Recht auf Röntgenbilder?

  • Zitat

    Und wieso ist es dann bitte so, dass man beim "menschen" arzt die Bilder mitbekommt? Aus Kulanz? Nein, sie gehören einem.


    Dass man es mitbekommt hat nichts mit der Aufbewahrungspflicht zu tun. Auch der "Menschen"radiologe hat eine Aufbewahrungspflicht für Röntgenbilder, die hat jeder, der eine solche Anlage betreibt. Ein Radiologe macht aber normalerweise Bilder im Auftrag eines anderen Arztes und nicht mal so aus Jux und Dollerei, deshalb bekommt man dann einen Abzug für den Behandler mit. Wenn das ein leihweise überlassenes Original ist (gibt es kaum noch) steht da sehr dick drauf, dass man das wiederbringen muss und man muss auch unterschreiben, dass man es leihweise mitnimmt.
    Dass der Behandler den Abzug dann nicht behalten will, hat oft eher was mit "abgearbeiteter Fragestellung", Platzproblemen und der für ihn fehlenden Aufbewahrungspflicht zu tun (er hat das Bild ja nicht gemacht). Deshalb lässt man es dann dem Patienten.
    "Gehören" hat damit eigentlich meiner Meinung nach nichts zu tun.


    Gruss, jente

  • Von mir aus.... aber man hat doch wohl ein Recht auf eine Kopie gegen Kosten????


    Was hat das denn sonst für einen Sinn? Wenn man eine Zweitmeinung oder sonstwas einholen will muss neu geröngt werden??? Sehr gesund...


    Und wenn ich das so kenne dass die Bilder eben so mitgegeben werden, dann ist das eben Praxis... Kann ja sein dass es theoretisch anders sein könnte.


    Und wir befinden uns hier in einem Forum (MEINUNGS-austausch) und nicht in einer Rechtsberatung ;)


    Sonst wären sämtliche Anwälte ja demnächst arbeitslos :D

  • Röntgenbilder sind Eigentum des Herstellers und müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Bilder werden an andere Ärzte verliehen eben um eine unnötige Strahlenbelastung zu vermeiden. Wenn Bilder verliehen werden, muss auch dokumentiert werden, wann die Bilder herausgegeben werden und an welchen Arzt, weil die Hersteller der Aufnahmen per Stichproben kontrolliert werden.
    Im Zeitalter des digitalen Röntgens werden die Aufnahmen im PC archiviert und die Pat. können natürlich gegen Bezahlung eine Kopie bekommen.

  • Zitat

    Und wir befinden uns hier in einem Forum (MEINUNGS-austausch) und nicht in einer Rechtsberatung ;)


    Sonst wären sämtliche Anwälte ja demnächst arbeitslos :D



    Es wurde ja gefragt, ob man ein Recht darauf hat. Leute, die in solchen Berufen arbeiten und mit Röntgenbildern zu tun haben, lernen in der Regel schon in der Ausbildung die rechtlichen Aspekte dazu.
    Dass keine Aussage hier verbindlich ist, ist ja klar.

  • Ich habe festgestellt, dass TÄ eher bereit sind Bilder herauszugeben, wenn der zweite Tierarzt nachfragt.
    Zumindest ging es dann bei mir so. An mich wollte der TA die Bilder nicht rausgeben, habe dann von der Klinik anrufen lassen und so wurden sie dann leihweise rausgeschickt.
    Ansonsten abfotografieren.

  • Zitat


    Und wir befinden uns hier in einem Forum (MEINUNGS-austausch) und nicht in einer Rechtsberatung ;)


    Sonst wären sämtliche Anwälte ja demnächst arbeitslos :D


    Interessant, dass dann von dir deine Meinung als gültiges Recht dargestellt wurde.

  • Zitat

    Von mir aus.... aber man hat doch wohl ein Recht auf eine Kopie gegen Kosten????


    nein


    Zitat

    Was hat das denn sonst für einen Sinn? Wenn man eine Zweitmeinung oder sonstwas einholen will muss neu geröngt werden??? Sehr gesund...


    wenn du nem TA nicht traust, lass einen röntgen, dem du glaubst ;)


    Zitat

    Und wenn ich das so kenne dass die Bilder eben so mitgegeben werden, dann ist das eben Praxis... Kann ja sein dass es theoretisch anders sein könnte.


    wie schon geschrieben, das ist Kulanz, aber keine Verpflichtung des Tierarztes


    Zitat

    Und wir befinden uns hier in einem Forum (MEINUNGS-austausch) und nicht in einer Rechtsberatung ;)


    und das gestattet dir, rechtlich falsche Aussagen zu tätigen
    nur weils deine Meinung ist? :???:

  • Zitat

    Sie sind Eigentum, von dem der es gezahlt hat. Wenn deine Freundin fürs Röntgen bezahlt hat, sinds ihre. Kann allerdings sein, dass es was kostet... Ich habe für digitaleRöntgenbilder neulich 8 Euro für eine CD bezahlt...


    Hab ich geschrieben, dass ich RECHT habe? Nö. Ich habe nur meine Meinung geschrieben :D


    Zitat

    wenn du nem TA nicht traust, lass einen röntgen, dem du glaubst ;)


    Grad hier im Forum wird doch immer danach geschrien, mal soll sich eine Zweitmeinung holen.....

  • Zitat

    Grad hier im Forum wird doch immer danach geschrien, mal soll sich eine Zweitmeinung holen.....


    es wird auch geschrien, man soll den Hund nicht kastrieren lassen, nur vom vernünftigen Züchter kaufen, Barfen, etc.


    tust du alles, was andere dir sagen? :???:

  • TierfreundLuna, du hast geschrieben: Die Bilder sind das Eigentum von demjenigen, der die Leistung dem TA bezahlt. Und das ohne "Ich glaube, ich denke" oder "ich finde".


    Das ist schlicht und einfach ne falsche Aussage. Stimmt einfach nicht. ;)





    Ich höre so selten, dass Tierärzte Röntgenaufnahmen nicht mitgeben, wenn es der Wunsch des Kunden ist...
    Und ich kenn schon ein paar TÄ, Helferinnen und natürlich auch Kunden^^.


    Im Grunde hat man arges Pech, wenns nicht geht. Vielleicht kann man ja auch vorher schon freundlich fragen, ob es möglich ist, die Bilder hinterher auf CD oder ausgeliehen mitzubekommen.
    Nur mal so auf dem Wissensstand, den wir ja jetzt nun alle haben, die hier mitlesen.

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