noch Anrecht auf den Welpen?
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Wenn ich jemandem etwas überlasse damit er damit etwas bestimmtes tut, und er macht was anderes, was ist denn dann??
Z.B. Ich geben jemandem einen Karton mit Sachen, die er irgendwo spenden soll, er behält die aber selbst oder bringt sie woanders hin. Klar hab ich sie ihm überlassen, aber doch zu einem vorgegebenen Zweck.
In diesem Fall war das die Tötung des Tieres. :| -
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Euer geplantes Vorgehen finde ich sehr gut und rechtlich korrekt.
LG
Franziska mit Till
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Der Welpe wurde in dem Sinne ja nicht dem Tierarzt überlassen....also ich weiß nicht, ob man es so sehen kann, aber dieses "mach sie weg" ist ja keine Schenkung im rechtlichen Sinne. Und keine Übertragung oder Übereignung.
Man kann es vielleicht als Auftrag einstufen, aber dann ist eure einzige Chance, zu warten, dass die ehemaligen Besitzer die Kosten übernehmen. Dazu sind sie verpflichtet, solange bleibt die Sache (der Hund) nämlich Besitz des Beauftragten.
Dann müsst ihr die Hündin allerdings vermutlich auch zurück geben.Sicher dich mit einem Anwalt ab und warte, ob sie sich nochmal melden.
@dalai_Lina: das ist ein Auftrag ;-) Lies mal im BGB ab §662. Haben wir in der Vorlesung durchgekaut.
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@dalai_Lina
Sicher, du hast absolut recht, nur mit dem kleinen Unterschied das es verboten ist ein gesundes Wirbeltier ohne triftigen Grund zu töten.:)
Somit hat sich der TA korrekt verhalten die Kleine am Leben zu lassen.LG Nojani
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Hallo,
viel Wirbel um nix!
Der Hündinnen/Welpenbesitzer hat eine klare Aussage getroffen, den Welpen dem TA zu überlassen. Der TA wiederum hat sich entschlossen, dem Welpen das Leben zu schenken und ihn in weitere Obhut zu gegeben.
Der ursprüngliche Besitzer hat keine Rechte - er hat sie abgetreten an den TA (Aufforderung zum Töten .....). Der TA hat sich anderweitig entschieden und damit den Welpen in Obhut gegeben (inwieweit daraus Besitzverhältnisse entstanden sind, vermag ich persönlich nicht zusagen - jedoch, wenn es eine Schenkung war, so ist der Welpe in neue Besitzverhältnisse übergetreten).
Ich verstehe die ganze Diskussion hier nicht. Wenn die den Welpen wollen, sollen die Hündinnenbesitzer über Gericht das einklagen. Dann kannst Du immer noch Deine Version bringen, Kostenaufstellung vorlegen. Vorher würde ich gar nix machen - sollen sich doch warmlaufen! Die haben ihre Chance verwirkt!
Ich bin mir sicher - das Gericht würde für den Welpen und seinen Aufzuchtseltern plädieren!
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Zitat
Hallo,
viel Wirbel um nix!
Der Hündinnen/Welpenbesitzer hat eine klare Aussage getroffen, den Welpen dem TA zu überlassen. Der TA wiederum hat sich entschlossen, dem Welpen das Leben zu schenken und ihn in weitere Obhut zu gegeben.
Der ursprüngliche Besitzer hat keine Rechte - er hat sie abgetreten an den TA (Aufforderung zum Töten .....). Der TA hat sich anderweitig entschieden und damit den Welpen in Obhut gegeben (inwieweit daraus Besitzverhältnisse entstanden sind, vermag ich persönlich nicht zusagen - jedoch, wenn es eine Schenkung war, so ist der Welpe in neue Besitzverhältnisse übergetreten).
Ich verstehe die ganze Diskussion hier nicht. Wenn die den Welpen wollen, sollen die Hündinnenbesitzer über Gericht das einklagen. Dann kannst Du immer noch Deine Version bringen, Kostenaufstellung vorlegen. Vorher würde ich gar nix machen - sollen sich doch warmlaufen! Die haben ihre Chance verwirkt!
Ich bin mir sicher - das Gericht würde für den Welpen und seinen Aufzuchtseltern plädieren!
Das Problem ist, das nichts schriftliches vorliegt. Steht dann Aussage gegen Aussage. -
Chucky hat Recht.
Ich fürchte, so einfach kann man es sich nicht machen, Grinsekatze.Und wie schonmal drauf hingewiesen, sollten wir vorsichtig sein, zu prohezeihen, wie es laufen muss
Außer du hast Jura studiert oder ähnliches und kennst dich aus, dann nehme ich das natürlich zurückWenn sich die TS Hilfe holt, ist es das beste, was sie machen kann ^^
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Zitat
Hallo,
viel Wirbel um nix!
Der Hündinnen/Welpenbesitzer hat eine klare Aussage getroffen, den Welpen dem TA zu überlassen. Der TA wiederum hat sich entschlossen, dem Welpen das Leben zu schenken und ihn in weitere Obhut zu gegeben.
