Recht auf Röntgenbilder?

  • Hab' mal eine Frage:
    Darf ein Tierarzt die Herausgabe der Röntgenbilder an den Hundebesitzer (auch leihweise) verweigern?
    Und falls ja: Wie sieht es aus, wenn eine Physiotherapiepraxis oder ein anderer Tierarzt die Bilder anfordert?


    Es geht dabei nicht um MEINEN Hund (mein Tierarzt schickt die digitalen Röntgen- und Ultraschallbilder immer sofort per Mail zu, damit man sie da hat, falls man mal zu einem anderen Tierarzt oder in die Klinik fährt...), sondern um den Hund einer Freundin.
    Deren Tierärztin macht noch die "alten" Röntgenbilder und kann sie demnach nicht per Mail schicken. Die Bilder aber will sie nicht herausgeben...

  • Ich geh mal davon aus, daß die Röntgenbilder ganz normal vom Hundebesitzer bezahlt wurden - also gehören sie ihm auch.

  • Sie sind Eigentum, von dem der es gezahlt hat. Wenn deine Freundin fürs Röntgen bezahlt hat, sinds ihre. Kann allerdings sein, dass es was kostet... Ich habe für digitaleRöntgenbilder neulich 8 Euro für eine CD bezahlt...

  • Der Besitzer zählt nicht das Röntgenbild sondern die Leistung Röntgen. Der TA ist verpflichtet die Aufnahmen zu archivieren. Er kann es aus Kulanz leihweise rausgeben. Ansonsten kann der Besitzer eine Kopie bekommen, die er bezahlen muss. Das geht mit digitalem Röntgen natürlich leichter als mit tankentwicklung.

  • Zitat

    Der Besitzer zählt nicht das Röntgenbild sondern die Leistung Röntgen. Der TA ist verpflichtet die Aufnahmen zu archivieren. Er kann es aus Kulanz leihweise rausgeben. Ansonsten kann der Besitzer eine Kopie bekommen, die er bezahlen muss. Das geht mit digitalem Röntgen natürlich leichter als mit tankentwicklung.


    genau so ist es

  • Wir benutzen in der Praxis auch noch die "alte Technik" sprich Tankentwicklung und leihen die Röntgenbilder aus, wenn es um Besuch einer Tierklinik etc. geht. Allerdings haben wir es auch schon ein paar mal erleben müssen, dass uns die Bilder nicht zurück gebracht wurden. Das ist sehr ärgerlich, da eine TA-Praxis verpflichtet ist die Röntgenbilder 10 Jahre lang aufzubewahren.


    Wie lenniewish es bereits geschrieben hat, wird mit dem begleichen der Kosten lediglich die Leistung des Röntgens bezahlt. Die Bilder sind dort nicht mit drin und gehören also auch nicht dem Kunden, sondern sind und bleiben Eigentum der Praxis, die sie auch angefertigt hat.


    Wenn die Praxis es also verweigert die Bilder rauszugeben, sei es auch nur Leihweise, werden sie wahrscheinlich ihre Erfahrungen gemacht haben.


    Und nein TierfreundLuna das ist so absolut nicht korrekt!!

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