Notfallschaf- ein Happy End

  • @ Corinna, das wäre natürlich das beste :)
    Laurentide :
    Wonach?


    Wir behandeln etliche befreundete Schafe von Hobbyhaltern in der Umgebung und Rinder eines Nachbars und das mit Wissen des Amtstierarzt.
    Sicher muss darüber Buch geführt werden, machen wir auch. Das Schaf soll doch auch nicht zum Schlachten sein.
    Außerdem, Machenschaften??
    Ein krankes Tier zu spritzen, ist für mich selbstverständlich und es ist auch rechtlich kein Problem, solange es nicht der Lebensmittel Gewinnung diehnt bzw die Standzeit beachtet wird.
    Vielleicht solltest du dich etwas intensiver mit dem Thema beschäftigen bevor du solche Aüßerungen machst.
    Als Schäfer( unser Betrieb arbeitet langjährig in Versuchen mit dem VetAmt zusammen) und Agrarwissenschafts Student, weiß ich schon wovon ich schreibe

  • Zitat

    Wonach?


    Ich meine nach welcher rechtlichen Grundlage, die die von mir zitierten Abschnitte des Arzneimittelgesetzes ausser Kraft setzt

    Zitat


    Wir behandeln etliche befreundete Schafe von Hobbyhaltern in der Umgebung und Rinder eines Nachbars und das mit Wissen des Amtstierarzt.
    Sicher muss darüber Buch geführt werden, machen wir auch. Das Schaf soll doch auch nicht zum Schlachten sein.


    Wenn es aber morgen auf dem Schlachthof stehen würde (was ich ihm nicht wünsche), würde das Schaf ganz normal geschlachtet und wir alle würden fröhlich die Antibiotika mitessen, oder es wäre zufällig für die NRKP-Proben ausgewählt worden und die Zeitungen würden wieder schreien. Genau deswegen sind die rechtlichen Vorschriften bei lebensmittelliefernden Tieren (und dazu zählen Schafe nunmal) eben so streng. Wenn dein Amtstierarzt das so locker sieht ist das dein Glück, rechtlich zulässig ist es im hier vorliegenden Fall trotzdem nicht. Den Rechtstext hatte ich ja gepostet.


    Zitat

    Vielleicht solltest du dich etwas intensiver mit dem Thema beschäftigen bevor du solche Aüßerungen machst.


    Keine Sorge, ich beschäftige mich tagtäglich mit dem Thema und die Rechtsprechung ist ja eigentlich auch ziemlich verständlich (s.o.)

    Zitat

    Als Schäfer( unser Betrieb arbeitet langjährig in Versuchen mit dem VetAmt zusammen) und Agrarwissenschafts Student, weiß ich schon wovon ich schreibe


    Als Amtstierarzt weiss ich ebenfalls wovon ich schreibe. Und der Handel mit Antibiotika ist eben ein Reizthema


    Jetzt will ich den Thread aber nicht weiter mißbrauchen, die Threadstellerin wird schon so vernünftig sein und es gibt ja immernoch die wunderbare legale Möglichkeit einfach einen Tierarzt zu rufen und sich von diesem ein Medikament verschreiben zu lassen.

  • Das du selber Amtstierarzt bist, wusste ich nicht, daher tut mir das Anpflaumen leid, man hat hier sooft Aussagen, die vom Hörensagen gemacht werden....
    Dennoch würde Ich das Schaf ordentlich behandeln, die TS hat doch geschrieben es soll auf keinen Fall geschlachtet werden.
    Im Notfall ist der TA sicher die beste Variante und auch besser als es ohne Erfahrung selbst zu behandeln.
    Vielleicht muss es ja auch gar nicht...

  • Danke Laurentide, ich dacht grad schon ich hätt völlig falsche Sachen gelernt.


    Ich dachte bisher in Deutschland seien nur Tierärzte berechtigt (fremde) Tiere zu behandeln.

  • Zitat

    Das du selber Amtstierarzt bist, wusste ich nicht, daher tut mir das Anpflaumen leid, man hat hier sooft Aussagen, die vom Hörensagen gemacht werden....


    kein Problem, wir haben uns ja schon wieder per PN vertragen :smile:

    Zitat

    Dennoch würde Ich das Schaf ordentlich behandeln


    Das würde ich auf jeden Fall auch. Das Schaf hat echt ein Glück, dass es so einen Menschen gefunden hat, der ihr helfen will (es braucht definitiv einen Namen :smile: )


    Zitat

    die TS hat doch geschrieben es soll auf keinen Fall geschlachtet werden.


