Tierschutzvertrag-einfach Hund wegnehmen?

  • Hallo,


    ich hoffe ich bin hier im richtigen Thema. Ich habe eine Frage bezüglich des Tierschutzvertrages und der Frage nach dem Besitz des Hundes. Ich weiß, dass hier ist keine Rechtsberatung, aber vielleicht könnt ihr mir trotzdem weiterhelfen. Ich habe einen Hund mit Tierschutzvertrag ohne Gebühr übernommen. Ihm geht es gut bei mir und die Vorbesitzer haben auch gesagt, dass sie davon überzeugt sind, dass es ihm bei mir gutgeht. Nun meine Frage: wenn der Hund es gut bei mir hat und sich wohlfühlt kann er mir weggenommen werden , sollten die Vorbesitzer es sich anders überlegen?wer ist denn nun rechtnäßiger besitzer/eigentümer?
    Liebe Grüße

  • Wir stehen bei unserem nicht als Eigentuemer, sondern als Besitzer drin, ist ein TS Hund.
    oder war es andersherum? :???:
    trotzdem muessen die schon heftige Gruende haben.

  • Wo liegt denn der genaue Unterschied zwischen Besitzer & Eigentümer?


    Naja es steht drin, dass wir für artgerechte Haltung usw. sorgen müssen und die Vorbesitzer das Recht haben, jederzeit unsere Wohnung zu betreten um nach dem Tier und dessen ordnungsgemäßer Haltung zu schauen. Demnach behalten sie sich das Recht vor, ihn wegzunehmen. Weiß jemand wielange dieses Recht gilt?


    Bei Weitergabe des Tieres müssen sie ebenfalls informiert werden.


    Naja wie gesagt, haben nix bezahlt.

  • Zitat

    Nein das geht nicht. So ein Vertrag ist juristisch gesehen wertlos. Du bist der rechtmässige Eigentümer.



    Halbwissen ist immer gut.... :roll:




    Wenn sie nichts bezahlt hat, hat sie auch keinen Kauf getätigt.

  • Es gibt durchaus Verträge, bei denen der "Käufer" also der der den Hund übernimmt nicht der Eigentümer ist beziehungsweise bei TS Hunden hab ichs schon gesehen, dass der Hund erst nach einer bestimmten Zeit zum Eigentum des neuen Menschen wird. BEsitzer ist der der bei dem der Hund zwar leben kann aber er kann den Hund beispielsweise nicht ohne die Zustimmung des Eigentümers weiterverkaufen...du hast also dann nicht die vollen Rechte..und der Eigentümer kann den Hund bei bestimmten Misständen auch zurückholen
    Kommt immer auf den Vertrag an. Egal ob du Geld bezahlt hast oder nicht das ist glaub ich erstmal zweitrangig


  • Ist das der Wortlaut ?
    Kann ich mir nicht vorstellen. Stell dir vor die hätten das Recht jederzeit deine Wohnung zu betreten. :headbash:
    Das Recht hat niemand. Das würde gegen Artikel 13 des GG verstoßen (Unverletzlichkeit der Wohnung)
    Und wenn das im Vertrag stehen sollte, wäre er mMn "Sittenwidrig" und somit der Vertrag nichtig.


    Ohne Gewähr auf Richtigkeit. ;)

  • Das ist eigentlich ganz einfach: Besitzer bist du, wenn du etwas hast/nutzt; Eigentümer, wenn dir etwas rechtlich gehört. Beispiel, ich kaufe eine Wohnung und bin damit Eigentümer, ich vermiete sie dir und du bist Besitzer, du wohnst darin. Wenn dir dein Fahrrad geklaut wird, bist du immer noch Eigentümer, aber nicht mehr Besitzer (das ist der Dieb, der ist aber umgekehrt auch kein Eigentümer). Du bist also in jedem Fall Besitzer des Hundes. Eigentümer bist du, wenn dir der Hund geschenkt oder verkauft wurde.


    Ich bin keine Anwältin. Aber wenn nichts drin steht á la "Wir verbleiben Eigentümer des Hundes"/"übergeben den Hund in den Besitz", sprich keinen direkten Bezug auf die Worte "Eigentum" und "Besitz" ... ist so etwas vermutlich nichtig.. Ihr habt wohl einen Kauf- bzw. Schenkungsvertrag, dh beide Parteien hatten die Absicht, den Hund abzugeben bzw. zu übernehmen (es ist also eindeutig kein Pflegevertrag). Du hast außerdem den Hund vermutlich auf dich umgemeldet und bezahlst Steuer. Sowas kommt immer auf die Formulierung an und ist recht schwammig, aber ich denke, du musst dir keine großen Sorgen machen :)

  • Zitat

    Halbwissen ist immer gut.... :roll:




    Wenn sie nichts bezahlt hat, hat sie auch keinen Kauf getätigt.


    Und ?
    Muss ich zwingend einen Kauf tätigen um Eigentümer zu werden ? :???:

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