Hilfe bei Co Owner ?!

  • Liebe Hundefreunde,


    ich bekomme in einigen Wochen einen Border Collie Welpen. Ob Rüde oder Hündinn kommt auf. Charakter sollte stimmen. Jetzt ist es so dass meine Züchterin gefragt hat ob es für mich in Frage kämme, meine Hündin, fals ich eine bekomme mit 2 Jahren 1 x ihr zur Zucht frei gebe.


    Jetzt habe ich schon viel im Internet drüber gelesen aber ich weiß nicht so recht wie das dann Rechtlich aussieht. Ich wäre damit einverstanden dass sie meine Hündin für EINEN Wurf haben kann.


    Sie hat noch dazu gesagt das der Hund natürlich mir gehörten tut und dass Sie nur einen Wurf mit "meiner" Hündin haben will fals ich eine Hündin bekomme. Sie bezahlt natürlich alle Tierarzt kosten und Futterkosten ect. Es würden keine Kosten für mich entstehen.


    Da der Wurf wo ich einen Welpen bekommen werde, haben nur 5 ergab und kann sie sich keinen behalten da alle versprochen sind und das ist der eigendliche Grund warum sie in 2 Jahren einen Wurf mit einer Hündin aus dem jetzigen Wurf haben möchte.


    Was sagt ihr dazu ?
    Worauf sollte ich im Vertrag achten was drinnen stehtn sollte?? Ich will dass die Züchterin nur Rechte auf den Hund hat wenn er "tragend" ist. Geht das? Hab da irgentwie bedenken dass der Züchte mir sagen könnte wie ich mit meinem Hund umgehen muss und was ich ihm füttern muss und was ich darf und was nicht und da voll eingreift.
    Müsste ich den Hund billiger bekommen auch wenn sie nur einen Wurf mit dem Hund geplannt hat? Kann man den Mitbesitz dann auch wieder aus dem Vetrag löschen?


    Gibt es noch andre möglichkeiten z.b das ich voller Eigentümer bin und sie den Hund gegen Miete für 10 Wochen wo die Welpen da sind haben kann.ich will einfach der alleinige eigentümer des hundes sein. Klingt alles bissl als wäre es kein Lebewesen nur hab schon drüber gelesen dass es oft ganz "normal" ist Hunde mit Mitbesitz zu kaufen. Ich kann der Züchterin auch sagen NEIN ich kann es mir nicht vorstellen sie als Mitbesitzerin zu haben dann müsste sie sich was andres einfallen lassen.
    Also das wäre kein Problem. Nur habe ich dann schon den gedanken gehabt fals das nicht geht ohne dieses Co Owner das ich auf den nächsten Wurf nächstes Jahr warte!!!
    Profitiere ich eigendlich auch irgentwie an der ganzen Sache wenn ich meinen Lieblig dann für 10 Wochen hergebe! /:



    Über ein paar sinnvolle Antworten würde ich mich freuen! Und bitte keine Antworten wie z.b einen Border Collie weißt du was du da tust, der braucht bewegung ect. Ich kenn mich mit den Borders aus nur eben mit den CO Owner Rechten oder Vertrag nicht.


    liebe grüße mary ;)

  • Wie so was rechtlich geregelt wird weiss ich nicht, da kann ich dir nicht weiter helfen.



    Ich würde es nicht machen, auf keinen Fall.
    Zum einen würde ich kein Risiko eingehen wollen, die ein Miteigentümer evt. bedeuten kann und zum anderen würde ich niemals nie meinen Hund für 10 Wochen weggeben. Und das dann noch in so einer sensiblen und stressigen Zeit wie Trächtigkeit und Aufzucht. Der Hund weiss ja nicht warum sie dort ist. Für sie ist es als ob du sie abgibst.
    Und woher will die Züchterin wissen ob der Wurm jemals Zuchttauglich wird? In welchem Verein züchtet sie? Bis sie Zuchttauglich geschrieben ist müssen div. Gesundheituntersuchungen gemacht werden und sie muss ausgestellt und entsprechend bewertet werden, Wesenstest..........................
    Sollst du das alles machen? Oder gibst du sie dafür auch ab?


    Wäre ich an deiner Stelle würde ich auf den nächsten Wurf warten oder einen anderen Züchter suchen.

  • Wie gut kennst du denn die Züchterin?
    Das ist hald immer so eine Sache... ich persönlich würde meine Hündin - außer in einem akuten Notfall - nicht jemand überlassen wo ich nicht ständig ein Auge drauf habe. Du hast den Hund dann als Welpe bekommen, ihn großgezogen, viel mit ihr erlebt, sie ist ein Familienmitglied; überleg dir das gut!


    - Was ist wenn bei der Geburt etwas schief läuft, die Hündin evtl sogar verstirbt?
    - Wie läuft die Zuchtmiete in dem Zuchtverband? Muss die Hündin womöglich schon ab dem Deckzeitpunkt beim Züchter leben? (dann ist sie dort nämlich mehr als 4 Monate!)
    - Du hast vermutlich kein Mitspracherecht welcher Deckrüde eingesetzt wird.
    - Was ist wenn die Hündin aufgrund einer Gebärmutterentzündung kastriert wird?
    - Die Hündin bekommt aufgrund eines (zB) Zahnfehlers keine ZZL - der Züchter sagt sie sei nicht fachgerecht aufgezogen worden, wird dann eine Entschädigung fällig?