    Das ist mir schon klar. Blos würde derjenige, der irgendwelche kriminellen Machenschaften betreibt, bestimmt das gleiche behaupten und deswegen gibt es eben Gesetze (die meistens den "Guten" das Leben schwer machen und die Kriminellen durchs Netz schlüpfen lassen, aber so ist es ja nun leider in jedem Bereich).
    Der Sinn des Arzneimittelgesetzes ist ja eigentlich recht logisch, "es soll kein Antibiotikum bei uns auf dem Teller landen". Auch wenn ich nie verstehen werde, wie Juristen so verdreht schreiben können :smile:
    Deswegen werden Arzneimittel vom Hersteller bis zur Anwendung kontrolliert. Der Hersteller schreibt auf, welche Arzneimittel er in welchen Mengen an welchen Tierarzt abgegeben hat. Und der Tierarzt stellt bei der Abgabe an den Landwirt dann den Beleg mit dem so schön passenden Namen AuA-Beleg (benannt nach dem Anwendungs- und Abgabebeleg und nicht weil das Schaf Aua hat :D ) aus, auf dem steht, bei welchem Tier aufgrund welcher Diagnose wieviel von welchem Medikament angewendet wurde und wieviel dem Landwirt zusätzlich noch zur Weiterbehandlung da gelassen wurde, sowie eine Anleitung wie das ganze Anzuwenden ist. Also beispielsweise Schaf XY hat eine offene Wunde am Bein, deswegen wurde 10ml von Medikament X angewendet sowie 30ml abgegeben. Davon soll der Landwirt die nächsten 3 Tage jeweils 10ml geben.
    Dann fährt der Tierarzt davon und der Landwirt trägt in sein Bestandsbuch die nächsten 3 Tage ein:
    Datum: 10ml von Medikament X an Schaf Y
    Somit kann man vom Hersteller bis zum Schaf nachvollziehen wo das Antibiotikum hingegangen ist und dass es nicht heimlich den Mastschweinen oder sonstwem gegeben wurde.

  • Hallo,
    gut dass ihr euch schon wieder vertragen habt, wäre schade, wenn ihr euch über das Thema streitet.
    Ich würde nie auf die Idee kommen, ein Antibiotikum oder sonst irgendein verschreibungspflichtiges Medikament einem Tier oder Menschen zu geben, für das oder den es nicht verschrieben wurde. (Es sei denn im absoluten Notfall, wenn kein Arzt oder Tierarzt erreichbar ist, in der Wildnis zB) Wenn das Schaf wirklich Medikamente braucht, muss eben der TA kommen.
    (Außerdem habe ich gar keine übrig gebliebenen ABs und die Pferde im Reitstall werden auch nur nach Anweisungen des TA behandelt.)
    Morgen bzw. nachher weiß ich hoffentlich mehr. Vielleicht ist das Bein ja auch nur so dick, weil es durch die langen Klauen eine Fehlstellung hat und so falsch belastet wird. Ich wünsche mir und dem Schaf auf jeden Fall etwas reversibles.


    Mir ist noch eingefallen: Sollte das Schaf möglichst vor Ort und Stelle geschoren werden, damit eventuelle Parasiten nicht in die neue Umgebung eingeschleppt werden?
    Gibt es Schafflöhe? Und wenn ja, gibt es ein Spot On für Schafe? Oder irgendein anderes Mittel?


    Und wie wäre es mit dem Namen Frida? Nach Frida Carlo? Habt ihr noch andere Ideen? Bin für alles offen.


    Liebe Grüße
    Nele

  • Wäre gut, wenn du es vor Ort und Stelle Scheren könntest, denn ja es gibt etliche Ektoparasiten, ein "Spot on" gibt es auch, das wäre das Sebacil (mein Favorit trotz der relativ kurzen Wirkdauer) oder Butox.
    Gibt sicher noch andere, aber das sind die beiden gängigsten und sie wirken sehr gut.
    Sag uns aber auf jeden Fall bescheid wie das mit dem Beinchen ist.
    Sollte es wirklich Madenbefall sein, und es sind schon viele, solltest du einen TA rufen, damit er Penicillin spritzt,
    die Maden sind nicht unbedingt dass Problem, aber durch die vielen kleinen Wunden und Löcher tritt schnell eine Infektion auf.

  • So, ich fahre jetzt los. Drückt mir die Daumen, dass der Besitzer mich auf das Gelände lässt. Geld habe ich dabei. Hoffentlich klappt alles.
    Ich melde mich, sobald ich wieder zuhause bin.


    Liebe Grüße
    Nele

  • Ich wäre für Johanna :smile:


    Bin sehr gespannt, wie sie ohne ihren Mantel aussieht und drücke die Daumen, dass nix Schlimmes mit dem Bein ist!


    :gold: für Deinen Einsatz, Nele!


    Liebe Grüße
    Wauzihund

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