Hund verhaftet
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Jop sehr komische Geschicht...wenn man keine Steuern zahlt (was der TS ja eig laut eigener Aussage tut) wird der Hund doch niemals eingezogen..man zahlt nach und gut ist oder? Also da mus schon was krasses passieren bevor das OA irgendwas macht..und dann auch noch SAMSTAGS
Wird sagen dat isn Fake! -
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Zitat
"Für große Hunde besteht in Nordrhein-Westfalen gemäß Paragraph 11 des Hundegesetzes die Pflicht, die Haltung anzuzeigen sowie als Halter einen Sachkundenachweis zu erwerben, wenn der Halter nicht mindestens drei Jahre lang große Hunde gehalten hat.[3] Darüber hinaus müssen die Hunde mit einem Microchip gekennzeichnet sein; eine Haftpflichtversicherung muss nachgewiesen werden. Große Hunde müssen außerhalb befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint geführt werden"
"Weiterhin gelten als sachkundig Personen, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes mehr als 3 Jahre einen großen Hund gehalten haben und es dabei zu keinen ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnissen gekommen ist und dies dem Ordnungsamt schriftlich versichert wird."
Kann man ja beim TS von ausgehen wenn der Hund schon zwölf Jahre alt ist und der Halter Inhaber einer Hundeschule ist.
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Mir ist ewas ähnliches passiert!
Hier in Bielefeld reicht es nicht aus das man den Hund 20/40 beim Hundesteueramt anmeldet und da die ganzen Unterlagen vorzeigen muß. Man muß den Hund auch noch zusätzlich beim OA anmelden und auch da die ganzen Unterlagen noch mal vorzeigen oder Kopien abgeben. Wusste ich nicht bis ich mal ohne Leine erwischt worden bin und da kam ein ganz böser Brief vom OA das Otti net angemeldet wäre. Ich habe in dem Brief aber 4 Wochen Zeit bekommen das Zeug dahin zubringen.
In dem Ort wo ich vorher gewohnt habe habe ich die Unterlagen in der Bürgerberatung abgegeben und die haben das ans Steueramt und OA weitergeleitet. Aber offenbar können nicht überall die verschiedenen Behörden und Ämter miteinander reden. -
Wenn aber doch die Papiere vorhanden sind, dann zeige ich die doch vor, wenn jemand vor meiner Tür steht um den Hund abzuholen.
Und warum sollte das OA einen 12 Jährigen Hund einziehen, wenn der immer unauffällig gewesen ist, Steuerlich gemeldet und lediglich ein paar Papiere noch vorgelegt werden müssen? Vorallem, wenn der Hund Steuerlich gemeldet ist, dann geht alleine durch das Alter des Hundes doch schon hervor, dass der TS die Sachkunde (also mehr als 3 Jahre großen Hund) hat.
Das stimmt doch vorne und hinten nicht.
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Zitat
Mir ist ewas ähnliches passiert!
Hier in Bielefeld reicht es nicht aus das man den Hund 20/40 beim Hundesteueramt anmeldet und da die ganzen Unterlagen vorzeigen muß. Man muß den Hund auch noch zusätzlich beim OA anmelden und auch da die ganzen Unterlagen noch mal vorzeigen oder Kopien abgeben. Wusste ich nicht bis ich mal ohne Leine erwischt worden bin und da kam ein ganz böser Brief vom OA das Otti net angemeldet wäre. Ich habe in dem Brief aber 4 Wochen Zeit bekommen das Zeug dahin zubringen.
In dem Ort wo ich vorher gewohnt habe habe ich die Unterlagen in der Bürgerberatung abgegeben und die haben das ans Steueramt und OA weitergeleitet. Aber offenbar können nicht überall die verschiedenen Behörden und Ämter miteinander reden.Gehen wir mal davon aus es war bei ihm genau so wie bei dir.
Dann hatte er 4 Wochen zeit gehabt Warum wurden die nicht genutzt ?
Gruß
LordCbr -
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Zitat
mit welchem recht nimmt man einem menschen den hund weg?und jetzt möchte ich hier argument hören, es kann doch nicht sein dass man das recht hat seinen vierbeiner von herrchen wegreisst weil der ein paar nachweise nicht erbracht hat....hmmm komisch liegt irgendwie wieder am lieben geld, zumindest ist es mir noch nicht zu ohren gekommen dass das oa so schnell ist wenn es um einen hund in schlechter haltung geht..
Na, ja Tina87 irgendwann müsssen halt Konsequenzen folgen. Wenn es gesetztlich vorgeschrieben ist, daß ein Hund noch zusätzlich beim Ordnungsamt angemeldet werden muß und dort noch einmal bestimmte Papiere vorzulegen sind, dann muß man dem als Halter eben nachkommen. Wenn man dem nicht nachkommt muß man eben mit Konsequenzen rechnen. Ansonsten braucht man keine Gestze zu machen. Wenn die TS nicht in der Lage war, einem Teil, den mit der Haltung ihres Hundes einhergehenden Verpflichtungen nachzukommen, muß der Hund halt woanders untergebracht werden.
Gegenfrage: Warum sollten diejenigen Schuld sein, die Gesetze durchsetzen und nicht derjenige der sich nicht daran hält.
Für das Leid ihres Hundes ist die Themenerstellerin ganz alleine verantwortlich.LG
Franziska mit Till
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Ich komm auch aus NRW, bin langjähriger Halter von mehreren 20/40 Hunden.
Sachkundeprüfung hab ich nie ablegen müssen. Auf Grund der bezahlten Hundesteuer ist dem OA bekannt, das ich seit zig Jahren Hunde habe. Somit hat sich der Papierkram von alleine erledigt.Entweder ist das ein Fake, oder es sind Sachen passiert, die der TS hier nicht genannt hat.
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Warum schreibt sie dazu nichts mehr ?
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Hat denn - bis auf den Hinweis mit dem telefonisch erreichbaren Service beim Ordnungsamt - überhaupt jemand auf die Frage geantwortet?
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Zitat
Warum schreibt sie dazu nichts mehr ?
Ich nehme an das er gerade versucht seinen Hund zurück zu bekommen. :/ Blöde Geschichte und mal wieder eine Warnung dazu, die Ämter ernst zu nehmen bevor sie ernst machen.Hoffe das der Hund schnell aus dem Heim raus kommt.
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