noch Anrecht auf den Welpen?
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Hallo,
Am 4. Tag hat der TA nochmal die Besitzer der Hündin kontaktiert, die aber immernoch sehr ablehnend waren.
Danach hat er mir die Kleine quasi übereignet, ich sah sie als mein "Eigentum", blödes Wort, an.
Heute nun haben die sich beim TA gemeldet und nach dem Welpen gefragt.
Sie würden sie gern sehen, schließlich gehört sie ihnen ja.LG Nojani
Mich würde mal interessieren was genau dort besprochen wurde, am 4.Tag, dort haben schließlich TA und Besitzer der Mutterhündin nochmalig miteinander geredet und da waren die Besitzer der Mutterhündin ja noch ablehnend gegenüber dem Welpen. Aber was genau wurde dort geredet, ich denke das ich auch ziemlich wichtig in dieser Sache.
Denn die Besitzer der Mutterhündin, wussten zu diesem Zeitpunkt ja das der Welpe nicht euthanisiert wurde sondern wohl in einer Aufzuchtsstelle ist und haben das akzeptiert.glg
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Mich würde mal interessieren was genau dort besprochen wurde, am 4.Tag, dort haben schließlich TA und Besitzer der Mutterhündin nochmalig miteinander geredet und da waren die Besitzer der Mutterhündin ja noch ablehnend gegenüber dem Welpen. Aber was genau wurde dort geredet, ich denke das ich auch ziemlich wichtig in dieser Sache.
Denn die Besitzer der Mutterhündin, wussten zu diesem Zeitpunkt ja das der Welpe nicht euthanisiert wurde sondern wohl in einer Aufzuchtsstelle ist und haben das akzeptiert.glg
Ist rechtlich vollkommen wurscht.
Warum muß jeder hier seinen Senf dazu geben, ohne ne Ahnung zu haben?
Nur, um was zu schreiben?
Find ich langsam völlig daneben. -
ich finde es immer noch nicht schlecht, weil es auf jeden Fall verdeutlicht, dass unsere Rechtsprechung eine Auslegungssache ist.
Und, wenn man so ziemlich alle Beiträge durchliest, hat sich trotz der verschiedenen Ansichten ein Punkt ganz deutlich herauskristallisiert:
Die TE hat erstmal keine rechtliche "Verbindung" zu den Eigentümern.
Der TA muss sich mit diesen Leuten auseinandersetzen und rechtfertigen, nicht sie.
Es sind vom TA aus ihr gegenüber durchaus Lücken da, er hat wohl nicht alles erzählt:
- man weiß nicht seine Antwort aufs "Mach es weg"
- nicht wie die Antwort aussah, die mit "ablehnend" umschrieben wurde beim AnrufAllgemeine "Weisheiten":
- es ist nie ratsam sich von jemandem ins Boot holen zu lassen, wenn man kein direkter Zeuge ist, sondern nur etwas erzählt bekommt.
----> man kann sich nicht unbedingt auf "Freund" oder "Feind" verlassen, wenn es "hart auf hart" kommt, daher lieber vorsichtig sein....Damit weiß sie auf jeden Fall, was sie zu tun hat - und egal wie falsch die Einzelnen von uns auch liegen mögen, dieser Weg wird kein Nachteil für sie sein....
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§ 4 Schweigepflicht
(1) Der Tierarzt hat die ihm nach § 203 des Strafgesetzbuches obliegende Schweigepflicht zu beachten. Unberührt bleibt die Wahrnehmung von gesetzlich vorgeschriebenen Melde-, Anzeige- und Zeugnispflichten sowie die Offenbarungsbefugnis zum Schutz eines höherwertigen Rechtsgutes. In Zweifelsfällen sollte sich der Tierarzt von der Tierärztekammer beraten lassen.
(2) Der Tierarzt hat darauf hinzuwirken, dass die Pflichten nach Abs. 1 auch von seinen Mitarbeitern eingehalten werden.
Quelle: http://www.tierarzt-bolz.de/berufsordnung.html#4
....mit Einschränkungen.
Eine "Schweigepflicht" in der Form ist aber mit Nichten das Gleiche, wie eine "Schweigepflicht" beim Humanmediziner!Der Tierarzt, darf z.B. nicht hingehen und Daten über dein Tier herausgeben, die dein Persönlichkeitsrecht verletzen würden (er darf sich z.B. nicht hinstellen und rumerzählen das dein Tier Krankheiten hat, die auf dich schließen könnten) . Wenn Es aber so kommt, dass die Eigentümer (mit Recht!!) ihren Welpen zurückfordern, dann kann er sich keinesfalls darauf berufen "hups, ich hab ja Schweigepflicht, kann ich mich nicht dran erinnern, ätschebätsch", wie einige das hier gerne hätten!
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@dalai_Lina
Joa, abgesehen von ihrer Größe ist sie ja putzmunter und fidel gewesen und der Tod der Mutter ist für mich kein triftiger Grund.Was für dich einer ist, ist ehrlich gesagt relativ irrelevant.
Es ist ein triftiger Grund, wenn ein Tier z.B. Behandlung benötigt und der Halter diese nicht zahlen kann. Und das kann man nun so und so auslegen.