Der ursprüngliche Besitzer hat keine Rechte - er hat sie abgetreten an den TA (Aufforderung zum Töten .....). Der TA hat sich anderweitig entschieden und damit den Welpen in Obhut gegeben (inwieweit daraus Besitzverhältnisse entstanden sind, vermag ich persönlich nicht zusagen - jedoch, wenn es eine Schenkung war, so ist der Welpe in neue Besitzverhältnisse übergetreten).
Ich verstehe die ganze Diskussion hier nicht. Wenn die den Welpen wollen, sollen die Hündinnenbesitzer über Gericht das einklagen. Dann kannst Du immer noch Deine Version bringen, Kostenaufstellung vorlegen. Vorher würde ich gar nix machen - sollen sich doch warmlaufen! Die haben ihre Chance verwirkt!
Ich bin mir sicher - das Gericht würde für den Welpen und seinen Aufzuchtseltern plädieren!
Wie es wirklich war nützt halt vor Gericht alles nichts. Der TA wird bezeugen müssen, wie das abgelaufen ist. Und ein "Mach sie weg" (bring sie um) mag zwar ausgesprochen worden sein, ist aber keine Schenkung dadurch. Auch erwirbt der TA nicht automatisch irgendwelche Besitzrechte o.Ä. nur weil ihm jemand ein Tier gibt mit diesen Worten, zumindest nicht auf dem Papier. Und darum geht es ja in dieser Sache. WENN der TA keinen Vertrag mit den Eigentümern gemacht hat, wird das einzig schriftliche, was zu diesem Fall vorliegt, das sein, was der TA in seiner "Patientenkartei" ist, und auf der Kartei des kleinen Welpen wird der Name der Eigentümer draufstehen, denn die haben den Welpen ihm ja gebracht.
Ach und zu dem "Die wollten ihn umbringen, also darf der TA damit machen, was er will": Er hätte den Welpen nicht einfach annehmen dürfen, soweit ich das verstehe (nur eigenes Rechtsverständnis, verbindlich kann ich das nicht sagen). Als TIERARZT hätte er den Welpen nicht einfach annehmen dürfen, wenn er ihn doch gar nicht einschläfert, sondern den Besitzern das so sagen sollen und dann hätten die einen TA suchen müssen, der das macht. Oder aber er hätte eine Verzichtserklärung erwirkt: In dem Fall hätte er in meinen Augen korrekt gehandelt und das Tier auch als Tierarzt nehmen dürfen.
Als PRIVATperson darf er den Welpen natürlich jederzeit annehmen, das kann ihm ja keiner verbieten. Aber auch da gilt nunmal, dass er einen Vertrag hätte machen sollen, speziell wenn er den Hund nicht behalten will. Natürlich, er hätte im Voraus nicht wissen können, dass die ihren Welpen nun womöglich doch ganz dringend zurück wollen... das ist halt einfach blöd gelaufen :/ Aber in meinen Augen ist weder der TA, noch die TS hier im Recht, den Welpen einzubehalten.Ich HOFFE natürlich inständig, dass der Welpe bei der TS bleiben darf, aber ich würde nur gerne verhindern, dass hier falsche Hoffnungen gemacht werden, nur weil man auf der Seite der TS ist. Die nötige Objektivität sollte man sich halt wahren - stellt euch mal vor, der Welpe wäre euer Hund, der nun bei irgendwem wohnt. Ihr wisst nicht wo, ihr habt dem Tierarzt nie schriftlich erlaubt, den Welpen zu behalten oder gar weiterzugeben... Wie gesagt, was ich hier nun sage ist ausdrücklich mein eigenes Rechtsverständnis der Sache. Am besten ist es wirklich, einfach ein kurzes Beratungsgespräch bei einem Anwalt zu machen. Als ich neulich bei einem war hat das 20 Minuten gedauert, 25 € gekostet und wir hatten endlich eine fundierte Aussage :)
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@dalai_Lina
Sicher, du hast absolut recht, nur mit dem kleinen Unterschied das es verboten ist ein gesundes Wirbeltier ohne triftigen Grund zu töten.:)
Somit hat sich der TA korrekt verhalten die Kleine am Leben zu lassen.LG Nojani
Schließt du ohne weiteres aus, dass bei einem neugeborenen Miniwelpen ohne Mutter ein triftiger Grund vorliegt? Bei letzterem geb ich dir natürlich Recht.
Liebe TS, es wäre wirklich toll, wenn du hier weiter berichtes, grade bei so verworrenen Geschichten ist es immer schade wenn man nicht hört wer nun wirklich recht hat!
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Zitat
Eine Frage die sich mir dabei noch stellt: wie sollen die ehemaligen Besitzer der Mutterhuendin denn beweisen, dass ausgerechnet der Welpe der ihrer Huendin war...? Also angenommen, sie wuerden die Threadstellerin und Hund irgendwann mal sehen...
Da sie den Welpen ja nie zuhause hatten, und die Huendin bei der Geburt gestorben ist, haben sie ja auch nichts schriftliches...Kann mal jemand darauf eingehen. Das würde mich nämlich auch interessieren bzw die Frage stellte ich mir auch schon....
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