Jährliche TW Impfung für Urlaub?
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Sagt mal, gibt es eine zuverlässige Seite, wo man nachschauen kann, wie die Impfbedingungen diverser EU Länder für Urlaubshunde sind?
Ich finde überall nur, dass der Hund jedes Jahr geimpft werden muss bzw. "Die Impfung darf nicht länger als 12 Monate sein und muss mindestens 21 Tage zurück liegen."Heißt also, ich muss meinen Hund jedes Jahr Tollwut impfen lassen, auch wenn der Impfstoff für 3 Jahre zugelassen ist?
Ich bin verwirrt. Vielleicht kann ja jemand Licht ins Dunkle bringen.
Insbesondere ginge es mir jetzt um Luxemburg, Belgien und Frankreich.Liebe Grüße
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Ich hatte da schonmal nach gegoogelt.
Ich hatte einen Widerspruch gefunden: Einerseits soll die Impfung nicht älter als 12 Monate her sein, andererseits gelten die Gültigkeitszeiträume des Impfstoffherstellers.
Für uns ist das auch ein Problem, da Balin anfang letzten Jahres ein 3 Jahres Impfung bekommen hat. Wenn wir also im Sommer nach Italien fahren ist die älter als 12 Monate. Nachgeimpft haben wir bisher dennoch nicht.
Ich hatte mir mal das Original EU-Gesetz dazu rausgesucht und da stand nur das die Fristen des Herstellers eingehalten werden müssen...
Vielleicht weiß ja jemand genaueres !
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hab nochmal gesucht:
Hier: http://www.bmelv.de/SharedDocs…iereEinreiseregelung.html
da gibts die weiterleitung zum Gesetz:
http://eur-lex.europa.eu/LexUr…2003R0998:20120210:DE:PDFganz unten im Anhang, stehen die technischen Anforderungen für eine gültige Tollwutimpfung
"...
c) seit Abschluss des vom Hersteller für die Erstimpfung vorgeschriebenen Impfprotokolls müssen mindestens 21 Tage verstrichen sein, im Einklang mit den in der Genehmigung für das Inverkehrbringen gemäß Nummer 1 Buchstabe b vorgeschriebenen technischen Spezifikationen für die Tollwutimpfung in dem Mitgliedstaat oder Drittland, in dem der Impfstoff verabreicht wird;
d) die Gültigkeitsdauer der Impfung gemäß den in der Genehmigung für das Inverkehrbringen vorgeschriebenen technischen Spezifikationen für die Tollwutimpfung in dem Mitgliedstaat oder Drittland, in dem der Impfstoff verabreicht wird, muss von dem dazu ermächtigten Tierarzt
i) in Abschnitt IV des Ausweises oder....."von einer 12 Monate Gültigkeitsdauer ist im gesamten Text nichts zu finden...
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Die sind inzwischen eigentlich alle so weit dass die den Eintrag des TA akzeptieren, also den 3 Jahres Eintrag.
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Vielen Dank
Also kann ich Fini die TW Impfung dieses Jahr ersparen. Jetzt muss der TA das nur noch umschreiben. -
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