Hund verhaftet

  • Ob das alles stimmt oder nicht, Fakt ist:
    Das OA hat Polizeigewalt. In manchen Städten ist das OA eine Stadtpolizei mit den selben Rechten wie die normale Polizei, nur ohne Waffengewalt.
    Sie dürfen, bei Gefahr in Verzug, in fremde Wohnungen gehen, um zB einen Hund rauszuholen.
    Ist völlig legitim. Und die arbeiten auch an Wochenenden und Feiertags.
    Was bei dem TS vorgefallen ist im Vorfeld, wissen wir ja nicht.

    • Neu

    Hi


    hast du hier Hund verhaftet* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!


    • Zitat

      mal eben ne andere sache....die haben deine wohnung einfach so betreten?dass würde ich wenn du dich an die presse wendest mal mit reinbringen, dass ist hausfriedensbruch!
      zu allen anderen die hier schreiben der eintrag sei gefaket oder der ts is selber schuld den wünsche ich mal von ganzen herzen solch eine erfahrung!meine nachbarin hat den rotz auch bei der stadt eingereicht (versicherung, sachkundenachweis ect pp) das amt hat alles 3mal verbaselt und der wurde plötzlich auch angedroht den hund abgenommen zu bekommen, die hat den vor lauter panik erstmal bei verwandten untergebracht, ist dann persönlich zum oa hin und findet einen völlig verschusselten bürohengst vor der mit den akten so ein abartiges chaos in seinem zimmer veranstaltet hat dass es kein wunder ist dass die die unterlagen nicht mehr findet.
      also wirklich, ich muss mich bei manchen aussagen hier echt annen kopf kratzen, ich hätte von hundebesitzern hier mehr herz erwartet.es geht doch im prinzip nicht darum dass der/die ts nachweise vergessen hat einzureichen sondern dass ein amt nachts zu ihm/ihr kommt, der hund entrissen wird und dass nur wegen nem schei** stück papier!
      stellt dass denn niemand hier in frage warum man sich als oa futzie solche rechte rausnehmen darf?


      Also ich sehe das ein wenig anders.
      Wenn ich es richtig verstanden habe ging es, unter Anderem, auch um den Nachweis, daß der Hund Haftpflichtversichert ist. Leider konnte der Themenstarter (meikel bitte korrigiere mich, wenn ich da etwas falsch verstanden habe) dem Ordnungsamt das Bestehen der Versicherung nicht vor Ort nachweisen, da die Papiere noch bei seinen Eltern lagen und ihm erst zugeschickt werden mußten.
      In einer solchen Situation können die Mitarbeiter des Ordnungsamtes nicht unterscheiden, ob der Hundehalter ihnen die Wahrheit sagt oder es sich dabei um eine simple Ausrede handelt. Wie denn auch? Das heißt, das Ordnungsamt muß in einem solchen Fall davon ausgehen, daß nicht nur ein Stück Papier fehlt sondern ein kompletter Versicherungsschutz. Dabei wird davon ausgegangen, daß ein nicht Haftpflicht versicherter Hund eine Gefahr für seine Umwelt darstellt, weil selbst ein noch so wesensfester und gut geführter Hund einen extrem erheblichen Schaden anrichten kann. Solche Schäden können sich dann schnell in einer solchen Höhe ansiedeln, daß der Halter sie, selbst beim besten Willen, in seinem ganzen Leben nicht mehr regulieren kann.
      Von daher die Beschlagnahme zur Gefahrenabwehr.
      Du hast geschrieben, daß du allen die meinen der Themenstarter sei selbst Schuld vom Herzen eine solche Situation wünscht. (Habe es oben Fett makiert)
      Wie würdest du die Lage denn beurteilen, wenn Morgen ein nicht Haftpflicht versicherter Hund einen Schaden bei dir Verursacht der dich an den Rand deiner finanziellen Existenz bringt und der Halter deinen Schaden nicht regulieren kann, weil er selbst nicht viel mehr verdient als er zum Leben braucht?
      Und du dann noch hören würdest, daß das Ordungsamt bescheid wußte und sich mit einer Ausrede hat abspeisen lassen?
      Das ist die Kehrseite der Medalie.


