Sitterhund wurde gebissen

  • Ich überlege gerade wie ich es machen würde?
    Der Mopshalterin würd ich sagen, dass der Schaden bei mir entstanden ist und ich mich NATÜRLICH um die Kostenregulierung kümmern werde.
    Hält sie es für angebracht zum TA zu gehen soll sie eine Rechnung mitbringen und zur Not (so eine große Summe würde das ja nicht werden) würde ich das erstmal aus eigener Tasche zahlen.
    So hast du zumindest schonmal alles getan, um die Unannehmlichkeiten für die Mopshalterin so gering wie möglich zu halten.


    Mit der Rechnung (dann unterhält man sich nämlich auch nicht mehr über einen hypothetischen Fall!) würd ich mich dann nochmal an die Halterin des Listenhundes wenden.
    Ein freundliches aber bestimmtes Gespräch führen, dass ihr Hund ein Schaden verursacht hat, der tierärztlich behandelt werden musste und... Rüpel hin oder her...den sie bezahlen muss.
    Sollte sie dann immer noch uneinsichtig sein würde ich "Meldung beim Ordnungsamt" zumindest mal ansprechen (ich persönlich würde nur im allergrößten Notfall, bei potenziell wirklich gefährlichen Hunden jemanden beim Ordnungsamt anschwärzen...das ist hier alles nicht gegeben!)...vielleicht erhöht das die Zahlungsmoral... :D
    Es wird doch niemand mit einem Listenhund wirklich in Kauf nehmen, dass ein Beissvorfall evtl. beim Ordnungsamt gemeldet wird, oder?

  • Ich sehe es in diesem Fall eigentlich genauso wie Sleipnir.
    Ich finde so ganz ungestraft sollte die Besi des beißenden Hundes, egal ob Listenhund oder nicht,nicht davon kommen sondern Verantwortung für ihren "Rüpel" übernehmen. Also die TA Kosten übernehmen und gut ist.
    Wenn sie das nicht will, würde ich mit OA drohen, ich denke dann knickt sie schon ein.

  • Zitat

    Es wird doch niemand mit einem Listenhund wirklich in Kauf nehmen, dass ein Beissvorfall evtl. beim Ordnungsamt gemeldet wird, oder?


    ich würde es, ganz egal, was für ein hund, bei einer solchen hundehalterin schon in kauf nehmen, denn dieser vorfall wird nicht der letzte sein, wenn die frau dermaßen uneinsichtig ist.


    und wenn sie nach einer drohung immernoch nicht zahlt, würde das oa bei ihr vor der tür stehen. wenn sie so uneinsichtig wäre, ist sie, meiner meinung nach, auch nicht geeignet einen hund zu halten.

  • Nee, Marika, du hast mich falsch verstanden:
    Es wird doch kein HALTER eines Listenhundes in Kauf nehmen, dass ein Beissvorfall mit SEINEM Hund evtl. beim Ordnungsamt gemeldet wird... ;)
    Da wird man doch wohl alles tun um das zu verhindern, denke ich... :???:

  • Huhu,


    Habs mir auch grad durchgelesen. Zahlen muss in deinem Fall der Hundehalter des Freilaufenden Hundes, der ja auch zugebissen hat. Ob sie das nun selbst zahlt oder über die Versicherung laufen lässt, bleibt ihr überlassen.


    Ich an deiner Stelle würde, gerade weil es ein Hund ist, bei dem es Ähnliche Vorfälle bereits gab, darauf bestehen, das sie dafür gerade steht.


    Es geht nich darum, das es ein Listenhund ist, sondern darum das es ein Hund ist, bei dem bekannt ist, das er gerne mal zubeisst und dessen Besitzer trotzdem so verantwortungslos sind, ihn frei laufen zu lassen in einer Situation in der damit zu rechnen ist, das etwas passiert.


    Das würde ich der Dame, gerade weil du Sitter bist, auch genau so sagen. Und auch das du sie beim OA meldest, wenn sie es nicht macht, weil es nicht sein kann, das Leute wissentlich so was provozieren und sich dann vor den Konsequenzen drücken... -.-


    Und du als Sitter hast ja auch eine gewisse Vorbildfunktion^^


    Liebe Grüße

  • Zitat

    Nee, Marika, du hast mich falsch verstanden:
    Es wird doch kein HALTER eines Listenhundes in Kauf nehmen, dass ein Beissvorfall mit SEINEM Hund evtl. beim Ordnungsamt gemeldet wird...
    Da wird man doch wohl alles tun um das zu verhindern, denke ich...


    aaaahhhh...jeeeetzt...jaaaaaaa...o.k., missverständnis :ops:

  • Ich setz mir mal ein Lesezeichen, denn ich stecke gerade in einem ähnlichen Fall: Meine angeleinte Hündin wurde von einem unangeleinten Soka gebissen, TA-Rechnung beträgt 178€, die andere Halterin meint (und das ziemlich pampig), das sei viel zu viel, und die Versicherung solle es überprüfen und "evtl." zahlen.
    Da sie sich momentan nicht meldet und mir auch ihre Versicherung nicht genannt hat (Name, Adresse, Telefonnummer hab ich, die Rechnung hab ich ihr vor fast zwei Wochen geschickt), wollt ich mal wissen, ob ich die Möglichkeit habe, ihre Versicherung anderweitig zu erfragen, um da mal nachzuhaken, ob die Rechnung schon übergekommen ist etc. Sie ist auch total uneinsichtig und meint, meine Hündin, die dicht neben mir stand, wäre ja schuld, schließlich hätte sie geknurrt. Klar, würde ich auch machen, wenn ein knurrender großer Hund auf mich zugerannt käme.
    Jetzt hab ich erfahren, dass meine die vierte ist, die gebissen wurde. Weiß jemand, ob ich ne Chance habe, an die Versicherung ranzukommen? Oder muss ich wirklich mit Meldung drohen, um die Sache zu beschleunigen??

  • Wie willste an die Versicherung rankommen? Die muss dir die Hundehalterin schon nennen!


    Zitat

    Oder muss ich wirklich mit Meldung drohen, um die Sache zu beschleunigen??


    Ich würd das tatsächlich machen, auch wenn ich wegen so einem Vorfall nie wirklich einen Hund beim Ordnungsamt melden würde...aber das weiß die Gegenpartei ja nicht und gerade Halter von Listenhunden sollten doch ganz schnell einknicken, wenn es um Meldungen beim Ordnungsamt geht... :D

  • Nein, kommst du nicht. Würde Dir aber auch nichts bringen. Die einzige, die die Versicherung um Kostenübernahme ersuchen kann, ist die Halterin des Hundes. Denn selbst wenn sie eine Versicherung hat, braucht sie diese nicht in Anspruch zu nehmen.


    Du musst hier unterscheiden zwischen Pflichtversicherung, wie z.B. die Haftpflicht fürs Auto und einer freiwilligen Versicherung, wie einer Privathaftpflicht.


    Du kannst Deine Ansprüche nur gegen die Halterin des SoKa geltend machen. Ob diese nun eine Versicherung hat oder nicht. Wie gesagt, selbst wenn sie eine hätte, sie wäre nicht verpflichtet, diese zu nutzen.


    Also abgesehen davon, mal dezent auf das OA hinzuweisen bleibt dir nur der Rechtsweg um deine 187€ einzuklagen.


    Und immer vorsichtig, wenn man den Gang zum OA erwähnt... da hat man nämlich ganz schnell selbst den Tatvorwurf der Nötigung am Bein :hust:


    Btw: 187€ kommt mir auch arg vor... was ist deiner Hündin denn alles passiert bei dem Vorfall?

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