Hund verhaftet

  • Ich bin nur ein wenig vorsichtig, weil keiner von uns dabei war und keiner von uns den ganz genauen Sachverhalt kennt. Ich unterstelle dem TE nichts, weiß aber aucn nicht, ob alles was er sagt so auch dem Amt vorliegt. :ka: Es ist eine Scheiß-Situation und erinnert mich ein wenig an die Sache mit Stoffel (falls ihn noch wer kennt) erinnert.

    • Neu

    Hi


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    • Zitat

      mal eben ne andere sache....die haben deine wohnung einfach so betreten?dass würde ich wenn du dich an die presse wendest mal mit reinbringen, dass ist hausfriedensbruch!


      Leider falsch.


      Im Rahmen der Hundeverordnungen ist leider für Hundehalter die Unverletzbarkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) aufgehoben worden. Im Gegensatz zu Straftätern, wo man außer bei Gefahr im Verzug einen Durchsuchungsbefehl braucht um deren Wohnung zu betreten, haben Hundehalter da die A... Karte


      Sollte sich jeder Hundehalter mal ganz bewußt machen

    • Zitat

      Leider falsch.


      Im Rahmen der Hundeverordnungen ist leider für Hundehalter die Unverletzbarkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) aufgehoben worden. Im Gegensatz zu Straftätern, wo man außer bei Gefahr im Verzug einen Durchsuchungsbefehl braucht um deren Wohnung zu betreten, haben Hundehalter da die A... Karte


      Sollte sich jeder Hundehalter mal ganz bewußt machen


      aber die hundeverordnung kann sich doch nicht über das grundgesetzt stellen?! :???:

    • Zitat

      on Trina87 » 13.05.2012 18:57
      mal eben ne andere sache....die haben deine wohnung einfach so betreten?dass würde ich wenn du dich an die presse wendest mal mit reinbringen, dass ist hausfriedensbruch!


      ob und welche rechte sich ein "ordnungsamtfuzzi" rausnehmen darf kann jeder bürger selber nachgucken bzw erfragen. eben beim zuständigen ordnungsamt.


      wenn so ein ordnungsamtsmitarbeiter dermaßen verplant ist, dass er aktenberge anhäuft und nichts mehr findet oder gar richtig bearbeiten kann, dann gibts immer die möglichkeit, entsprechende beschwerde einzureichen - wenns sein muss, direkt beim amtsvorsteher - zumindest aber beim vorgesetzten. sollte man in so einem fall auch unbedingt tun, damit da was passiert sonst geht das ewig so weiter.


      ob nun das OA berechtigt war, den hund "zu kassieren" und ob es berechtigt war, zugang zur wohnung zu verlangen, weiss ich nicht. ich persönlich würde das definitiv durch einen RA überprüfen lassen.




      wie gesagt: es scheint mal wieder ein regionales problem zu sein - wenns so passiert ist, find ich das ganze maßlos überzogen - allerdings - wenn nunmal unterlagen eingereicht werden müssen, dann sollte man das auch tun - oder wenigstens mal bescheid sagen und um fristverlängerung bitten, wenn mans nicht rechtzeitig schafft.


      im übrigen: hausfriedensbruch findest du im BGB § 123 genau erklärt.


      in NRW gilt z.b. folgendes:


      § 18 (LHundG NRW)


      Einschränkung von Grundrechten Durch dieses Gesetz oder aufgrund dieses Gesetzes können eingeschränkt werden


      1. das Grundrecht der freien Berufsausübung (Artikel 12 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes),


      2. das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 des Grundgesetzes),


      4. das Grundrecht auf Eigentum (Artikel 14 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes).


      (quelle: Juris.de)


      da hier das OA mit "gefahr in verzug" argumentiert würde es sich sicher lohnen, mal über folgendes nachzudenken:


      Zitat

      Seit einem Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Februar 2001[3] wird der Begriff der GiV im Bereich der Wohnungsdurchsuchung sehr eng ausgelegt und muss einer jeweiligen Einzelfallprüfung standhalten. Die richterliche Anordnung einer Durchsuchung soll demnach die Regel, die nichtrichterliche die Ausnahme sein. GiV muss mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen sind. Reine Spekulationen, hypothetische Erwägungen oder lediglich auf kriminalistische Alltagserfahrung gestützte, fallunabhängige Vermutungen reichen für die Prognose der GiV nicht aus.


      quelle: Wikipedia


      ich halte es grundsätzlich für sehr bedenklich, wenn eine landeshundeverordnung mit dem GG ins geheddere kommt - und mit gültigen Bundesverfassungsgerichtsurteilen. das würd mich also schon interessieren, ob das so im falle eines falles durchgeht....mit der begründung "GiV" (mal vorausgesetzt es hat sich tatsächlich so zugetragen wie der TS erzählt!)..hab grade mal gesucht, aber nix gefunden ob sich da schonmal wer auf rechtlichem weg gewehrt hat.

    • Wie bekommst du den Hund denn jetzt zurück????


      Einfach am Montag Papiere zum OA bringen und dann sagen die im TH bescheid dass du ihn abholen darfst? Oder gibt es dadurch jetzt noch mehr Auflagen?

    • Sagt mal, habt ihr die ganzen Jahre gepennt? :???:


      Was glaubt ihr denn, warum so viele Soka Halter damals auf die Straße gegangen sind? Ja, weil Hundehalter ihre Rechte entzogen bekommen haben.


      Aber klar, solange man keinen Soka hat, fühlt man sich auf der sicheren Seite, ist es aber im Zweifelsfall eben nicht, wenn es den Behörden gerade mal einfällt.

    • mag ja alles sein aber "gefahr im vollzug" wenn man nen versicherungspapier nicht eingereicht hat? :???:

    • Deswegen habe ich ja geschrieben, dass wir gar nicht wissen, was da im Amt angekommen ist. Vielleicht hat ihn jemand angeschwärzt, vielleicht erzählt er uns nicht alles (was ich jetzt mal nicht glaube). Als man mich damals angeschwärzt hat, dass ich angeblich einen Kampfhund besäße, bekam ich auch eine Frist bis wann ich den Hund beim Vet vorstellen musste. Und wenn ich es nicht getan hätte, dann hätte mir das auch passieren können. OBWOHL mein Hund nie auffällig war und obwohl man nur den Verdacht hatte, es könnte sich um einen Kampfhund handeln. :ka:

    • Zitat

      Deswegen habe ich ja geschrieben, dass wir gar nicht wissen, was da im Amt angekommen ist. Vielleicht hat ihn jemand angeschwärzt, vielleicht erzählt er uns nicht alles (was ich jetzt mal nicht glaube). Als man mich damals angeschwärzt hat, dass ich angeblich einen Kampfhund besäße, bekam ich auch eine Frist bis wann ich den Hund beim Vet vorstellen musste. Und wenn ich es nicht getan hätte, dann hätte mir das auch passieren können. OBWOHL mein Hund nie auffällig war und obwohl man nur den Verdacht hatte, es könnte sich um einen Kampfhund handeln. :ka:


      gibt immer solche assis, bei mir hiess es damals ich würde cani quälen und den ganzen tag einsperren (weil sie mal eine stunde alleine war und blöderweise gejammert hat) hatte dann irgendwann die polizei vor der tür stehen, hab denen den zettel im treppenhaus gezeigt mit meiner nummer drauf wenn was sein sollte und die sind wieder abgezogen.dem nachbarn der mich da angeschwärzt hat hab ich mit ner anzeige wegen rufmord gedroht und seit dem is ruhe.

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