen wieder in seine obhut zu nehmen (was natürlich so gut wie nie geschieht, bzw es gibt ja nicht immer kontrollen)
man ist mit der verzichtserklärung übrigens im recht den hund weiter zu vermitteln -
Und was ist mit dem Gewohnheitsrecht? Gibt es das nicht mehr? Wenn ein Hund so und so lange in der Obhut von jemanden ist, geht er automatisch in dessen Besitz über...?
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Zitat
Und was ist mit dem Gewohnheitsrecht? Gibt es das nicht mehr? Wenn ein Hund so und so lange in der Obhut von jemanden ist, geht er automatisch in dessen Besitz über...?
dass weiss ich leider nicht...ich denke trotzdem dass vicky und ihre familie mit ner verzichtserklärung besser fahren als mit einem schutzvertrag.
die pdf hat mir übrigens eine befreundete tierschützerin geschickt als ich mina aus der schlechten haltung holen wollte, die meinte dass ist das gleiche was man im tierheim unterschreibt wenn man sein tier dort abgibt und die werden wohl schon wissen wie man sich rechtlich absichert oder nicht? -
Zitat
dass weiss ich leider nicht...ich denke trotzdem dass vicky und ihre familie mit ner verzichtserklärung besser fahren als mit einem schutzvertrag.
die pdf hat mir übrigens eine befreundete tierschützerin geschickt als ich mina aus der schlechten haltung holen wollte, die meinte dass ist das gleiche was man im tierheim unterschreibt wenn man sein tier dort abgibt und die werden wohl schon wissen wie man sich rechtlich absichert oder nicht?Ich denke, da sind wir uns Einig. Hatte ich oben ja auch geschrieben, das ich ne Verzichterklärung, oder Übernahmevertrag wo eben drin steht, das der Hund wirklich den Eigentümer wechselt, in dem Fall für besser halte, als nen Schutzvertrag der, egal wie er jetzt vorm Gesetzt her wirklich durchgesetzt werden kann oder nicht.
Bei solchen Leuten weiß man immer nie, was die sich noch einfallen lassen. Denke mal schon, das ein Tierheim weiß, wie es ne Verzichtserklärung aufsetzt^^
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