noch Anrecht auf den Welpen?

  • Zuerst, ich finde die Leute ***, und deine Situation tut mir sehr Leid - nicht dass das falsch rüberkommt!
    ABER, ich musste sofort hieran denken:
    https://www.dogforum.de/rechtl…unwahrheiten-t149742.html
    Bei manchen Aussagen rollen sich mir die Fußnägel hoch, sogar weniger wegen des Inhalts, als wegen der Unerschütterlichkeit mit der sie vorgetragen werden...


    Zum Thema Zurückbehaltungsrecht allgemein: Also mal ehrlich, wenn ich meine TA-Rechung nicht bezahlen und er mein Tier zurückbehalten würde, gut, selbst Schuld muss ich mit Leben. Aber ich würde Amok laufen wenn er es an eine beliebige unbeteiligte Dritte weiterreichen würde, und wenn es nur für zwei Tage wäre. Kann mir einer der Experten mal sagen wie das rechtlich zu rechfertigen wäre?


    Und zuletzt, es ist rein meine emotioale Meinung und soll natürlich keine Anstiftung sein, aber diese Leute würden den Hund nur über meine Leiche bekommen! Soviel Herzlosigkeit und Dreistigkeit, unfassbar. Und @chihuahua92 es spielt auch keine Rolle warum die so drauf waren, die Anweisung wir "wollen es nicht, mach es weg" ist nicht nur eindeutig sondern entgültig.
    Bevor ich denen den Hund wiedergeben müsste würde ich ihn am anderen Ende von Deutschland vor ein Tierheim stellen, denn wenn man schon nicht verhinden wird dass die überhaupt einen Hund haben, dann doch wenigstens nicht diesen Hund!

  • Ich seh das ehrlich gesagt, nicht so einfach wie viele hier.


    RECHTLICH gehört der Welpe mMn immer noch den Eigentümern der Hündin.


    Sie haben nichts unterschrieben, woraus hervor geht, dass der Welpe den Eigentümer wechselt. Damit sind sie die letzten rechtmäßigen Eigentümer des Hundes.


    Angenommen die Besitzer würden den Hund mit Nachdruck vom TA zurückfordern. Er stellt ihnen eine Rechnung aus bzgl. der bisherigen (medizinischen) Kosten. Sie zahlen die brav, möchten dafür aber auch ihren Welpen zurück. Dann muss der TA den Hund von dir herausfordern, da sonst er eine Anzeige riskiert.


    Oder:
    Sie lassen die Sache zunächst auf sich beruhen. Irgendwann sehen sie dich mit dem Welpen auf der Strasse, zeigen dich (oder den TA) wegen Diebstahls an und wenn du dann keinen Vertrag vorlegen kannst, aus dem hervorgeht, dass du der Eigentümer bist, wirst du gezwungen, den Hund heraus zu geben.


    Zumindest ist das nach meinem Rechtsverständnis so. Ein Gegenstand (auch ein Tier) kann ohne schriftlichen Vertrag den Besitzer wechseln, aber nicht den Eigentümer! Der Eigentümer steht rechtlich immer über dem Besitzer.


    Ich möchte jetzt weder schwarz malen noch, dass du dir unnötig den Kopf zerbrichst. Aber so sieht es mMn aus und ich zumindest wollte mit dem Risiko nicht leben, dass mir jederzeit jemand meinen Hund wegnehmen könnte.

  • Zitat

    von daher wäre es dumm sich selbst zu erkennen zu geben indem man Rechnungen schickt....


    Die TS soll die Rechnung nicht stellen. Das muss der TA machen, denn der Welpe wurde ihm übergeben und der TA kann den Welpen zur Aufzucht/Pflege auf eine andere Person übertragen. Die Kosten für die Pflegestelle kann der TA dann, genau wie die TA-Kosten, in Rechnung stellen.
    Ich finde es schon rechtheftig, dass hier einige User auf die Idee kommen, dass die TS und der TA ein Lügengespinst aufbauen sollen. Da frage ich mich doch ernsthaft und wundere mich, was einige Leute für ein Rechtsverständnis haben.

  • Ich muss Ina da Recht geben.


    Es ist eine Sache, dass sie was von "Wegmachen" erzählt haben. Aber die beweisbarkeit ist eine ganz andere. Im Zweifelsfall bekommen in diesem Fall sehr wahrscheinlich die Eigentümer recht, insofern sie bereit sind die Rechnungen zu zahlen. INSOFERN die Dinge, die da abgerechnet wurden, notwendig waren um das Überleben des Tierchens zu sichern (sonst müssen sie die Rechnung womöglich nichtmal bezahlen). Letzteres ist aber nur Mutmaßung meinerseits.


    Und selbst wenn sie die Rechnung NICHT begleichen würden, hätte der TA kein Recht, das Tier einem Dritten zu überlassen. Da spielt Datenschutz gar keine Rolle - er hatte nicht das Recht, das Tier weiterzugeben. Er muss die Daten dann nichtmal rausgeben, sondern sich lediglich selbst drum kümmern, dass der Welpe zurück in seine Hände kommt.


