noch Anrecht auf den Welpen?
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Leider konnte ich nicht mehr editieren, darum schreib ich es jetzt hier.
Da ein Tier vor dem Gesetz immer noch als Sache behandelt wird, tritt hier das BGB in Kraft.
I.d.R. greift hier das allgemeine Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB:§ 273
Zurückbehaltungsrecht(1) Hat der Schuldner aus demselben rechtlichen Verhältnis, auf dem seine Verpflichtung beruht, einen fälligen Anspruch gegen den Gläubiger, so kann er, sofern nicht aus dem Schuldverhältnis sich ein anderes ergibt, die geschuldete Leistung verweigern, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird (Zurückbehaltungsrecht).
(2) Wer zur Herausgabe eines Gegenstands verpflichtet ist, hat das gleiche Recht, wenn ihm ein fälliger Anspruch wegen Verwendungen auf den Gegenstand oder wegen eines ihm durch diesen verursachten Schadens zusteht, es sei denn, dass er den Gegenstand durch eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung erlangt hat.
(3) Der Gläubiger kann die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung abwenden. Die Sicherheitsleistung durch Bürgen ist ausgeschlossen.
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Ich finds nicht schön, dass hier geschrieben wird, dass der Tierarzt anfangen soll zu lügen.
Was der Arzt allerdings hat, ist eine Schweigepflicht. Wenn der jetzige Besitzer nicht will das Adresse und Telefonnummer raus gegeben werden, dann darf der TA diese auch nicht rausgeben. Es ist ja mittlerweile so streng mit dem Datenschutz, dass ich auf der Arbeit sogar geschult wurde, dass ich nicht sagen darf ob ein bestimmter Kollege heute Dienst hat oder nicht, wenn jemand von draußen anruft.
Es ist wirklich traurig, dass man so mit Leben umgeht und ich denke der Welpe ist da wo er jetzt ist am besten aufgehoben.
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ich denke wenn sie wirklich eine Kostenaufstellung einfordern und du deren Willen entsprechen willst, wuerde ich zusaetzlich zu den TA-Rechnungen noch eine Rechnung mit Betreuungs- und Verpflegungskosten aufstellen...
So eine 24-Stunden-Betreuung die bei einem neugeborenen Welpen notwendig ist, kann ganz schoen teuer werden... selbst wenn es nur ein ueberschaulicher Zeitraum ist...
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Zitat
Es ist vollkommen egal, was die Halter der Hündin gesagt haben und es ist auch nicht richtig das ein Tierarzt eine Schweigepflicht besitzt!
§ 4 Schweigepflicht
(1) Der Tierarzt hat die ihm nach § 203 des Strafgesetzbuches obliegende Schweigepflicht zu beachten. Unberührt bleibt die Wahrnehmung von gesetzlich vorgeschriebenen Melde-, Anzeige- und Zeugnispflichten sowie die Offenbarungsbefugnis zum Schutz eines höherwertigen Rechtsgutes. In Zweifelsfällen sollte sich der Tierarzt von der Tierärztekammer beraten lassen.
(2) Der Tierarzt hat darauf hinzuwirken, dass die Pflichten nach Abs. 1 auch von seinen Mitarbeitern eingehalten werden.
Quelle: http://www.tierarzt-bolz.de/berufsordnung.html#4
....mit Einschränkungen.
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Zumindenst den Datenschutz hat er einzuhalten und ohne die Erlaubnis der Person darf er die Adresse und Telefonnummer halt nicht rausrücken. Was sollen dann die ehemaligen Welpenbesitzer machen?
Aber das mit den Kosten finde ich schon einen guten Weg. Da dürfte ja einiges zusammenkommen. Wird wohl billiger sein, sich einen neuen Vermehrerhund zu holen, als den Welpen wieder auszukaufen.
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wenn ich mein Auto zum entsorgen/verschrotten weggeben DARF man es nicht auch nicht reparieren und verkaufen damit wer anderes damit fährt. Doofes beispiel aber es ist so.
Zumal de Kleine zu reiner Amme gehört hätte, aber das ist ein anderes Thema. -
Das mit den Rechnungen rausgeben würde ich nicht machen. Lass einen Fehler passieren und die haben deine Adresse. Gib keine Adresse raus und fertig. Dann finden die dich nicht und du behälst den Hund. Ich würde mir da keine Gedanken machen.
Das mit dem Lügen: Macht wahrscheinlich eh kein TA aber vllt merkt der TA wie ernst es dir ist. Ich finde er ist (von dem was du schreibst) in zu viel Kontakt mit ihr. -
Das Beste, was Du machen kannst, ist gar nichts. So einfach ist das.
Außer eine Rechtschutzversicherung abschließen.
Und dann warteste ab, ob, was und wann sie etwas vorlegen.Was genau wollen die Besitzer tun?
- den Tierarzt wegen Diebstahl anzeigen, wo der Hund geblieben ist, den er "wegmachen" sollte?
Wie soll denn diese Anzeige aussehen:
"Hallo, unsere Hündin hatte Welpen, wir haben dem Tierarzt gesagt er solle sie wegmachen, aber der böse Mann hat das nicht gemacht und unseren geliebten Welpen einfach weitervermittelt. Er hat ihn uns geklaut"
Da lacht sich doch jeder Staatsanwalt scheckig.- der andere Weg wäre, den Tierarzt auf Herausgabe zu verklagen. Aber auch das ließe sich bis zum Gerichtstermin aussitzen. Und mit obiger Begründung hätte man wohl da auch schlechte Karten. "Mach es weg" als zeitliche Überlassung mit einem offenen Rückgabetermin zu definieren - das wird wohl kaum funktionieren.
Also, geh mit Deinem TA ein Bierchen trinken, sitzt es aus, sicher Dich mit ner RS ab und gut is....
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Zitat
wenn ich mein Auto zum entsorgen/verschrotten weggeben DARF man es nicht auch nicht reparieren und verkaufen damit wer anderes damit fährt. Doofes beispiel aber es ist so.
Zumal de Kleine zu reiner Amme gehört hätte, aber das ist ein anderes Thema.Blödes Beispiel - und wenn die Leute dem Tierarzt gegenüber zu dreist werden,
würde ich sie anzeigen. Sie wollten ihn zwingen oder zu einer Straftat anstiften - selbst wenn das nur "Sachbeschädigung" wäre, er hätte sich strafbar gemacht und sie haben es sowieso.....Witziger Nebeneffekt: die Entlastung des Tierarztes ist die Tatsache, dass dieser Hund lebt...
Und Schweigepflicht ist eine Sache, die Herausgabe von Patientendaten datenschutzrechtlich eine andere. Ich gehe mal davon aus, dass der kleine Welpi samt Herrchen Patienten waren....
er könnte also durchaus sagen: ja, der Welpe lebt bei jemand anderem, aber er müsste dessen Daten eben nicht rausgeben, von daher wäre es dumm sich selbst zu erkennen zu geben indem man Rechnungen schickt....
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Zitat
Hallo,
die Besitzer haben gegenüber dem Tierarzt eine klare Aussage getroffen und damit ihre Rechte verwirkt. Da gibt es keine Diskussionen, das ist Fakt.
Warum lässt Du Dich hinreißen denen Rechnungen zu präsentieren? Die Mühe würde ich mir sparen.
Vor Gericht bekämen die kein Recht! Hätte der TA dem Wunsch entsprochen, wäre der Welpe schon nicht mehr da und sie haben ihm ja dem TA überlassen. Folglich konnte der damit machen was er wollte.
:reib: -
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