Hund aus Ausland für 1 Monat zum "Urlaub" nach D ?
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Hallo,
hatte schon mal eine ähnliche Frage gestellt , die aber etwas in eine andere Richtung ausgeartet ist .
Jetzt wollte ich wissen, ob ich einen Hund aus Polen (weil der Besitzer krank ist und der Hund für die Zeit nicht ins Tierheim soll o.ä) für ca. 1- 1 1/2 Monate theoretisch nach Deutschland holen dürfte (mit Pass,Chip,Impfungen..) und ihn dann aber wieder zurückbringen kann.Muss der Besitzer des Hundes offziell da sein ?
Muss ich für den Hund in dieser Zeit Hundesteuer zahlen oder reicht es, dass er nur zu Besuch ist ?
Muss ich ihn bei einer Haftpflichtversicherung anmelden ?
Gibt es Besonderheiten wegen der Größe (muss der Hund Prüfungen ablegen) ?
(großer Schäferhund)
Muss ich mit ihm zur Begleithundeprüfung oder eine andere Prüfung mit ihm ablegen (ist einige Monate, aber noch kein Jahr alt) ?
Oder reicht es, wenn ich im Fall einer Kontrolle erzählen, dass der Hund mit Herrchen zu Besuch ist und z.B. mit Magen-Darm im Bett liegt und ich mich heute um ihn kümmer/Gassi gehe ?Hätte in der Zeit nämlich Ferien und könnte mich dann fast rund um die Uhr um ihn kümmern, ist der beste "Urlaubskumpel" meines Dackels ...
Hoffe jemand kann mir da etwas "Licht ins dunkele" bringen
LG Horsegirl -
- Vor einem Moment
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Hallo,
ich wüsste nicht was dagegen spricht.
An Deiner Stelle würde ich einen Pflegevertrag aufsetzen und die Hundesteuerbescheide in Polen als Kopien dazu legen.In dem Vertrag würde ich reinschreiben, dass der Hund nur zur vorübergehenden Pflege bei Dir ist und Eigentum des Besitzers bleibt.
Wie es in dem jeweiligen Bundeland aussieht bezüglich Rassenliste oder sonstigen Regelungen solltest Du auf Deiner Gemeinde/Stadtverwaltung erfragen können.
Vielleicht weiss noch jemand was Genaueres.
Liebe Grüße
Steffi
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Mein Pa
so viel ich weiß gibt es in der Gegend (noch) keine Hundesteuer sonst sähe es dort wahrscheinlich ähnlich aus wie in der Ukraine, wo die Hunde auf die Straße gesetzt werden, weil man sich die Hundesteuer nicht leisten kann ...Bleibt nur die Sorge wegen der Größe, kenn sein "Straßenverhalten" nicht ,aber die BH muss/darf der Hund doch erst mit 15Monaten machen, mein "Knuddel-Teddy" ist letzten Herbst geboren also dann ca. 10-11 Monate alt. Also muss er nicht
Werd auf jeden Fall schon mal auf der Website der Stadt forschen
Vielen Dank schon mal.
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Zitat
Werd auf jeden Fall schon mal auf der Website der Stadt forschenDas ist mit Sicherheit eine gute Idee - manchmal unterscheiden sich die Bedingungen von Gemeinde zu Gemeinde.
Was für den Fall X aber unbedingt da sein sollte, ist irgendeine Art von Haftpflichtversicherung - erkundige Dich mal bei Deiner Versicherung, ob Du für einen Gasthund für befristete Zeit eine Tierhüter-Haftpflicht abschliessen kannst/solltest, oder ob der Hund für die befristete Zeit bei Deinem mitversichert werden kann. Das kostet für so kurze Zeit nicht viel, kann einem im Fall X aber einiges ersparen.LG, Chris
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Mh, man soll große Hunde , die Ausgewachsen über 40cm groß sind im Ordnungsamt melden ...
gilt das dann auch für unseren Fall oder nicht (wie schon geschrieben: Hund macht Urlaub) ? -
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Ich denke, dass nicht jeder Einzelfall auf der HP erwähnt ist - ruf doch einfach an und frag unverbindlich nach.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass für einen befristeten Aufenthalt des Hundes grosser Aufriss betrieben wird und viele Gemeinden haben ja "Kulanzzeiten" innerhalb derer ein Hund gemeldet werden muss, oft, aber nicht immer, erst nach 6 Wochen.
LG, Chris
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