noch Anrecht auf den Welpen?

  • Zitat

    Wenn du dir voll unsicher bist, geh zum Anwalt, mach ein Beratungsgespräch und frage ihn/sie wie du vorgehen sollst.


    Wenn die Vorbesitzerin von Roxy hier aufkreuzt, würde ich alle Hebel in Bewegung setzen, damit Roxy hier bleibt. Und da wäre mir jedes Mittel recht. Laut meinem unterschriebenen Abgabevertrag hätte die Vorbesitzerin noch 1 Jahr lang das Anrecht auf den Hund.


    Gesetzlich steht ein halbes Jahr bei Fundtieren zu. Und da kannst du machen was du willst, sofern der Besitzer die Kosten trägt musst du das Tier rausgeben. Wäre ja auch schlimm, wenn es anders wäre. Man selbst will seinen Hund, oder seine Katze in der Regel ja auch wieder, wenn diese abhanden gekommen sind.


    Zum Fall hier, ich finde es steht in diesem Fall gar nichts fest, weder dass es einen Vertrag gegeben hat, noch dass es diesen nicht gab. Das Ganze ist eine ziemlich schwammige Sache. Sollten die Hündinnenbesitzer den Welpen ernsthaft zurückfordern, so wäre der Weg über die Kosten wohl der einzig sinnvolle.

  • Ich würde mich den anderen anschließen.
    Anwalt kontaktieren
    Auf GAR KEINEN FALL Adresse rausgeben!!!
    Aug GAR KEINEN FALL Welpen rausgeben!!!
    Abwarten.

  • In meinen Augen haben die Besitzer der Hündin dem Tierarzt den Welpen überlassen/geschenkt und der Welpe ist damit rechtmäßig in das Eigentum des Tierarztes übergegangen. Somit hat der Tierarzt auch das Recht nach seinen ermessen mit seinem "Eigentum" zu verfahren. Also auch die Kleine an die Themenstarterin weiter zu geben.
    Letztendlich sehe ich auch durchaus Chancen das zu beweisen. Denn wenn die Eigentümer der Hündin dem Tierarzt den Welpen nur auf Zeit überlassen haben müssten sie ja irgendwelche Unterlagen zu dem haben, was mit dem Tierarzt genau vereinbart war. Und genau das haben sie eben nicht, weil ja eben nichts vereinbart wurde. Ich kann mir schon gut vorstellen das ein Gericht dem Tierarzt glaubt, daß der keinen Welpen in Pflegen nehemen würde ohne sich Vertraglich abzusichern, daß er auch seine Kosten erstattet bekommt.


    LG
    Franziska mit Till

  • Zitat

    In meinen Augen haben die Besitzer der Hündin dem Tierarzt den Welpen überlassen/geschenkt und der Welpe ist damit rechtmäßig in das Eigentum des Tierarztes übergegangen. Somit hat der Tierarzt auch das Recht nach seinen ermessen mit seinem "Eigentum" zu verfahren. Also auch die Kleine an die Themenstarterin weiter zu geben.
    Letztendlich sehe ich auch durchaus Chancen das zu beweisen. Denn wenn die Eigentümer der Hündin dem Tierarzt den Welpen nur auf Zeit überlassen haben müssten sie ja irgendwelche Unterlagen zu dem haben, was mit dem Tierarzt genau vereinbart war. Und genau das haben sie eben nicht, weil ja eben nichts vereinbart wurde. Ich kann mir schon gut vorstellen das ein Gericht dem Tierarzt glaubt, daß der keinen Welpen in Pflegen nehemen würde ohne sich Vertraglich abzusichern, daß er auch seine Kosten erstattet bekommt.


    LG
    Franziska mit Till


    Auch wenn sie dem TA den Welpen NICHT auf Zeit überlassen haben müsste es einen Vertrag geben, wenn das irgendwie bewiesen werden soll. Ansonsten liegt wahrscheinlich beim TA noch die Erstuntersuchung / Aufnahme des Welpen in seine Kartei vor, wo noch die jetzigen Eigentümer drinstehen --> Beweis, der gegen die TE spricht, weil ihr Name in dieser Sache offenbar nirgends auch nur genannt wird (schriftlich).


    Ich gehe hier jetzt auch nur nach dem, was die TE bisher gesagt hat... wenn es keinen vertrag irgendeiner Art gab, dann sind die jetzigen Eigentümer nach wie vor im Recht, wenn sie IHREN Hund zurückwollen. Ich sehe keinen (beweisbaren!) Grund, der dagegenspräche, dass die Eigentümer die Rechnung eben zahlen und ihren Hund zurückerhalten dürfen.

