Hund auf eigenem Grundstück anleinen?

  • Okay...


    Von meinem Zimmer aus konnte ich das Kind im Auto ein bisschen sehen und es sah ganz normal aus. (Hat sich nichts festgehalten, geweint, etc.) - wäre die Mutter nicht direkt zum Arzt / KH gefahren, wenn was passiert wäre?

  • Sie sollte wenn den Hund das Kind gebissen hat auf jeden fall zum Arzt! Spritze und Desinfektion der Wunde...nicht das sich da was entzündet!

  • bylla: wir wohnen direkt an der Straße mit einem Vorgarten, dann das Haus und daneben die Einfahrt zum Kaport. Nachbarn links + rechts, gegenüber.. die Straße ist voll bebaut, aber doch erkennbar, dass dort ein Grundstück ist.


    Rockabelli: Haben die Leute vorher noch nie gesehen...

  • @Bambi1988: Ja.. ich finde es nur komisch, dass sie vorher noch bei uns einen Lauten machen konnte... da würde ich doch direkt zum Arzt/KH, wenn mein Kind gebissen wurde... finde das alles irgendwie seltsam ;)

  • Ich find den zeitlichen Ablauf komisch...oder hab ich das nicht richtig verstanden?
    1. Kind wird gebissen.
    2. 15-20 Minuten SPÄTER kommt die Mutter zu euch
    3. Erst dann will sie zum Arzt.


    Was haben die denn die 15-20 Minuten dazwischen gemacht? Ich mein, wäre ich Mutter...klingel ich SOFORT bei euch und mach euch runtet...oder fahr SOFORT ins KH...

  • Weil hundebisse nicht ungefährlich sein können. Ich wäre erst zum Arzt und hätte dann mit meinem Kind zusammen bei euch geklingelt um die Situation friedlich zu lösen und evtl meinem Kind die Angst vor Hunden wieder zu nehmen!

  • Ja, hast du richtig verstanden. Deswegen finde ich das ja auch so komisch... ich denke, die mussten erstmal nach Hause laufen (waren anscheinend zu fuß unterwegs) aber dann würde ich doch direkt los zum Arzt/KH...

  • Hallo :)


    Ich vermute, rein juristisch spielen hier folgende Dinge eine Rolle:


    1) "Spezifische Tiergefahr (Hund)": Da von einem Tier immer eine Gefahr ausgeht, hast du als Halter auch immer "Schuld"... jedenfalls in vielen Fällen eine prozentuale Mitschuld.


    2) Geländesicherungspflicht: Ein Grundstück muss immer so gesichert sein, dass auch unbefugt betretende Personen nicht gefährdet sind ODER so gesichert sein, dass eben niemand unbefugt eindringen kann. Wenn ein Kind da einfach so rauflaufen konnte, scheint es ja gar nicht gesichert zu sein.
    Selbst ein Einbrecher darf vom Wachhund nur gestellt werden und der Hund darf sich gegebenenfalls selbst gegen einen Angriff verteidigen, aber nicht einfach zubeißen, nur weil es ein Einbrecher ist (Hören-Sagen... keine Ahnung ob das stimmt)


    3) Der Hund hat (vermutlich) ein Kind gebissen... je nach Bundesland kann das weitere Folgen haben, selbst wenn er das Kind nur angesprungen/erschreckt hat (Wesenstest, Maulkorb- und Leinenpflicht etc)


    4) Aufsichtspflicht der Mutter: Ja, ein paar Prozentchen würden eventuell hier der Mutter an "Schuld" zugesprochen. Wird denn mit einem eindeutigen Schild vor dem Hund gewarnt? Dann hätte die Mutter das lesen können und ihr Kind fernhalten... Wenn nicht... könnte auch dieser Aspekt flachfallen.


    ...und ganz persönlich: Haste dich mal erkundigt, wie es dem Kind geht? Ich würde da schnellstmöglich mit nem Haufen Schokolade und Eiscreme und einem gaaanz süßen Hundebuch auflaufen, in der Hoffnung, eine Anzeige mit entsprechenden Folgen für den Hund zu vermeiden;)


    Lieben Gruß


    Kirsten (Oma eines 2 jährigen, der auch oft schneller ist, als ich gucken kann;) )

  • klingt nach verischerungs Betrug :D die wollen nur Schmerzensgeld.


    da kann dir nix passieren.


    Auf euren Grundstück hat keiner was zu suchen , ohne erlaubnis.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!