    Viele Dinge die sein können, für mich wäre es aber einfach undenkbar meine Hündin abzugeben - wer weiß wie sie das wegsteckt...
    Mein Ding wäre es nicht - ich will meinen Hund kaufen und bezahlen und dann hat niemand mehr einen Anspruch auf ihn!


    Auf jeden Fall solltest du nicht den vollen Kaufpreis zahlen müssen (oft wird dann gar kein Kaufpreis fällig). Im Prinzip ist es ja auch möglich dass sie den Hund später in Zuchtmiete nimmt ohne dass jetzt etwas im Vertrag steht. Dann hat sie hald keinen Rechtsanspruch drauf.

  • Never ever würde ich soetwas machen und schon mal garnicht bei solch einer sensiblen Rasse wie einem Border. Den Hund 10 Wochen (minimum) dorthin geben, bei Komplikationen evtl sein Leben riskieren damit die Züchterin Kohle mit den Welpen machen kann? Nee


    Stell dir vor du unterschreibst den Vertrag und bist dir mit der Züchterin aber aus irgendeinem Grund nicht mehr ganz grün in 2 Jahren.


    Nee, also wenn ich einen Hund vom Züchter hole, dann will ich den auch komplett für mich.

  • Hallo,
    ich habe meine 2. Hündin auf Co Owner bekommen.
    Bezahlt habe ich nichts für sie.
    Ihre Züchterin konnte sie nicht behalten. Die Umstande erlaubten ihr zu dem Zeitpunkt keinen weiteren Hund.


    Bei uns im Vertrag ist alles haarklein festgehalten. Auch die Möglichkeit wenn ich es später von meiner Seite doch nicht gewollt hätte. Dann hätte ich im nachhinein den Welpenpreis gezahlt und gut.
    Auch das meine Lütte jetzt wegen ihrer Juckerei wenn das Fell zu lang ist, definitiv keine Welpen bekommen wird ist abgedeckt.
    Dann stand noch drin, das wenn ich micht für die Zucht interessiere und selbst nach allen Untersuchungen etc einen Wurf mit ihr mache, die Züchterin Anrecht auf einen Welpen ihrer Wahl hat, aber es dann bei ihr keinen Wurf gibt.
    Es ging also rein um die Weiterführung der Linie. Hätte es bei ihr einen Wurf gegeben hätte ich auch kostenfrei einen Welpen bekommen wenn es mehr als 2 gewesen wären.


    Co Ownerschaft ist an sich nichts schlechtes, aber das sollte wirklich sehr gut überlegt werden.
    4 Monate können lang werden, für Hund und Familie und ich meine das dann Besitzer und Eigentümer relativ nah beieinander wohnen sollten. Damit die Hündin weiterhin regelmäßig Kontakt zur Züchterin und deren Rudel hat.


    Am besten klärst du alles mit Deiner Züchterin. Verschweige auch Deine Bedenken nicht, sonst wird das nichts solltest du dich dafür entscheiden. Keiner hat was davon wenn du zähneknirschend zustimmst und später gibts Stress weil du nicht mehr magst. Ihr wird denke ich auch daran gelegen sein das alles prima passt. ;)


    LG Nojani

  • ich könnte meinen Hund nicht für so lange zeit weggeben können. Das wäre für mich das großte Problem.
    Kannst du dir das wirklich vorstellen?
    Bekommst du dann den Hund kostenlos oder wie läuft das ab?

  • Zitat

    Was sagt ihr dazu ?


    Zum Rechtlichen oder generell dazu?


    Ich kann nur was Generelles sagen: Co-Owner-Schaft ist in meinen Augen das Umgehen der Zuchtregeln innerhalb des CfbrHs (ich geh mal davon aus, dass es um den geht). Und in diesem Punkt finde ich die Regeln sehr sinnvoll. Ich hoffe, dass es irgendwann auch die Regelung geben wird, dass Co-Owner-schaft verboten wird.


    Der Grund: Für die betreffende Hündin und die Welpen ist die ganze Prozedur einfach nur Stress. Wenn Du möchtest, dass Deine Hündin optimal in das bereits bestehende Rudel dort integriert ist, dann lass sie gleich dort aufwachsen.


    Richtig übel finde ich das Vorgehen die Hündin kurz vor der Geburt in den Zwinger zu geben. Auch nicht besser mitten in der Trächtigkeit oder gar läufig dort "integrieren", falls man davon überhaupt sprechen kann.


    Der Stress, den die Hündin hat, und der auch bei den Welpen zu lebenslangen Folgen im Umgang mit Stress führt, steht in keinem Verhältnis zum Nutzen. Der Border Collie ist weit weg davon auszusterben...


    Viele Grüße
    Corinna

  • Zitat

    Ich kann nur was Generelles sagen: Co-Owner-Schaft ist in meinen Augen das Umgehen der Zuchtregeln innerhalb des CfbrHs



    Kannst du das für Unwissende näher erklären? Um was für Zuchtregeln geht es da?

  • Die Zuchthündin muss dem Inhaber des Zwingers gehören. Also umgehen das die Züchter, in dem sie einfach zwei Besitzer eintragen... sich selber und den anderen...

  • OK, danke.


    Dann könnte sich die Welpenkäuferin bei diesem Modell nicht als alleinige Eigentümerin eintragen lassen, was für sie ja ein wichtiger Punkt war.
    Für die Züchterin eine feine Sache wenn sie jemand findet der blöd genug (sorry) ist, sich auf so was ein zu lassen.

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