Kastration beim Rüden. Zu welchem Zeitpunkt?
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Chucky1 verbreitet eine rechtliche Halbwahrheit. Laurentide hat dies bereits im Thread "Rechtliche Halbwahrheiten/Unwahrheiten" richtig gestellt (wesentlich professioneller als ich dies tat).
Es folgt ein Auszug des TierSchG, der sich mit der Kastration bei Hunden befasst; der entscheidende Satz steht in Absatz 5, Chucky1 gibt immer nur die erste Hälfte wieder:
Zitat§ 6 TierSchG
(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn
1. der Eingriff im Einzelfall
a) nach tierärztlicher Indikation geboten ist oder
b) bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerläßlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen,2. ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 1, 1a oder 7 vorliegt,
3. ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 2 bis 6 vorliegt und der Eingriff im Einzelfall für die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerläßlich ist,
4. das vollständige oder teilweise Entnehmen von Organen oder Geweben zum Zwecke der Transplantation oder des Anlegens von Kulturen oder der Untersuchung isolierter Organe, Gewebe oder Zellen erforderlich ist,
5. zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.
PocoLoco hatte dies bereits kritisiert, weil sie/er meinte, es sei schwammig formuliert
Darüber kann man sich zurecht streiten.Im Gesetz steht "Das Verbot gilt nicht, wenn.... - soweit tierärzltiche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird"
Und dieser rote Satz wäre jetzt doch mal ein Grund zu diskutieren!
Das ist der Freischuss für jede Kastration in Deutschland. Und am langen Hebel sitzt der TA.Das kann ein richtiges ethisches Problem werden für den TA.
chucky1: Ich hatte mich bereits öffentlich bei dir entschuldigt, weil ich so ausfallend geworden bin. Ich habe mich bemüht, dich nicht wieder persönlich anzugehen, nur weil mein Ego hochkocht. Aber bitte: Versuche doch ab jetzt BITTE BITTE das TSchG richtig wiederzugeben und verbreite keine Halbwahrheit mehr.
Viele von euch sind hier sicherlich schon lange befreundet. Von daher verstehe ich, wenn diese Gruppen dann sagen: "Was will die Neue uns denn da erzählen...."..aber bitte macht doch die Augen auf, es geht hier nicht um Meinungsverschiedenheiten, sondern um Gesetze.
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IngaJill
Ich hatte schon mal geschrieben, manche sind für Kastra, andere dagegen.
Wenn du weiter auf EINEM Satz im Tierschutzgesetz rumreiten willst, bitte, meinen Segen haste.
Ich hab keinen jagdlich geführten Hund, und bei mir kann auch nicht unkontrolliert Fortgepflanzt werden.
Medizinisch sind meine beiden OK, also warum sollte ich die Kastrieren lassen?
Nur, weil ich ne Erziehungssache nicht auf die Kette krieg? -
chucky: deine antwort hat nicht mit dem einwand von ingajill zu tun. ein gesetz besteht nun mal aus mehreren wörtern und sätzen, die alle wichtig sind. da kann man nicht den satz weglassen, der einem nicht in den kram passt. es geht bei dem gesetz nicht darum ob du für oder gegen kastration bist, sondern nur darum wann kastriert werden darf.
ob ein ta geld verdienen darf, mit seinen fähigkeiten ist ja eine sache, ob ich ihm dabei vertraue eine andere. sollte man seinem ta nicht vertrauen, fragt man jemand anderen (z.b. hier) und / oder wechselt den ta und holt sich weitere meinungen ein.
eine kastration ist eine enzelfallentscheidung, da scheinen sich die meisten hier ja auch einig zu sein. die te hatte aber glaube ich gefragt welcher zeitpunkt der günstigste ist.
lg -
Ich gebs auf. Hat eh keinen Sinn.
Bin ich halt der moralische Depp, der seine Hunde erzieht, damit so was nicht passiert.
Warum ich einem völlig gesunden Hund die Kastra antuen muß, weiß ich trotzdem nicht.
Ich liebe meine Tiere und füge ihnen keine unnötigen Schmerzen zu.