  • Tannoz: Roxy wurde damals vom Mitarbeitern des Baumarktes auf dem Gelände aufgesammelt. Abgemagert ohne Ende. Sie saß 3 Monate im TH. Es hat sich niemand gemeldet. Die ertsten zwei Besitzer von Roxy kenne ich. Sie haben sie weiterverkauft. Die Käuferin hatte dann bei denen immer wieder angerufen, weil Roxy wohl krank wäre und sie will sie nicht mehr und gibts sie ins TH. Ich denke da kann man sich denken, warum Roxy auf nem Baumarktgelände rumgelaufen ist... Diese Frau braucht bei mir nicht antanzen. Roxy bekommt sie nicht wieder. Und die ersten zwei Besitzer sind da voll meiner Meinung. Die nehmen mir Roxy auch nicht mehr weg. ABER in meinem Tierheimvertrag steht drin, das der eigentliche Besitzer bis zu 2 Jahren Anrecht auf den Hund hat. Das hat mich damals geschockt und ich habe das TH darauf angesprochen. Das TH hat mir aber versichert, das sie keine Daten einfach so rausgeben und nach dem Fall, wird die Frau wohl eh keinen Hund mehr bekommen. Hätte die Vorbesitzerin nach Roxy gesucht, sprich im TH sich gemeldet (Es ist das einzige TH weit und breit) oder der Fall anders ausgesehen hätte (Krankheiten von Roxy etc), würde ich ihr Roxy zurückgeben. Das mache ich dann schon. Aber so nicht.

  • Zitat

    Auch wenn sie dem TA den Welpen NICHT auf Zeit überlassen haben müsste es einen Vertrag geben, wenn das irgendwie bewiesen werden soll. Ansonsten liegt wahrscheinlich beim TA noch die Erstuntersuchung / Aufnahme des Welpen in seine Kartei vor, wo noch die jetzigen Eigentümer drinstehen --> Beweis, der gegen die TE spricht, weil ihr Name in dieser Sache offenbar nirgends auch nur genannt wird (schriftlich).


    Ich gehe hier jetzt auch nur nach dem, was die TE bisher gesagt hat... wenn es keinen vertrag irgendeiner Art gab, dann sind die jetzigen Eigentümer nach wie vor im Recht, wenn sie IHREN Hund zurückwollen. Ich sehe keinen (beweisbaren!) Grund, der dagegenspräche, dass die Eigentümer die Rechnung eben zahlen und ihren Hund zurückerhalten dürfen.


    Kommt darauf an wie das Gericht die Sache bewertet. Klar kann es die Lage so beurteilen wie du das siehst. Aber es kann eben auch zu der Auffassung gelangen, daß der Hund dem Tierarzt übereignet wurde. Eine Sache kann eben auch ohne Vertrag den Eigentümer durch überlassen wechseln.


    LG


    Franziska mit Till

  • Das scheint genauso schwierig und verworren zu sein wie ich dachte. :fear:


    Mein TA war grad da und wir haben besprochen das er eine Rechnung schreibt wo auch meine Auslagen plus Betreuungskosten aufgeführt sind. Aber alles unter seinem Namen.


    Sollten die sich nochmal melden bekommen sie die Rechnung. Mit der Option den Welpen statt der Zahlung mir zu überlassen.


    Meine Mama ist schon ganz genervt das die jetzt kommen wo der Zwerg aus dem gröbsten raus ist und alle hier ihre Herzen drangehängt haben.
    Sie ist sogar soweit gegangen zu sagen das sie denen nen anderen Hund kauft nur damit sie hierbleiben kann. :hust:


    Gracie hat heute zum ersten Mal gebellt und die beiden "Großen" guckten ganz verdattert drein was denn da so gequietscht hat. :lachtot:


    LG Nojani

  • Ohne schriftliche Verträge ist das alles in der Grauzone.
    Was, wer, wann, wo, und ob, usw.... ist von hier aus nicht zu beantworten.
    Vor Ort zu einem Anwalt gehen, um das zu klären, ist der einzigste Weg, um das rechtlich konform auf die Reihe zu bekommen.

  • edit ging nicht mehr.^^


    Ich werde mir für nächste Woche dann doch besser nen Termin beim Rechtsanwalt machen. Sicher ist sicher.


    LG Nojani

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