Sitterhund wurde gebissen
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So nun haben wir den fall der Fälle. Ein Gasthund wurde heute auf einem Hundefest gebissen. Der Sitterhund war an der Leine und der andere frei.
Er hat sich ohne irgendeinen ersichtlichen Grund auf den kleinen Mops gestürzt und ihm 2 Wunden zugefügt.
Die Besitzerin des Mops sagte sie warte ab wie sich die Wunden entwickeln und ginge zum arzt wenn etwas ungewöhnlich ist.
Sie war wirklich nett. Ich hab der Halterin eben mitgeteilt das der Mops 2 Wunden hat und sie sagte nur Rüpel eben und etwas schwund ist immer.
Auf meine Frage nach der Versicherung sagte sie nur sie sieht es nicht ein weil sie Selbstbeteiligung hat.
Meine Sitterversicherung übernimmt den Schaden nicht weil es nicht unser Verschulden war und was mache ich nun?
Wie sieht es rechtlich aus?
Ist das in dem Fall wo mir bzw. den Hund keine Schuld trifft genauso als wäre ich der eigentliche Halter? -
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Häh? Wenn hier jemand zur Rechenschaft gezogen werden kann, dann die Halterin des unangeleinten Hundes, der den angeleinten Hund gebissen hat, oder versteh´ ich da was falsch?
Aber so wie´s klingt, ist die Halterin des betroffenen Tieres ja sehr entspannt und wenn´s nur ein paar "Tackerwunden" sind, wird´s ja vielleicht auch einfach bei dem Schrecken bleiben... Desinfiziert hast Du das ja sicherlich so schnell wie möglich?
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Ja sicher haben wir desinfiziert, ich hoffe auch das es nicht schlimmer ist.
Also sehe ich es nicht falsch das die Halterin des anderen Hundes für eventuellen Schaden aufkommen muss?
Ich hatte so einen Fall ja noch nicht. Ich bin ja für den Sitterhund verantwortlich gewesen.
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Ja, natürlich. Wenn ein Hund Schaden anrichtet, ist es egal von wem das "Opfer" an der Leine geführt wird...
"Interessant" kann es werden, wenn DU einen "Täter" führst und in der Versicherung des Halters das "Fremdführen" ausgeschlossen ist. Aber andersrum sollte das kein Problem sein... :)
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Zitat
Ja, natürlich. Wenn ein Hund Schaden anrichtet, ist es egal von wem das "Opfer" an der Leine geführt wird...
"Interessant" kann es werden, wenn DU einen "Täter" führst und in der Versicherung des Halters das "Fremdführen" ausgeschlossen ist. Aber andersrum sollte das kein Problem sein... :)
Für den umgekehrten Fall bin ich versichert, Gott sei Dank.
Was mache ich wenn die gutste sich weigert den Schaden zu zahlen?
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Hallöchen jogi!
Was sagt denn der HH des Hundes, der gebissen hat dazu?
LG
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Wollen wir erstmal hoffen, dass es gar nicht nötig ist - oder waren die Wunden schlimm?
(Ich weiss nicht wie viele Wunden ich am Hund schon selbst versorgt habe, bis auf das Ding mit Runas Nase gabs nie Probleme - und selbst das ging von allein weg.)Na ja, wie Deine rechtlichen Möglichkeiten aussehen? Du könntest eine Anzeige erstatten oder sie schriftlich über nen Anwalt abmahnen lassen... Wär wahrscheinlich sinniger, wenn das die Halterin dann ggfs. macht.
Aber erstmal würde ich abwarten und wenn nötig dann mit der Dame Klartext reden. Ihr Hund hat gebissen, also ist es egal, wie sie über eine Eigenbeteiligung denkt. Sie kann ja auch gern die gesamte TA-Rechnung zahlen... -
Zitat
Hallöchen jogi!
Was sagt denn der HH des Hundes, der gebissen hat dazu?
LG
sie sagte nur Rüpel eben und etwas schwund ist immer. Sonst sagte sie nichts zum Vorfall.
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Zitat
sie sagte nur Rüpel eben und etwas schwund ist immer. Sonst sagte sie nichts zum Vorfall.
Ach ja, hattest du geschrieben.
Meine Frage geht dahin: Die Versicherung der HH des Hundes der gebissen hat sollte mMn zahlen. Das dürfte auch gar kein Problem sein, da der Mops ja angeleint war.ZitatAuf meine Frage nach der Versicherung sagte sie nur sie sieht es nicht ein weil sie Selbstbeteiligung hat.
Ich habe nicht verstanden wer das gesagt hat. Die HH des Hundes der gebissen hat oder die HH des Mops?
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Wie etwas Schwund...?
In ihrem Geldbeutel, oder wo?Oder dass man damit rechnen muss,
dass ein Hund auch mal von nem anderen gebissen wird,
c'est la vie, oder wie...?Hast du Name und Adresse,
falls dein Sitterhund doch tierärtzlich behandelt werden muss? -
- Vor einem Moment
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