Andere sehen das scheinbar anders. Egal, sind ja nicht meine Hunde. -
Ich habe jetzt nicht alle 13 Seiten gelesen, was ich ab der 3. Seite auch als sehr anstrengend empfunden habe. Ich bin definitiv gegen eine Kastration, wenn sie denn nicht nötig ist. Unser erster Rüde durfte sich bis zum Ende seiner Sexualität erfreuen. Unser zweiter Rüde wurde im Alter von 2 Jahren kastriert. Dies hatte viele Gründe - zu hohe Hormonproduktion, erhöhte Gefahr von Prostatakrebs, mal ganz abgesehen von psychischen Problemen. Ich glaube, dass viele das nicht nachvollziehen können, wenn ein Rüde RICHTIG leidet. Wir haben ihn daraufhin kastrieren lassen, was wir bis heute als die richtige Entscheidung halten. Sein Verhalten hat sich definitiv verändert, er hat auch keinerlei Gelüste mehr (entgegen einer These zu Anfang) einer läufigen Hündin nachzurennen, sie zu besteigen, gar an ihr herumzuschnuppern. Oft kann sich eine Kastration auch negativ auswirken, sprich Entwicklung von negativen Verhaltensweisen. Davor hatten wir auch Angst und die Kastration haben wir aus diesem Grund einige Zeit vor uns hergeschoben. Zum Glück ist er immer noch der Alte, bis auf dass er nicht tagelang entsetzlich leidet.
Liebe TS, du schriebst zu Anfang, dass dein Hund keinerlei große Probleme (bis auf das Aufreiten in manchen Fällen) zeigt. Wenn dem so ist (und das in den übrigen Seiten nicht diskutiert wurde) würde ich es nicht machen lassen. Wenn dein Hund kein Problemhund ist, welche Verhaltensweisen sollen sich dann ändern?
Unser Kleiner ist nun 6 Monate. Sofern ihn (und mich ;-)) nur das rüdische Verhalten - großes Interesse an läufigen Hündinnen, Aufreiten - plagt, wird er nicht kastriert. -
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Zitat
Ich gebs auf. Hat eh keinen Sinn.
Bin ich halt der moralische Depp, der seine Hunde erzieht, damit so was nicht passiert.
Warum ich einem völlig gesunden Hund die Kastra antuen muß, weiß ich trotzdem nicht.
Ich liebe meine Tiere und füge ihnen keine unnötigen Schmerzen zu.
Andere sehen das scheinbar anders. Egal, sind ja nicht meine Hunde. -
Zitat
deine antwort hat nichts mit dem einwand von ingajill zu tun. ein gesetz besteht nun mal aus mehreren wörtern und sätzen, die alle wichtig sind. da kann man nicht den satz weglassen, der einem nicht in den kram passt. es geht bei dem gesetz nicht darum ob du für oder gegen kastration bist, sondern nur darum wann kastriert werden darf.
Danke! Endlich jemand, der versteht worum es mir hier geht.
Ich selber habe mich weder als Kastrationsgegner noch als Kastrationsfreund ausgesprochen.
Meine Hündin ist nicht kastriert.
Es geht mir nur um die individuelle Interpretation des TSchG von chucky1.
Weder um Moral, Tierliebe oder sonstiges...SONDER UM GESETZE!!!chucky1: Ich stimme dir zu. Es macht keinen Sinn mit dir über Gesetzestexte zu diskutieren. Auf der einen Seite biegst du dir das TSchG zurecht und berufst dich darauf; wenn man dir aber sagt, dass es nicht stimmt was du sagst, kommst du mit Tierliebe. Das ist eine schlechte Argumentationsstrategie.
Ob und ob nicht und überhaupt stelle ich bei niemandem hier in Frage. Halbwahrheiten prangere ich an.
Übrigens: Ich erzähle auch gelegentlich Quatsch/Halbwahrheiten etc; ich bin dann immer sehr dankbar, wenn Leute, die es wirklich besser wissen, mich belehren und mich aufklären, damit ich keinen Quatsch mehr erzähle.
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Zitat
Ich hab hier 2 intakte Rüden sitzen, und da passiert nix.
Ist halt ne Erziehungssache.Fantastisch!
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Es hat auch niemand behauptet, dass Erziehung nicht mitreinspielt.
Das eigentliche Thema wird außerdem schon lange nicht mehr diskutiert. -
Richtig. Keiner behauptet, dass man alle Erziehungsprobleme mit der Kastration in den Griff bekommt. Es geht um die hormonell bedingten Verhaltensweisen. Wenn also Chucky1 bei seinen Hunden erfolgreich war, heißt das noch lange nicht, dass er es bei anderen Hunden auch ist. Aber nun gut, das Nicht-Argument überrascht mich nicht sonderlich. Ich erinnere:
Möderpuppe: Grün entsteht aus blau und rot.
IngaJill: Nein, grün entsteht aus blau und gelb.
Mörderpuppe: Nein, grün entsteht aus blau und rot.
IngaJill: Nein, grün entsteht aus blau und gelb.
Mörderpuppe: rot ist aber schöner als gelb.@ IngaJill
Danke für den ausführlichen Gesetzestext.
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