Recht auf Röntgenbilder?

  • Zitat

    Röntgenbilder sind Eigentum des Herstellers und müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Bilder werden an andere Ärzte verliehen eben um eine unnötige Strahlenbelastung zu vermeiden. Wenn Bilder verliehen werden, muss auch dokumentiert werden, wann die Bilder herausgegeben werden und an welchen Arzt, weil die Hersteller der Aufnahmen per Stichproben kontrolliert werden.
    Im Zeitalter des digitalen Röntgens werden die Aufnahmen im PC archiviert und die Pat. können natürlich gegen Bezahlung eine Kopie bekommen.


    Genau so ist es. Diese Diskussion haben wir in der Praxis (Humanmedizin) ständig mit den Patienten. Einfach weil viele das was sie denke was richtig ist als wahre Tatsachen weiter geben.


    Wie hier auch geschehen.

  • Danke für die vielen Antworten, jetzt bin ich klüger.
    Ich hätte nämlich auch gedacht, dass man ein Anrecht auf die Röntgenbilder hat.


    Mensch, was bin ich froh, dass mein eigener Tierarzt so unkompliziert ist und die Bilder grundsätzlich zumailt - auch wenn man sie vielleicht gar nicht braucht...

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