Tierschutzvertrag-einfach Hund wegnehmen?

  • ich danke euch erstmal für eure zahlreichen antworten:)


    ich werde ihn auch bald ummelden und dann hoffe ich geht das klar dass er bleibt. zumal wenn er sich hier einlebt es auch nicht unbedingt zum wohl des tieres ist ihn dann wieder aus seinem neuen zuhause rauszureißen

  • Zitat

    Und ?
    Muss ich zwingend einen Kauf tätigen um Eigentümer zu werden ? :???:



    In der Regel entsteht entweder ein Kauf oder Schenkungsvertrag zum Eigentumswechsel. :roll:



    Die normalen Tierschutzverträge sind genau deswegen nichtig, weil etwas bezahlt wurde - wenn nichts bezahlt wurde, kommt es stark auf den Einzelfall an und sollte vom Anwalt geprüft werden.

  • Zitat

    Ist das der Wortlaut ?
    Kann ich mir nicht vorstellen. Stell dir vor die hätten das Recht jederzeit deine Wohnung zu betreten. :headbash:
    Das Recht hat niemand. Das würde gegen Artikel 13 des GG verstoßen (Unverletzlichkeit der Wohnung)
    Und wenn das im Vertrag stehen sollte, wäre er mMn "Sittenwidrig" und somit der Vertrag nichtig.


    Ohne Gewähr auf Richtigkeit. ;)



    wortlaut ist: Der Enpfänger des Tieres gestattet dem Vorbesitzer, jederzeit und wiederholt den Ort und die Art der Haltung zu besichtigen und dazu das Haus zu betreten.Stellt der Vorbesitzer Fehler in der Haltung fest und der Empfänger verweigert die Fehlerbehebung oder es aus anderen Gründen nicht zumutbar ist das Tier dort zulasssen, kann der Vorbesitzer das Tier zurücknehmen.

  • Also wenn es dir wirklich Ernst ist, solltest du diesen Teil des Vertrages von einem Anwalt prüfen lassen.
    Hast du denn Befürchtung das bei dir etwas auszusetzen wäre, oder warum sorgst du dich ?

  • mopsliebhaberin:
    Besitzer ist der Halter des Hundes, Eigentümer der jenige dem der Hund gehört. Sprich: Hast du einen megateuren Sporthund dann kann es sein, dass der Hund bei dir lebt und du mit ihm trainisert, du bist also der Besitzer. Die ganze Kohle an dem Hund verdient aber der Eigentümer.
    Dieser Vertrag hat wie gesagt keine Gültigkeit. Ohne Durchsuchsbeschluss brauchst du niemanden in deine Wohnung lassen.

  • Zitat

    ... wortlaut ist: Der Enpfänger des Tieres gestattet dem Vorbesitzer, jederzeit und wiederholt den Ort und die Art der Haltung zu besichtigen und dazu das Haus zu betreten.Stellt der Vorbesitzer Fehler in der Haltung fest und der Empfänger verweigert die Fehlerbehebung oder es aus anderen Gründen nicht zumutbar ist das Tier dort zulasssen, kann der Vorbesitzer das Tier zurücknehmen.


    So einfach ist das nicht.
    Natrülich kann verlangt werden, zu Kontrollzwecken die Tierhaltung zu überprüfen ... allerdings nur und ausschliesslich nach Terminabsprachen.
    Ist so ähnlich wie der Vermieter auch in die Wohnung darf ... aber nur nach terminl. Absprache.

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