      LG


      Franziska mit Till

    • Mal ein Tip.
      Vielleicht sich einfach freundlich ans OA wenden. Die haben bestimmt ein offenes Ohr.
      Ich hatte in Düsseldorf auch mal ein kleineres Problem und die haben sehr verständnisvoll und bürgernah reagiert.


      Ich verstehe nicht, warum du nicht einfach deine großen schwarzen Hund sofort ordnugsgemäß angemeldet hast. Ich würde, damit rechnen, dass da in kürzester Zeit irgendjemand, der sich langweilt mal beim OA anfragt und das ärger gibt.
      Dein Hund tut mir echt leid, jetzt plötzlich im Tierheim mit 12 Jahren.
      Von einem HH und HT hätte ich verantwortungsvolleres Verhalten erwartet. Ich hoffe, du kannst ihn am Montagvormittag wieder mit nach Hause nehmen.
      Ich drück euch die Daumen.


      LG
      Sonja

    • Zitat

      mal eben ne andere sache....die haben deine wohnung einfach so betreten?dass würde ich wenn du dich an die presse wendest mal mit reinbringen, dass ist hausfriedensbruch!
      zu allen anderen die hier schreiben der eintrag sei gefaket oder der ts is selber schuld den wünsche ich mal von ganzen herzen solch eine erfahrung!
      meine nachbarin hat den rotz auch bei der stadt eingereicht (versicherung, sachkundenachweis ect pp) das amt hat alles 3mal verbaselt und der wurde plötzlich auch angedroht den hund abgenommen zu bekommen, die hat den vor lauter panik erstmal bei verwandten untergebracht, ist dann persönlich zum oa hin und findet einen völlig verschusselten bürohengst vor der mit den akten so ein abartiges chaos in seinem zimmer veranstaltet hat dass es kein wunder ist dass die die unterlagen nicht mehr findet.
      also wirklich, ich muss mich bei manchen aussagen hier echt annen kopf kratzen, ich hätte von hundebesitzern hier mehr herz erwartet.es geht doch im prinzip nicht darum dass der/die ts nachweise vergessen hat einzureichen sondern dass ein amt nachts zu ihm/ihr kommt, der hund entrissen wird und dass nur wegen nem schei** stück papier!
      stellt dass denn niemand hier in frage warum man sich als oa futzie solche rechte rausnehmen darf?


      Nein, ist kein Hausfriedensbruch: sie haben sich mit der Gefahrenabwehrkonstellation durchaus rechtlich abgesichert.

    • Zitat

      Nein, ist kein Hausfriedensbruch: sie haben sich mit der Gefahrenabwehrkonstellation durchaus rechtlich abgesichert.


      Hast du für diese Behauptung eine Quelle ?

    • was mich noch wundert, evt hätte man doch bei der versicherung anrufen können, bei der man versichert ist und die hätten vllt gleich ne bestätigung ans oamt faxen können, dass der hund dort versichert ist und am telefon den mitarbeitern sagen können dass es so ist und der threadersteller hätte dann immer noch die police nachreichen können...
      ich find das alles immer noch sehr merkwürdig...

    • Zitat


      ...ich find das alles immer noch sehr merkwürdig...


      Ich glaube die Geschichte auch nicht, zumindest so wie sie der TS hier darstellt.

    • Zitat

      Hast du für diese Behauptung eine Quelle ?


      Ich habs weiter oben schon mal gepostet.
      Das OA hat Polizeigewalt. Bei Gefahr in Verzug dürfen die ins Haus.

    • Zitat


      Nein, ist kein Hausfriedensbruch: sie haben sich mit der Gefahrenabwehrkonstellation durchaus rechtlich abgesichert.


      Hast du für diese Behauptung eine Quelle ?[/quote]


      Lies mal die Hundeverordnung .- ist seid über 10 Jahren so, dass die Unverletzbarkeit der Wohnung für Hundehalter nicht mehr gültig ist.


      Erschreckend, dass es so viele Hundehalter anscheinend garnicht mitbekommen haben


      Lesen kannst du es z.b. hier - http://www.ra-kotz.de/kampfhunde.htm (wohlgemerkt, bezieht sich nicht ausschließlich auf Soka, sondern in NRW gilt es auch für 40/20 Hunde)

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