Hund verhaftet
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Ich würde auch gern wissen, warum du WISSENTLICH den Forderungen des OA nicht nachgekommen bist.
Dein Hund muss nun drunter leiden. -
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Hab ich was falsch gelesen? Du zahlst Steuern und der Hund ist nicht beim Amt gemeldet?
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Zitat
Hab ich was falsch gelesen? Du zahlst Steuern und der Hund ist nicht beim Amt gemeldet?
der ts hat wohl alles was gefordert wurde absolviert aber nicht eingereicht.... -
Entschuldige, aber ich kann dir die Geschichte nicht glauben.
Erstens ist Samstag, da wird vom O-Amt kaum jemand arbeiten.
Zweitens brauchen sie, wie schon geschrieben, "Amtshilfe" von der Polizei und das setzt einen Richterlichen Beschluss voraus, und den werden sie wegen eines nicht angemeldeten Hundes nicht bekommen. Da besteht keine sog. Verhältnismäßigkeit. Außer es ist "Gefahr in Verzug"
Soll heißen das Du oder der Hund eine Gefahr für Leib und Leben bist. -
Vorausgesetzt das ganze stimmt - Ohne weiteres über die Gründe zu wissen wünsche ich dir von Herzen dass du den Einsatz und die Unterbringung aus eigener Tasche bezahlen musst. :|
Und Trina87: Ich behaupte mal ganz frech dass OA und Tierheim mehr Kapazitäten hätten, wenn sie sich nicht um sonen Mist kümmern müssten..
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ich kann das auch gerade nicht nachvollziehen.. wenn für einen (Nicht-Listenhund) Steuern gezahlt werden, ist er doch automatisch gemeldet, oder nicht? wüsste jetzt nicht, dass man einen Hund noch mal extra irgendwo anmelden muss..
was wollte denn das OA dann noch von dir? sollte die Forderung gerechtfertigt sein, hättest du natürlich früher handeln und der Aufforderung nachkommen müssen.. -
Ich verstehe es gerade auch nicht... gab es einen Beißvorfall? Irgend einen anderen Grund warum das OA so schnell reagiert hat?
So wie du die Geschichte beschreibst, kann ich es nicht glauben.
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"Für große Hunde besteht in Nordrhein-Westfalen gemäß Paragraph 11 des Hundegesetzes die Pflicht, die Haltung anzuzeigen sowie als Halter einen Sachkundenachweis zu erwerben, wenn der Halter nicht mindestens drei Jahre lang große Hunde gehalten hat.[3] Darüber hinaus müssen die Hunde mit einem Microchip gekennzeichnet sein; eine Haftpflichtversicherung muss nachgewiesen werden. Große Hunde müssen außerhalb befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint geführt werden"
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Ganz ehrlich, bei der Story gibt es für mich nur zwei Möglichkeiten:
Die TE hat bei dem schlechten Wetter Langeweile und erfindet hier Anti-OA-Märchen.
Oder es wird ein massiver Vorfall o.ä. verschwiegen. -
also ich kratze mir grad auch am kopf und versteh nur bahnhof
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