Sitterhund wurde gebissen

  • Zitat

    Und immer vorsichtig, wenn man den Gang zum OA erwähnt... da hat man nämlich ganz schnell selbst den Tatvorwurf der Nötigung am Bein


    Kannst du das mal genauer erläutern?
    Mein Hund wird von einem freilaufenden Hund gebissen.
    Besitzer woill sich an den Tierartzkosten nicht beteiligen.
    Ich sag ihm" Ok, melde ich dem Vorfall...dann sehen wir ja was dabei herauskommt!"
    Wo ist jetzt die Nötigung?
    Ich bin kein Jurist, deswegen frage ich mal ganz unbedarft...

  • Zitat

    Müssen SoKas nicht versichert werden?
    Ich mein in NRW wäre das Pflicht.


    Doch, es ist Pflicht.
    Aber wie bittersweets schon schrieb, liegt es an dem HH diese auch zu nutzen, es ist keine Pflicht den Vorfall der Versicherung zu melden. Es ist die Entscheidung des "Täter"-HH aus eigener Tasche zu zahlen oder es eben zu melden.

  • Was hat die Erwähnung der Konsequenzen, wenn der HH sich nicht regelkonform verhält, denn mit Nötigung zu tun?


    Für mich als juristischen Laien, einzig mit Pfadfindermoral ausgestattet, wäre Nötigung mehr die Liga "wenn Du nicht zahlst, gibts was auf die Mütze".


    LG, Chris

  • Wir sind in Niedersachsen, da ist die Hundehaftpflicht seit einiger Zeit verpflichtend.
    Meine Hündin hatte ein 1,5 cm tiefes Loch vorn am Hals und musste deshalb über eine Woche jeden Tag zum TA, um Antibiotika direkt in die Wunde zu verbringen. Was mich halt besonders ärgert ist die Tatsache, dass dieser Hund schon mehrfach zugelangt hat und noch immer lustig ohne Leine und ohne Maulkorb rumrennt, die Besitzerin hat kein Unrechts- oder Gefahrbewusstsein und möppert mich auch noch in einem Ton an, der wirklich nicht sein muss.
    Die Rechnung ist detailliert und jeder Posten ist genau aufgeführt, es gibt also nichts zu zweifeln.
    Sie hätte ja sogar meine TÄ anrufen können, um eventuelle Fragen zu klären.
    Gut, dann sollte ich wohl wirklich noch einmal ein Schreiben hinschicken und dabei dezent aufs OA hinweisen, auch wenn mir sowas widerstrebt. :/

  • Nötigung wäre es, denke ich, nur wenn man etwas verlangen würde, was einem nicht zusteht. Und 178 Euro sind schnell beisammen... Vielleicht ist es an einem Samstag passiert oder gar Sonntag (Feiertagszuschlag von Haus aus, selbst wenn nix gemacht wird), dann musste der Biss vielleicht genäht werden... Eine Rechnung muss man natürlich auf jeden Fall vorweisen (hoffe du hast das Original behalten und eine Kopie geschickt).


    Wenn ihre Versicherung nicht zahlt, dann muss die Hundehalterin den Betrag aus eigener Tasche bezahlen. Und wenn sie das nicht tut, kannst du sie natürlich anzeigen, und dann muss sie es, ob sie möchte oder nicht. Ich würde sie in einem Schreiben darauf hinweisen, das du von der Möglichkeit gebrauch machst, sie anzuzeigen wenn sie ihrer Pflicht nicht binnen XY Tagen (was ist da üblich? 14 Tage?) nachkommt.


    edit: Oder eine Nachsorge, wie in deinem Fall^^

  • Zitat

    Kannst du das mal genauer erläutern?
    Mein Hund wird von einem freilaufenden Hund gebissen.
    Besitzer woill sich an den Tierartzkosten nicht beteiligen.
    Ich sag ihm" Ok, melde ich dem Vorfall...dann sehen wir ja was dabei herauskommt!"
    Wo ist jetzt die Nötigung?
    Ich bin kein Jurist, deswegen frage ich mal ganz unbedarft...


    Das Melden des Vorfalls beim OA bringt zwar dem Besitzer im Zweifelsfalle Ärger - Dir aber noch immer keinen Cent in dein Portmonaie. Dazu brauchst Du eine titulierte Forderung und die erreichst Du, indem Du entweder einen gerichtlichen Mahnbescheid schickst und hoffst, dass nicht widersprochen wird - oder Du direkt zivilrechtlich auf Schadensersatz klagst.

    Wir stecken da selbst grade in einem sehr lustigen Prozess drin - unser Auto war in der Werkstatt, einer der Angestellten trinkt einen über den Durst, schnappt sich unser Auto und fährt es zu Brei. Da die Werkstatt sich weigert zu zahlen, müssen wir nun alles einklagen. Aber gut, reden wir da nicht drüber - da geht meine Laune nämlich direkt in den Keller. :mute:


    Was die Nötigung angeht, ist dieser Link durchaus hilfreich: http://www.frag-einen-anwalt.d…mit-Anzeige-__f67567.html


    Da ich auch kein Jurist bin sondern nur dank unseres Prozesses (und einem :censored: als gegnerischen Anwalt) einiges an Wissen angehäuft habe, weiss ich, dass es einfach auf die richtige Formulierung ankommt, um einigermassen auf der sicheren Seite zu sein.

  • Das ist mir schon klar, dass mir diese Meldung die Tierarztkosten nicht wieder reinbringt. Es geht auch eher darum, die Dame dezent daran zu erinnern, dass mir eine weitere Weigerung ihrerseits evtl. Lust darauf machen könnte, mit dem OA zu sprechen. Wie im Thread schon erwähnt, hat eine solche Erinnerung in einigen Fällen die Zahlungsmoral erhöht.
    Das ist es eben, was ich mir erhoffe. Schließlich geht es mir einzig darum, mein Geld wiederzubekommen und darum, dass sich dieser Hund nie wieder meiner Hündin so nähert, dass es zu einem weiteren Biss kommt. Sollte zu bewerkstelligen sein, denn meine ist bei Hundebegegnungen grundsätzlich an der Leine.
    Ich werde dann mal einen zweiten netten Brief formulieren, und wenn sie darauf wieder nicht reagiert, geht's zum Anwalt.

  • Seit dem 01.01.2003 sind Halter bestimmter Rassen, großer Hunde und Anlagehunde (ge­fährliche Hunde) verpflichtet nach dem LHundG NRW eine Hunde­haftpflicht nachzuweisen.

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