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(...) am Ende die Eigentümer ihren Hund zurückfordern nach 4 Jahren, dann muss die TS dem Statt geben, da sie nicht beweisen kann, neuer Eigentümer zu sein.
ich war erst vor kurzem beim Rechtsanwalt wegen genau der Frage "Ist eine mündliche Absprache rechtlich bindend?" und der hat uns klipp und klar gesagt, dass das in der Theorie immer so behauptet wird, aber es dann in der praxis doch darauf ankommt, das beweisen zu können. Und die Beweislast liegt in diesem Fall unmissverständlich bei der TS, da ja der Tierarzt sehr wahrscheinlich Daten zu der Geburt des Welpen (und Eigentümern zu dem zeitpunkt) haben wird.
Andererseits gibt es immer noch das sogenannte "konkludente Verhalten", also das demonstrierte Einverständnis durch Nichtstun, das die Abgebenden an den Tag legen, indem sie den Welpen mit "Mach ihn weg!" dem TA aushändigen und sich dann erst nach mehr als zwei Wochen (21.04. - 09.05.) wieder daran erinnern.
Mal angenommen, der TA hätte den Welpen "weggemacht", wäre er inzwischen längst zu Seife oder was ähnlich Nützlichem verarbeitet ... und verbraucht. - Würden sie ihn dann auch zurückfordern? Und mit welcher Erfolgsaussicht? -
... andererseits ... (sorry wenn der Vergleich jetzt bissl aaarg hinkt) ... gilt eine Sache (sorry, lieber Welpe, auch du bist vor dem Gesetz eine) wie z. B. Sperrmüll auch so lange als Eigentum desjenigen, der ihn verursacht, bis der Müllmann die Teile im Wagen hat.
Wer Sperrmüll klauben geht und glaubt, der Eigentümer hätte sein Recht an der Sache allein durch die Bereitstellung zur Abholung aufgegeben, der irrt - und macht sich des Diebstahls schuldig.
Jedenfalls hier in BaWü.Da kann man im Klage-Fall nur auf einen salomonischen Richter hoffen
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Was mich vor allem stört ist, dass hier einfach irgendwelche Paragraphen rausgeschleudert werden. So einfach ist das in der Realität leider einfach nicht.
Mündliche Abreden gelten genauso, nicht nur in der Theorie, sondern auch tatsächlich, das gehört zur Privatautonmie die es in Deutschland gibt. Haken daran ist nur das BEWEIßEN. Nur das wir das mal geklärt hätten.
Einen Schenkungsvertrag ode einen Übergabevertrag sehe ich ehrlich gesagt nirgends. Ob es nun ein Auftrag oder auch ein Werkvertrag ist spielt letztlich eine untergeordnete Rolle, denn objektiv war es in meinen Augen kein Schenkungsvertrag o.ä.
Das nur mal am Rande. Ich würde mir vernünftigen Rat von einem Anwalt holen, irgendwelche Paragraphen zusammenhangslos aus dem Gesetz zu ziehen bringt meiner Meinung nach nichts.
EDIT: in meinen Augen ist das auch kein konkludentes Verhalten (das wäre eher die Annahme des Tierarztes von dem Welpen, würde ausgelegt heißen er ist einverstanden mit dem angetragenen Vertrag) ausgelegt gibt das finde ich einen klaren Vertrag über die Tötung des Hundes. so hart es klingt.
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Nochmal ich, hier sprach irgendwer von einem Auftrag. Ein Auftrag passiert im Sinne von 662 unentgeldlich. Inwiefern das der Fall war wissen wir nicht.
(NICHT auf die Person bezogen die das mit dem Auftrag geschrieben hat) manche sollten sich wirklich mal mit rechtlichem Halbwissen zurückhalten, es ist nicht alles so einfach und eindeutig wie es scheint. Auch mit manchen Wörtern sollte man nicht einfach so um sich schmeißen.
Vielen Dank
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Das scheint genauso schwierig und verworren zu sein wie ich dachte.
Mein TA war grad da und wir haben besprochen das er eine Rechnung schreibt wo auch meine Auslagen plus Betreuungskosten aufgeführt sind. Aber alles unter seinem Namen.
Sollten die sich nochmal melden bekommen sie die Rechnung. Mit der Option den Welpen statt der Zahlung mir zu überlassen.
Dieses Vorgehen halte ich, solange man sich nicht die Kosten für einen Fachanwalt ans Bein binden möchte, für das einzig Richtige. Leider hatte/hat nur der TA Kontakt mit den Besitzern der toten Hündin und wir wissen nicht, was er aus deren Äußerungen nur interpretiert hat. Es gibt in diesem Thread auch keine Aussagen darüber, ob der TA Zeugen für die "Willensäußerungen" der Hündinnenbesitzer hat. Kann er belegen, dass sie wirklich (nach 4 Tagen noch mal bestätigt), den Welpen entweder tot oder für immer aus den Augen sehen wollten? Das sind Fragen, denen ggf. ein Gericht nachgehen würde.
Ein bisschen erschrocken bin ich darüber, wieviele Schreiber meinen, Verschweigen, Lügen, Falschaussagen seien moralisch ok, bis hin dazu, dass die TS den TA auch dazu anstiften soll. GsD scheint mir die TS viel zu vernünftig zu sein, auf solche Ratschläge zu hören.
Mit dem rudimentären Wissen über die Besitzer der toten Hündin, das hier nur erahnt werden kann, geht mein Bauchgefühl dahin, dass die nicht ein paar hundert Euro zahlen möchten, um den Welpen zu bekommen.
Liebe TS, viel Glück. Natürlich hoffe auch ich, dass das kleine bisschen Hund bei Euch eine glückliche Zukunft finden darf :fondof:
LG Appelschnut
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