Hund auf eigenem Grundstück anleinen?

  • Hallo ihr alle,


    bin neu hier und habe mal eine Frage:


    Unsere Hündin (Schäfer-Bernersennen Mischling) liegt bei gutem Wetter gerne im Garten. Unser Grundstück ist nicht Eingezäunt und da wir bisher keine Probleme mit ihr hatten (haben sie vor ca. 1,5J bekommen) leinen wir sie nicht mehr an.


    Heute Mittag ist dann ein fremdes, 7-jähriges Mädchen auf unser Grundstück gerannt und wurde angeblich von unserem Hund gebissen oder gezwickt. Die Mutter war wohl dabei, aber wir haben das nicht so richtig mitbekommen, da die Mutter+Kind schon weg waren, als meine Mutter vorne ankam.


    Sie kamen ca. 15-20 Min später mit dem Auto zurück und die Mutter hat bei uns geklingelt (Das Kind blieb im Auto). Die Mutter hat rumgebrüllt, dass man seinen Hund anleinen müsse und sie uns evtl. anzeigen würde und jetzt mit dem Kind zum Arzt fahre. Außerdem hat sie uns beschuldigt, dass ihr Kind jetzt für immer Angst vor Hunden hätte usw. ...


    Das Kind, bzw. den "Biss" durften wir nicht sehen. Und ich zweifel schon ob unsere Nene das Kind überhaupt angerührt hat (Man konnte sie nur bellen hören. Ein Kind(-erschrei) war nicht zu hören)...


    (Ich habe es nur aus meinem Zimmer mitbekommen. Meine Mutter war kurz in der Küche)


    Womit müssen wir bei einer Anzeige rechnen?


    Danke schonmal!


    LG Nenchen

  • Mal ne Frage dazu: was hatte das Kind auf eurem Grundstück zu suchen??

  • Das hört sich wirklich sehr seltsam und vor allem unglaubwürdig an.


    Ich bin mir nicht ganz sicher, wie es rechtlich aussieht, aber viele Höfe haben ihre Hunde frei auf dem Grundstück liegen. Darum glaube ich, dass es kein Problem sein sollte. Immerhin befand sie sich auf eurem Grundstück.


    Da hat wohl eher die Mutter ihre Aufsichtspflicht verletzt! Ich würde mir da nichts anhängen lassen!

  • Ich weiß nicht, warum das Kind auf den Hof rannte. Meine Ansicht wäre auch, dass sie hier nichts zu suchen hat. Aber bei den Gesetzen weiß man ja nie... aber schonmal danke. Beruhigt mich fürs erste ;)

  • Braucht dich nicht zu beruhigen, du hast die Pflicht deinen Hund so zu sichern dass niemand verletzt werden kann. Auch auf dem eigenen Grundstück. Wenn das Kind wirklich gebissen wurde sieht es düster aus.

  • Bambi: leider ist das völlig irrelevant! Wenn der Hund irgendwem was tut ist es egal wo und wie das passiert, der Hund samt Halter wird bestraft!


    Hallo Nenchen,
    das klingt ja alles abenteuerlich. Über die Suchfunktion hier im Forum wirst du einiges dazu finden, denn dieses Thema wurde schon oft angesprochen.
    Meine Meinung: Abwarten. Ich würde erstmal bevor man sich verrückt macht abwarten ob und wie es zu der Anzeige der Mutter des vermeintlich geschädigten Kindes kommt. Dann kann man weitersehen.

  • Ich seh das leider wie Biomais.
    Mein Bauchgefühl würd auch sagen "Was hat das Kind auf nem fremden Grundstück zu suchen!?" Nur leider stimmen mein Bauchgefühl und Gerichtsurteile nicht immer so überein...
    Ich denke, dass ein Hund auf einem nicht umzäunten Grundstück ohne Leine ist, könnte als Fahrlässigkeit ausgelegt werden.
    Aber, ihr habt das Kind nicht schreien hören, ihr habt es nicht gesehen. Abwarten...
    Kennt ihr die Leute?

  • Du musst deinen Hund sichern, egal wo. Trotzdem finde ich die Geschichte seltsam. Ich würde erstmal abwarten und wenn eine Anzeige kommt, evtl überlegen, einen Anwalt zu fragen.

  • Du kannst auf jeden Fall in die Haftung genommen werden - also deine Haftpflichtversicherung muss zahlen. Das ist die finanzielle Seite. Das passiert auch, wenn fremde Leute auf Pferdekoppeln marschieren und getreten werden. Stichwort Tiergefahr. Aber Haftung heisst die Versicherung muss zahlen, also nicht sooo schlimm.


    Eine andere Frage ist, ob ihr angezeigt werdet im Sinne von Hund muss zum Wesenstest oder sowas.
    Ist euer Grundstück wenigstens klar erkennbar?

  • Wie sieht das ganze denn mit eingezäuntem Grundstück aus? Wenn da jemand übern Zaun klettern würde?

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