noch Anrecht auf den Welpen?
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Hallo,
ich habe am 21.04. von meinem Tierarzt einen Welpen vermittelt bekommen. Neugeboren.
Ihre Mama verstarb bei der Geburt und die Besitzer der Hündin wollten den Welpen dann nicht.
Sie sagten zum TA "mach sie weg".Da kann man ja nun recht viel reininterpretieren.
In den ersten 4 Tagen haben wir dann erstmal abgewartet ob die sich doch noch melden. Es hätte ja eine Schockreaktion sein können.Am 4. Tag hat der TA nochmal die Besitzer der Hündin kontaktiert, die aber immernoch sehr ablehnend waren.
Danach hat er mir die Kleine quasi übereignet, ich sah sie als mein "Eigentum", blödes Wort, an.
Heute nun haben die sich beim TA gemeldet und nach dem Welpen gefragt.
Sie würden sie gern sehen, schließlich gehört sie ihnen ja.Ich bin aber nicht wirklich gewillt das Mäuschen diesen Leuten zu überlassen oder auch nur zu zeigen.
Die Mama wog nur 1,2 kg, das allein sagt schon sehr viel über die Leute.
Vor allem wird die Kleine wohl auch nicht wirklich sehr groß, hat im Moment keine 200 Gramm.Haben die noch ein Anrecht auf meine Kleine?
Wenn ja, kann man die davon abhalten indem man ihnen Tierarzt- und Betreuungskosten aufhalst? Da hat sich ja schon einiges angesammelt. Aber ich habe ja von denen nicht den Auftrag bekommen die Kleine aufzuziehen.Mein TA ging davon aus das sie meinten das der Welpe getötet werden soll.
Zum Rechtanwalt schaffe ich es mom nicht wegen dem Welpen. Werde ich aber natürlich i-wie realisieren sollten die Ärger machen.
LG Nojani
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Ohne einen schriftlichen Beweis dürfte das schwierig werden. Wenn der TA. sich eine Schenkungsurkunde hätte schreiben lassen wäre das jetzt vom Tisch aber so bleibt Dir wohl nur der Weg zum Anwalt.
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Ich würde da gar nicht drauf reagieren ... schliesslich hat der TA das gemacht, was sie wollten *mach sie weg*.
Der Doc wird doch wohl nicht so *dumm* sein und denen sagen, wo das Würmchen hingekommen ist. -
Sag dem TA, das er keine Auskunft geben soll, wo der Hund hin ist. Zur Not soll er lügen, das der Welpe tot ist. Bzw der TA hat ja dir gegenüber eine Schweigepflicht. Ohne Zustimmun darf er deine Adresse auch nicht rausgeben. Wenn die EXBesitzerin von Roxy hier aufkreuzt, darf sie sich gerne mit meinem Anwalt auseinandersetzen. Den Hund gebe ich nicht wieder her und du deinen auch nicht, oder? Dann sag das der TA die Adresse nicht rausgeben soll, geschweige denn deinen Namen und damit hat sich die Sache.
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Oder es mit ganz einfachen Worten zu sagen: Die haben kein Anrecht auf den Welpen !
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Zitat
Oder es mit ganz einfachen Worten zu sagen: Die haben kein Anrecht auf den Welpen !
Es muss heissen:
Oder ... um es mit ganz einfachen Worten zu sagen ... -
Jedenfalls hättest du Anspruch auf Ersatz der entstandenen Tierarztkosten etc.
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Zitat
Mein TA ging davon aus das sie meinten das der Welpe getötet werden soll.
Genauso war es wohl auch gemeint, was wollen sie jetzt? Ich hoffe, der TA gibt denen nicht Deine Adresse. -
Zitat
... Ich hoffe, der TA gibt denen nicht Deine Adresse.
Darf er nicht. -
Huhu,
danke für die Antworten.
Erstmal, natürlich will ich die Kleine nicht mehr hergeben. Sollte sie wirklich so klein bleiben wie es im Moment aussieht, wird sie ihren Hauptlebensmittelpunkt zwar bei meiner Mama haben, da mir das mit meinen Chaoten hier zu Riskant wäre, aber sie lebt ja über mir. Wir teilen uns ein Haus von daher sehe ich sie dann auch ständig.Nein, meine Adresse gibt der TA nicht her, aber wissen tun die Leute schon das der Welpe von ihm vermittelt wurde, also lebt.
Er hat denen ja gesagt das er einen gesunden Welpen nicht tötet.Die Aufzuchtskosten sollen ja auch nur zur Abschreckung dienen.
Ich hoffe doch das sie spätestens nach der Rechnung alle Lust auf die Kleine verlieren.Ich persönlich denke ja auch das sie kein Recht mehr drauf haben, da sie zweimal verzichtet haben, aber was ich so denke ist dem lieben Gesetz ja so ziemlich egal.
LG Nojani
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