    Also kurz: WENN die wirklich klagen sollten, würden sie mMn mit hoher Wahrscheinlichkeit Recht bekommen. Aber von Recht mal abgesehen bin ich mir auch recht sicher, dass der TA den Welpen nicht einfach so denen zurückgeben würde, solange da keine rechtlichen Folgen für ihn entstehen. Er scheint ja durchaus verantwortungsbewusst zu sein, und wenn er weiß, wie es dem Muttertier ging, wird er den Welpen denen sicher nicht geben.


    Ich halte es für eine gute Idee, denen erstmal die Rechnung zukommen zu lassen, Adressen ausgeschwärzt oder rauskopiert. Aber wenn sie drauf bestehen und mit rechtlichen Schritten drohen stehen die Chancen für die TS leider schlecht, in meinen Augen.

  • Zitat


    Zumindest ist das nach meinem Rechtsverständnis so. Ein Gegenstand (auch ein Tier) kann ohne schriftlichen Vertrag den Besitzer wechseln, aber nicht den Eigentümer! Der Eigentümer steht rechtlich immer über dem Besitzer.


    Das ist nicht richtig.
    Verträge bedürfen grds. keiner Schriftform, das gilt auch für einen Kaufvertrag. Die Schriftform erleichtert in diesen Fällen lediglich die Beweisführung. Darüber hinaus wird Eigentum nicht durch den Kaufvertrag an sich übertragen, sondern durch Übereignung. Das ist schwierig zu erklären, tut hier auch nichts zur Sache.


    Jedenfalls braucht man für die Eigentumsübertragung einer beweglichen Sache keinen schriftlichen Vertag.

  • Zitat

    Das ist nicht richtig.
    Verträge bedürfen grds. keiner Schriftform, das gilt auch für einen Kaufvertrag. Die Schriftform erleichtert in diesen Fällen lediglich die Beweisführung. Darüber hinaus wird Eigentum nicht durch den Kaufvertrag an sich übertragen, sondern durch Übereignung. Das ist schwierig zu erklären, tut hier auch nichts zur Sache.


    Jedenfalls braucht man für die Eigentumsübertragung einer beweglichen Sache keinen schriftlichen Vertag.


    Es wird zwar allgemeinhin immer dahingeredet, dass Verträge auch mündlich abgeschlossen werden dürfen, aber nichtsdestotrotz müsste es erstmal einen Vertrag gegeben haben, damit die TS im Recht wäre. Und es gab keinen.
    Und wenn nun am Ende die Eigentümer ihren Hund zurückfordern nach 4 Jahren, dann muss die TS dem Statt geben, da sie nicht beweisen kann, neuer Eigentümer zu sein.


    ich war erst vor kurzem beim Rechtsanwalt wegen genau der Frage "Ist eine mündliche Absprache rechtlich bindend?" und der hat uns klipp und klar gesagt, dass das in der Theorie immer so behauptet wird, aber es dann in der praxis doch darauf ankommt, das beweisen zu können. Und die Beweislast liegt in diesem Fall unmissverständlich bei der TS, da ja der Tierarzt sehr wahrscheinlich Daten zu der Geburt des Welpen (und Eigentümern zu dem zeitpunkt) haben wird.

  • Zitat

    gen genau der Frage "Ist eine mündliche Absprache rechtlich bindend?" und der hat uns klipp und klar gesagt, dass das in der Theorie immer so behauptet wird, aber es dann in der praxis doch darauf ankommt, das beweisen zu können.


    Nichts anderes habe ich gesagt :ka:


    Im Übrigen war das lediglich die Reaktion auf einen Beitrag. Dass hier wohl überhaupt keine Einigung zwischen der TE und den ursprünglichen Besitzern geschlossen wurde, steht auf einem anderen Blatt.

  • Zitat

    Nichts anderes habe ich gesagt :ka:


    Im Übrigen war das lediglich die Reaktion auf einen Beitrag. Dass hier wohl überhaupt keine Einigung zwischen der TE und den ursprünglichen Besitzern geschlossen wurde, steht auf einem anderen Blatt.


    Achso :) Es kam ein bisschen so rüber, als wolltest du der TE Hoffnung machen, daher mein Senf dazu :smile:
    Aber ich hab schon gesehen, du bist doch von der Richtigstell-Fraktion, hab den Thread gerade erst gesehen, sonst hätte ich deinen Beitrag wahrscheinlich auch anders verstanden!

  • Wenn du dir voll unsicher bist, geh zum Anwalt, mach ein Beratungsgespräch und frage ihn/sie wie du vorgehen sollst.


    Wenn die Vorbesitzerin von Roxy hier aufkreuzt, würde ich alle Hebel in Bewegung setzen, damit Roxy hier bleibt. Und da wäre mir jedes Mittel recht. Laut meinem unterschriebenen Abgabevertrag hätte die Vorbesitzerin noch 1 Jahr lang das Anrecht auf den Hund.

  • Eine Frage die sich mir dabei noch stellt: wie sollen die ehemaligen Besitzer der Mutterhuendin denn beweisen, dass ausgerechnet der Welpe der ihrer Huendin war...? Also angenommen, sie wuerden die Threadstellerin und Hund irgendwann mal sehen...
    Da sie den Welpen ja nie zuhause hatten, und die Huendin bei der Geburt gestorben ist, haben sie ja auch nichts schriftliches...

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