HundePension DRAMA
- blouvard
- Geschlossen
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Ich meinte das ernst. -
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Gesundheit !
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Um was geht es jetzt gerade eigentlich?
bordy, ich bin mir nicht ganz sicher auf was du hinauswillst... -
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Um was geht es jetzt gerade eigentlich?
bordy, ich bin mir nicht ganz sicher auf was du hinauswillst...Das es schlichtweg Blödsinn ist was hier teilweise verzapft wird.
Nur weil man es nicht will, keine Lust hat oder irgendwelche Verträge aufsetzt (in Deutschland herrscht zwar Vertragsfreiheit, aber das heißt nicht, dass auch alles so durchzusetzen ist...), heißt das noch lange nicht, dass ein gewerblicher Sitter nicht entsprechend haftet.
Emmakind versucht hier zum wiederholten male (gab ja jüngst mehrere Threads mit ähnlichem Thema) so zu tun, als wäre es wirklich rechtsverbindlich, dass ein gewerblicher Sitter nicht für die Schäden, die in seinem Verantwortungsbereich passieren, aufkommen muss.
Glücklicherweise, macht da aber der Gesetzgeber, genauso wie bei anderen Dienstleistungen, keine Ausnahmen. -
Doppeltpost.
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Aber die haben doch fast alle diese Vertragsklauseln drin...sind die völlig nichtig?
Ich bin juristisch und versicherungstechnisch ein absoluter Laie, aber so ganz will mir das nicht einleuchten:
Ich beschließe mit dem Hundehalter Vorgehensweise xy (nämlich das er selber für Schäden an seinem Hund aufkommt) und lass mir das unterschreiben.
Warum kommt da jetzt der Gesetzgeber und sagt "Du, du...das geht so aber nicht..."
Dann könnte man sich doch jeglichen Vertrag sparen... -
Nochmal...wenn der Geschädigte, in diesem Fall "blouvard", nachweisen kann wer den Hund verletzt hat, oder der Pension beweisen kann das sie (grob) Fahrlässig gehandelt hat, kann er die Kosten ersetzt bekommen.
Aber mMn wird das nicht möglich sein. -
Ich gehe mal davon aus das der Disney Konzern den ein oder anderen Juristen beschäftigt, und keine Verträge anbietet die vor Gericht keinen Bestand hätten.
Das steht in den AGBs der Tierpension des Disneyland Resort Paris.
Ist zwar Französisches Recht, aber im Zuge der Europäischen Verträge weitgehend angeglichen.ZitatDie Gesellschaft Euro Disney Associés S.C.A. und ihre Versicherer sind ausdrücklich entbunden von jeder Haftung für die Infizierung mit Krankheiten oder andere von dem Haustier während seines Aufenthaltes in der Pension erlittene oder verursachte Schäden und von der Haftung für die von einem Tier während seiner Betreuung durch Euro Disney Associés S.C.A. verursachten Schäden, es sei denn, der Besucher kann ein Verschulden der Mitarbeiter der Tierpension nachweisen. In allen Fällen aber kann der Gegenwert der von Euro Disney Associés S.C.A. eingegangenen Haftung unabhängig von der Haftungsursache das 50-fache (Fünfzigfache) der erhobenen Tagespauschale nicht überschreiten. Aller weiteren Entschädigungs- und Wiedergutmachungsansprüche sind ausgeschlossen.
Quelle:http://www.disneylandparis.com…formation/animal_care.htm
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Ich habe mit meiner Sitterin abgeklärt was im Fall einer Krankheit zu tun ist. Sie weiss bei welchem Arzt wir sind, darf aber auch zu einem in der Nähe gehen, wenn das erforderlich wäre.
Sie weiss auch dass sie im Notfall ohne meine Erlaubnis handeln darf, ansonsten würde sie natürlich erstmal Rücksprache halten.Wurden diese Punkte bei euch geklärt?
Das hab ich schon geschrieben was in vertrag steht.
ZitatIch muß ehrlich sagen das ich es nicht fahrlässig finde drei Hunde im Freilauf auch einmal unbeobachtet zu lassen. Denn der Hund der TS war nun schon mehrmals dort in der Pension, ich gehe davon aus das die Zusammenstellung der Hunde im Freilauf getestet wurde (vorher) und man davon ausgehen konnte das die Tiere sich vertragen.
1. es waren 10 hunde!
2. war nicht einmal sondern ganze 2 stunde!
ZitatMal ganz ehrlich.... Wenn ich meinen Hund in eine Pension gebe, MUß ich damit rechnen das er sich verletzt oder das mein Hund einen anderen Hund verletzen könnte. Ich geb das Tier auf eigenes Risiko in die Pension!
Schäden, Verletzungen usw sind auf eigene Kosten zu tragen.damit rechnet man auch das so was passieren kann ist ja auch ganz normal aber ist das normal das dein Hund jetzt zweite Tag mit ein Verletzung nachhause kommt?
also nexte mal wenn du mit deinem Hund Gassi gehst und ein andere Hund dein Hund verletzt gehst du einfach weiter weil du selber dafür haftest?
dann würde es so was wie Haftpflicht gar nicht geben sondern nur Krankenversicherung.
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Nochmal für alle:
mein Hund war mit 10 anderen Hund 2 Stunde unbeaufsichtigt in Freilauf.
mein Hund ist jeden zweiten Tag verletzt nachhause gekommen.
es würde sowieso weiter geleitet mal sehen was dabei raus kommt.
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Naja, wo kein Kläger da kein Richter. Vor Gericht wird ja auch von Fall zu Fall entschieden.
Grundsätzlich ist erst mal jeder Vertrag anfechtbar und ja auch Disney hat Klauseln drin die nicht unbedingt rechtlich bindend sind.
Dazu sollte man einen Anwalt befragen.
Ich kann mir aber fast nicht vorstellen, dass die Hundepension nicht zu belangen ist, wenn bewiesen werden kann, dass die Sorgfaltspflicht verletzt wurde.
Ein Stallbesitzer kann ja auch belangt werden, wenn aufgrund seines Verschuldens ein Pferd oder andere Personen durch das Pferd verletzt wurden (z.B. Koppel nicht ausbruchsicher etc..)
Kein Jurist im Dogforum ? -
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