noch Anrecht auf den Welpen?
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lotuselise
Natürlich weis ich was mich im Fall der Fälle Gracie max. kostet.
Aber für das Geld würde ich dann ca 1,5 Welpen, gesund und mit ordentlichem Gewicht, beim seriösen Züchter bekommen.
Aber wo die Liebe halt hinfällt und ich glaube ich könnte das Zwergi nicht mit gutem Gewissen wegen ihres Gewichtes an i-wen weitervermitteln.
Leider sind ja so kleine Chis sehr begehrt und werden auch fleißig vermehrt.Achja und natürlich packe ich nicht gleich die 900 € TA-Kosten auf den Tisch und gut:D
Ich werde mich da schön rantasten, mal schauen.^^Was mir grad noch so durch den Kopf geht.....Ich hab mal i-wo gelesen das es per Gesetz verboten ist mit Hunden unter 2 kg zu züchten? Von wegen Qualzucht?.......Ich such mir schon die Augen wund.
LG Nojani
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Zitat
Ich denke aber das die Kleine bleiben kann, da die Eigentümer mit dem Erlös der Kleinen die OP-Kosten der Mutter begleichen wollten.
Ich werde dann anbieten noch diese Kosten zu tragen und fertig.Drückt mir die Daumen.:)
LG Nojani
Daumen sind gedrückt, aber ich bin ohnehin zuversichtlich. Ich hatte eher Befürchtungen, dass die ehemaligen Besitzer der toten Mutterhündin mit etwas Zeitverzug sich emotional an die Welpin hängen. Aber wenn's denen nur um's Geld geht und Du da bereit bist mit Dir handeln zu lassen, dann bin ich sicher: das kleine Welpchen ist Deins!
Was soll ich mehr sagen als: Viel Glück für ein langes gemeinsames Leben.
LG Appelschnut
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Sooooooooo, Gracie gehört jetzt mir:D *jubel
Ich zahle nochmal 350 € zusätzlich, den Rest dürfen die selbst abstottern.
Haben sich nichtmal nach der Kleinen erkundigt, wollten nur möglichst viel Geld rausschlagen.Die Aufstellung meiner Auslagen fanden die nicht toll und überzogen.
Naja, ich muss ja keinen Royal Canin Milchaustauscher nehmen, habe mit Mammilac bisher bessere Erfahrungen gemacht, auch wenn das Zeug gut 6x so teuer ist.
Auch die täglichen Hausbesuche hielten sie für Übertrieben, sowie das Röntgenbild, Medis, Homöotante *sry*etc pp.
Und die 10 € Betreuungspauschale pro Tag....naja könnt ihr euch vorstellen.^^Hätten die ehrliches Interesse gezeigt und wären evtl sogar traurig gewesen das sie nicht bei war, nach Bildern gefragt etc, hätte ich wahrscheinlich die ganze TA-Rechnung beglichen, aber so, neeeee. Wenigstens habe ich mit den Leuten nun kein Mitleid mehr.
Achja, die haben noch ne 2. Hündin, laut denen ca 1,5 kg schwer......
Wir haben an sie appeliert sie nicht decken zu lassen, aber ich glaube das war vergebens.... ich denke sie ist schon trächtig so wie die gegrinst haben.LG Nojani
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Hmmh, Gratulation für Euch beide!!!
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Sehr schön!
LG von Julie -
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Das freut mich sehr für dich...
Und diese Leute sind absolut das Letzte. Dazu fällt mir nichts mehr ein... Ich wünsche euch von Herzen alles gute!!! (gibts eigentlich schon Fotos?)
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Zitat
Haben sich nichtmal nach der Kleinen erkundigt, wollten nur möglichst viel Geld rausschlagen.Achja, die haben noch ne 2. Hündin, laut denen ca 1,5 kg schwer......
Wir haben an sie appeliert sie nicht decken zu lassen, aber ich glaube das war vergebens.... ich denke sie ist schon trächtig so wie die gegrinst haben.
War doch klar, dass die nur Geld rausschlagen wollten. Wegen der zweiten Hündin ...... die haben nichts draus gelernt, das darf doch nicht wahr sein.
Aber schön, dass die Kleine jetzt so ein tolles Zuhause hat. -
ME liegt hier eine Schenkung vor ?!
Die Willenserklärung passt und das Formerfordernis wurde durch die tatsächliche Übergabe erfüllt.
Also gültiger Schenkungsvertrag. Eigentumsübertragung durch Schenkungsvertrag und eben Übergabe.
Das einmal an TA und einmal vom TA an dich.
So würds jedenfalls bei uns ausschauen aber soweit ich weiß ist das im BGB genauso.Die Willenserklärung muss nicht schriftlich sein - prozessual kanns aber problematisch sein, sie zu beweisen. Durch die Übergabe wird aber die Aussage des TAs wahrscheinlicher ausschauen.
Da kenn ich mich aber leider bei euch gar nicht aus!Wenn sie klagen, wirst du wohl auf einen Anwalt angewiesen zu sein.
Lg und viel Glück
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Oh so sorry, gerade erst gesehen, dass ihrs schon gelöst habt :)
Gratuliere! -
Zitat
ME liegt hier eine Schenkung vor ?!
Die Willenserklärung passt und das Formerfordernis wurde durch die tatsächliche Übergabe erfüllt.
Also gültiger Schenkungsvertrag. Eigentumsübertragung durch Schenkungsvertrag und eben Übergabe.
Das einmal an TA und einmal vom TA an dich.
So würds jedenfalls bei uns ausschauen aber soweit ich weiß ist das im BGB genauso.Die Willenserklärung muss nicht schriftlich sein - prozessual kanns aber problematisch sein, sie zu beweisen. Durch die Übergabe wird aber die Aussage des TAs wahrscheinlicher ausschauen.
Da kenn ich mich aber leider bei euch gar nicht aus!Wenn sie klagen, wirst du wohl auf einen Anwalt angewiesen zu sein.
Lg und viel Glück
Abgesehen davon, dass es eh schon wurscht ist, hab ich da was falsch gelesen. Wenn sie sagten, er solle den Welpen "wegmachen" kann man wohl nicht von einer Schenkung sprechen. An sich ein Auftrag, der aber nichtig weil gesetzwidrig ist (so wärs wohl bei uns). Egal!
Viel Spaß euch! Lg -
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