noch Anrecht auf den Welpen?

  • @dalai_Lina
    Joa, abgesehen von ihrer Größe ist sie ja putzmunter und fidel gewesen und der Tod der Mutter ist für mich kein triftiger Grund. ;) =)


    Zitat

    Kann mal jemand darauf eingehen. Das würde mich nämlich auch interessieren bzw die Frage stellte ich mir auch schon....


    Stimmt, das wäre sehr schwer zu beweisen. Den Welpen haben sie nie gesehen und die Mutter haben sie beim TA zur "Entsorgung" gelassen.


    LG Nojani

  • Zitat

    Man kann "weg machen" natürlich auch als "weg geben" deuten...


    Deuten kann man viel..........rechtlich ist nichts davon dabei. :D

  • Zitat


    Sie wollten ihn zwingen oder zu einer Straftat anstiften.


    der Welpe ist ohne Mutter zu 99% nicht überlebensfähig, hat keine Biestmilch bekommen und wird sein lebenlang Probleme mit dem Imunsystem haben. Es ist sicherlich keine Straftat die Welpen der Mutter mit einzuschläfern, eine Eutanasie würde in den meisten Fällen viel Leid und Kummer ersparen. Nicht nur die Gesundheit aus die Psyche des Tieres leidet, ohne Mama oder Geschwister. Aber man kann ja in 3 jahren nochmal lesen was das für ein Hudn geworden ist


    Und so böd ist das garnicht, wenn ich bestimme mein Hund wird aus einem Grund eingeschläfert weil es Nachvollziehbar und eigl richtig ist, das kann man den nicht einfach weiter geben. Hätte sie gesagt "machen sie damit was sie wollen" wär das was anders, aber so hätte der TA das Tier einschläfern müssen :)

  • Zitat

    Es ist egal, ob sich die ersten drei Monate jemand gemeldet hat oder nicht. Das Gesetz sagt 6 Monate.


    Wenn jemand den Hund aussetzt glaube ich kaum das derjenige dann noch Anspruch darauf hat. Aber ist wurscht, weil die 6 Monate haben wir rum und die im Vertrag stehenden 2 Jahre in einem halben Jahr.

  • Zitat

    Wenn jemand den Hund aussetzt glaube ich kaum das derjenige dann noch Anspruch darauf hat. Aber ist wurscht, weil die 6 Monate haben wir rum und die im Vertrag stehenden 2 Jahre in einem halben Jahr.


    Roxy, es geht ja nicht um deinen Hund, die Rechtslage bei der TS ist ja ne ganz andere....

  • Ja ich weiß. Das war nur ne Antwort auf das was TanNoz geschrieben hatte, weil ich meinte, das Roxys Vorbesitzerin sie nie wieder bekommen würde...

  • Habe nochmal nachgedacht und muss meine Meinung berichtigen:


    Ich glaube man muss die Geschichte rechtlich aufdröseln, da die TE nichts mit den ehemaligen Hundebesitzern zu tun hat, deshalb von mir immer noch der Rat: Finger weg, totstellen.


    Das erste Rechtsverhältnis betrifft den Tierarzt und die Hundebesitzer, sonst niemanden.


    Es wird also schlimmstenfalls gerichtlich geklärt werden müssen, ob den Tierarzt zumindest eine Teilschuld trifft.
    Und das wird es. Die Besitzer sagten zwar: "mach sie weg", aber ihnen wird immer zu Gunsten ausgelegt werden, dass sie die Laien sind und der TA der Fachmann.
    Er hätte sie also aufklären müssen, dass für ihn der Welpe gesund und überlebensfähig ist, und er sich deswegen dem Gesetz verpflichtet fühlt kein gesundes Wirbeltier zu töten. Wenn es dumm läuft, kann es ihm negativ ausgelegt werden, dass der Hund lebt.
    Damit wird er sich also streiten müssen und das wird die Kernfrage sein: Aufklärungspflicht.
    Deshalb wird er auch schlechte Karten haben die "Aufzuchtkosten" im Gegenzug geltend zu machen. Er hätte seine fachliche, medizinisch fundierte Meinung nicht einfach verschweigen dürfen. Man könnte ihn also eine Unterschlagung unterstellen


    Zitat

    (1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

    Quelle: Dejure.org


    Das zweite Rechtsverhältnis betrifft den Tierarzt und die TE:


    Hier gibt es tatsächlich einen Vertrag. Und dieser könnte durchaus auch nichtig sein. Der Tierarzt hat etwas in seinen Besitz gebracht, indem er nichts gesagt hat. Ich bin mir nicht sicher, ob man ein derartiges Verhalten nicht als "arglistige Täuschung / Unterschlagung" betrachten könnte.


    Diese Sache wurde weitergegeben und hat dem jetzigen Besitzer bestimmte Kosten verursacht. Wenn der erste Punkt ähnlich durchgeht wie von mir beschrieben, dann stellt sich die Frage, ob sich die TE nicht dem Straftatbestand der Hehlerei schuldig gemacht hat:


    Zitat

    (1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Quelle: Dejure.org.


    Im Gegenzug könntest Du ihn auf Schadenersatz / Deine Kosten verklagen


    Es ist also enorm wichtig eine Rechtsberatung aufzusuchen. Denn unter Umständen könnte es Dir den Hals brechen, wenn rauskommt, dass Du mit dem Tierarzt "gemeinsame Sache" gemacht hast bzw. über die Umstände, wie er zu dem Tier gekommen ist, Bescheid wusstest.


    Das Gute an der Geschichte ist, dass die ursprünglichen Besitzer erst einmal den Kampf gegen der Tierarzt gewinnen müssen, bevor du überhaupt ins Gespräch kommst: nämlich dann, wenn entschieden wird, dass der Tierarzt die Sache Hund zurückgeben muss.


    Der widerum muss dann mit Dir streiten, ob Du den Hund rausgibst oder nicht...


    Das war jetzt keine Rechtsberatung, es gibt keinerlei Garantien. Ich habe nur versucht die Dinge nach meinem Rechtsverständnis ein wenig aufzugliedern....

  • lotuselise
    Das ist das ja. Nach " deinem " Rechtsverständnis, ist ja ok.
    Aber, ob das auch so rechtlich ok ist, weiß hier keiner genau.
    Es ist immer schwierig, ohne genaue Umstände eine Rechtsberatung abzugeben.
    Das kann die TS nur vor Ort mit einem Anwalt klären.
    Alle anderen Spekulationen sind Blödsinn.

  • Das stimmt, aber lieber mal an einen SuperGAu gedacht, bevor man ein Atomkraftwerk hinstellt.
    Besser als zu schreiben: "Alles easy, das wird schon werden".
    Entscheidend ist, dass sie die Wichtigkeit erkennt, tatsächlich zu einem Rechtsanwalt zu gehen und das nicht auf die lange Bank zu schieben.
    Das wird sie, je mehr die Meinungen hier auseinander gehen, denke, hoffe ich jedenfalls

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